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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Bestand 2013 ein eigener Hausstand am Heimatort?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Bestand 2013 ein eigener Hausstand am Heimatort?

Wählen Sie bitte "Ja" aus, wenn Sie an Ihrem Heimatort bereits einen eigenen Hausstand (Erstwohnung) unterhalten.

Wichtig: Wenn Sie keinen eigenen Haushalt unterhalten, wird eine doppelte Haushaltsführung vom Finanzamt seit dem Jahr 2004 nicht mehr steuerlich anerkannt.

In diesem Fall können Sie nur die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Bereich "Fahrtkosten im Rahmen der Entfernungspauschale abrechnen. Auch Familienheimfahrten sind nur absetzbar bzw. werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sich an Ihrem Heimatort Ihr Lebensmittelpunkt befindet.

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