Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?
Die Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und unterliegen bestimmten Höchstbeträgen.
Höchstgrenzen:
- Für Alleinstehende: Bis zu 27.566 Euro im Jahr 2023.
- Für Verheiratete: Bis zu 55.132 Euro im Jahr 2023.
Steuerliche Berücksichtigung:
Seit 2023 können 100 % der Beiträge bis zur Höchstgrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Regelung war ursprünglich für 2025 vorgesehen, wurde jedoch vorgezogen.
Eintragung in der Steuererklärung:
Die Beiträge zur Rürup-Rente tragen Sie im Abschnitt "Vorsorgeaufwendungen" der Einkommensteuererklärung ein. Dort gibt es einen Bereich für "Altersvorsorgebeiträge".
Besteuerung der Rente:
Die Rente, die Sie später erhalten, wird schrittweise besteuert. Für Rentner ab dem Jahr 2024 beträgt der Besteuerungsanteil 83 % und steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis 2058 die vollständige Besteuerung erreicht wird.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.