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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung

Zu den sonstigen Beitragszahlungen an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gehören Beitragszahlungen, die Sie im Jahr 2013 für die Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) geleistet haben:

  • (freiwillige) Beiträge zur Basisabsicherung
  • Zusatzbeiträge zur Basisabsicherung
  • Erstattungen und Zuschüsse zur Basisabsicherung

Wichtig: Alle bereits in den Bereichen "Lohnsteuerbescheinigung" oder "Renten" erfassten Beiträge, tragen Sie hier bitte nicht noch einmal ein. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Seit 2010 können Sie Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Grundversorgung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. An Extras wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus können Sie den Fiskus nicht beteiligen.  Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung.

Wenn Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policenvor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel: Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Weil diese Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro) übersteigen, können sie die gesamten Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. So können sie allerdings keine weiteren Versicherungsbeiträge wie Kfz-Haftpflicht oder Arbeitslosenversicherung unter den Sonderausgaben geltend machen.

(2013): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?


Feldhilfen

Sonstige Beiträge zur gesetzl. Krankenversicherung(z.B. freiwillige Beiträge)

Geben Sie hier den im Jahr 2013 gezahlten Versicherungsbeiträge an

Erfassen Sie hier bitte keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 25 - "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" - enthalten sind.

Sonstige Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen

Geben Sie hier den im Jahr 2013 gezahlten Versicherungsbeiträge zur Pflegeversicherung an

Erfassen Sie hier bitte keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 26 - "Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung" - enthalten sind.

... darin enthaltene Beträge zur Krankenversicherung, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt (zum Beispiel bei Rentnern)

Geben Sie hier den Beitragsteil an, der in den oben eingetragenen Zusatzbeiträgeenthalten ist und aus dem sich ein Anspruch auf Krankengeld ableiten lässt.

Erfassen Sie hier bitte keine Beträge, die Sie bereits im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben haben.

Erstattungen durch die Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung

Geben Sie hier die im Jahr 2013 von der Krankenversicherung bzw. der Pflegeversicherung erhaltenen Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen an.


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