Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?
Angehörige freier Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Architekten können Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen leisten. Diese Einrichtungen sind Teil der berufsspezifischen Altersvorsorge und bieten ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Beiträge ist, dass die Versorgungseinrichtung Leistungen bietet, die mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.
Im Jahr 2024 können Altersvorsorgebeiträge bis zu 27.566 Euro (für Ledige) und 55.132 Euro (für Verheiratete) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diese Beiträge wirken sich zu 100 % steuermindernd aus und reduzieren das zu versteuernde Einkommen vollständig.
Berufsständische Versorgungseinrichtungen unterscheiden sich von privaten Altersvorsorgeformen, da sie Pflichtversorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen darstellen und gesetzlich geregelt sind. Anders als bei der privaten Altersvorsorge, wie z. B. der Riester-Rente, besteht hier eine direkte Anbindung an die berufliche Tätigkeit.