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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen investieren, wenn ich keine Arbeitnehmersparzulage erhalte?

Für Investmentfonds und Bausparverträge gibt es die Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Bis 2023 liegt diese bei:

  • 20.000 Euro (Alleinstehende) für Beteiligungssparen
  • 17.900 Euro (Alleinstehende) für Bausparen

Aktuell: Ab dem 1.1.2024 wird die Einkommensgrenze für beide Anlageformen auf 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) angehoben (§ 13 Abs. 1 des 5. VermBG).

Investitionsmöglichkeiten ohne Arbeitnehmersparzulage

Wenn Sie die Einkommensgrenzen überschreiten und keine Arbeitnehmersparzulage erhalten, sollten Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen (vwL) dennoch gezielt investieren. Entscheidend sind dabei Rendite und Sicherheitsbedürfnisse. Folgende Anlagemöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Banksparpläne: Diese bieten Sicherheit, jedoch orientieren sich die Zinsen oft an der aktuellen Marktlage, wodurch die Rendite schwanken kann.
  • Bausparverträge: Eine solide Option, besonders wenn Sie langfristig Wohneigentum planen, auch ohne Sparzulage.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Diese wird erst im Rentenalter ausgezahlt, bietet jedoch langfristige Sicherheit.
  • Investmentfonds: Für renditeorientierte Sparer. Hier besteht die Möglichkeit, das eingesetzte Kapital je nach Marktentwicklung zu vermehren.
  • Tilgung eines Baukredits: Sie können die vwL auch zur schnelleren Rückzahlung eines Baukredits verwenden, um Zinskosten zu reduzieren.

Fazit: Auch ohne Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage lohnt sich eine Investition der vwL in renditestarke oder sichere Anlageformen, je nach persönlicher Risikoneigung und Sparziel.

Finanztip

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Finanztip 10/2025

Macwelt

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Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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