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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?

Die Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und unterliegen bestimmten Höchstbeträgen.

Höchstgrenzen:
  • Für Alleinstehende: Bis zu 27.566 Euro im Jahr 2023.
  • Für Verheiratete: Bis zu 55.132 Euro im Jahr 2023.
Steuerliche Berücksichtigung:

Seit 2023 können 100 % der Beiträge bis zur Höchstgrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Regelung war ursprünglich für 2025 vorgesehen, wurde jedoch vorgezogen.

Eintragung in der Steuererklärung:

Die Beiträge zur Rürup-Rente tragen Sie im Abschnitt "Vorsorgeaufwendungen" der Einkommensteuererklärung ein. Dort gibt es einen Bereich für "Altersvorsorgebeiträge".

Besteuerung der Rente:

Die Rente, die Sie später erhalten, wird schrittweise besteuert. Für Rentner ab dem Jahr 2024 beträgt der Besteuerungsanteil 83 % und steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 die vollständige Besteuerung erreicht wird.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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