Ein behinderungsgerechter Umbau kann hohe Kosten verursachen – doch unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das gilt laut Bundesfinanzhof nun auch für Mieterhöhungen, die aufgrund solcher Umbauten entstehen. Was das für Mieter bedeutet und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.
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Steuertipps für Menschen mit Behinderung: Neue kostenlose Broschüre
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen können von zahlreichen steuerlichen Vorteilen profitieren – oft bleiben diese jedoch ungenutzt. Eine aktuelle Broschüre des Finanzministeriums Baden-Württemberg liefert praxisnahe Steuertipps für Menschen mit Behinderung und hilft dabei, finanzielle Entlastungen besser zu nutzen.
Behinderung: Umbaumaßnahmen im Garten keine außergewöhnliche Belastung
Wenn ein Familienmitglied von einer Behinderung betroffen ist, werden oftmals erhebliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Eigenheim erforderlich, um dem Behinderten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Umzug in ein Pflegeheim zu ersparen. Behindertengerechte Umbaumaßnahmen sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar; allerdings werden die Kosten um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt. Doch was gilt bei Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen im Garten?
Behinderten-Pauschbetrag: Nachweis bei Grad der Behinderung von unter 50
Wer behindert ist, hat entsprechend seinem Grad der Behinderung Anspruch auf einen steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG). Zum 1.1.2021 sind die jeweiligen Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt worden. Zugleich wurden die maßgeblichen Grade der Behinderung an das Sozialrecht angeglichen. Dadurch können ab 2021 erstmals auch Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung von 20 ohne besondere Voraussetzungen einen Behinderten-Pauschbetrag von 384 Euro erhalten. Doch wie erfolgt der Nachweis?
Umbaukosten aufgrund einer Behinderung nicht auf mehrere Jahre verteilen
Behinderte Menschen sind oftmals mit sehr hohen Aufwendungen belastet, die andere gesunde Menschen nicht haben. Die gilt insbesondere für eine behindertengerechte Umgestaltung des Wohnumfeldes, wie barrierefreie Umbaumaßnahmen in der Wohnung, Einbau eines Treppenlifts, Anbau eines Aufzuges, Bau einer Rollstuhlrampe, Umrüstung des Fahrzeuges usw. Dürfen die Umbaukosten aber auch auf mehrere Jahre verteilt werden.
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Angeborener Gendefekt gilt als Behinderung ab Geburt
Für behinderte Kinder besteht über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge, wenn sie wegen der Behinderung „außerstande sind, sich selbst zu unterhalten“. Allerdings muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).
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Umbaumaßnahmen aufgrund einer Behinderung sind außergewöhnliche Belastungen
Wenn ein Familienmitglied von einer Behinderung betroffen ist, werden oftmals erhebliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Eigenheim erforderlich, um dem Behinderten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Umzug in ein Pflegeheim zu ersparen. Solche Aufwendungen für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein, wenn Sie bestimmte Bedingungen beachten.
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Behindertengerechter Umbau: Außergewöhnliche Belastungen richtig absetzen
Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen. Genau hier liegt allerdings eine steuerliche Besonderheit, die viele Betroffene erst spät erkennen: Hohe Umbaukosten sind zwar grundsätzlich abziehbar, lassen sich aber regelmäßig nicht auf mehrere Jahre verteilen.
Kindergeld bei behinderten Kindern: Mehrkosten für Wohnung
Eltern können für ein behindertes Kind unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld über das 18. und auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dabei spielt der sogenannte behinderungsbedingte Mehrbedarf eine wichtige Rolle.
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, dass auch Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung als solcher Mehrbedarf anerkannt werden können. Dadurch kann sich der Anspruch auf Kindergeld auch bei volljährigen Kindern ergeben.
Heimkosten der Eltern steuerlich absetzen
Wenn Eltern in einem Pflege- oder Altenheim leben, reichen ihre eigenen Einkünfte oft nicht aus, um die Kosten vollständig zu decken. In vielen Fällen müssen deshalb die Kinder finanziell einspringen. Die entscheidende Frage lautet dann: Lassen sich Heimkosten der Eltern steuerlich absetzen?
Tatsächlich ist ein steuerlicher Abzug möglich. Welche Regelung greift, hängt jedoch stark vom Grund der Heimunterbringung ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob der Aufenthalt aus gesundheitlichen Gründen erfolgt oder ausschließlich altersbedingt ist.
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Behinderten-Pauschbetrag: GdB wird ab 2026 digital übermittelt
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital. Für Steuerpflichtige bedeutet das weniger Papier – aber auch neue Voraussetzungen.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Steuerfreier Zuschuss für Betreuungskosten
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten. Ziel dieser Regelung ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Gerade wenn unerwartet ein zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht – etwa bei Krankheit eines Kindes oder wegen außergewöhnlicher Arbeitszeiten – kann der Arbeitgeber unterstützend eingreifen, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohnsteuer anfällt.
Kinderbetreuungskosten: Haushaltszugehörigkeit nach wie vor entscheidend
Kinderbetreuungskosten können steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 ist der Vorteil größer: 80 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, sind abziehbar. Bis einschließlich 2024 waren zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, abzugsfähig.
Eine zentrale Voraussetzung bleibt jedoch unverändert: Für den Abzug der Kinderbetreuungskosten muss das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Das ist in der Praxis besonders wichtig, wenn Eltern getrennt leben oder das Kind im Wechselmodell betreut wird.
Pflege-Pauschbetrag nachträglich beantragen: Bescheid ändern lassen
Wie kann man den Pflege-Pauschbetrag nachträglich beantragen – für viele pflegende Angehörige ist genau das ein wichtiges Thema. Denn häufig wird erst Jahre später klar, dass für die unentgeltliche Pflege eines Angehörigen ein steuerlicher Pauschbetrag hätte geltend gemacht werden können. Besonders ärgerlich wird es, wenn der Einkommensteuerbescheid bereits bestandskräftig ist. Lange galt: Zu spät ist zu spät. Doch eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf bringt Bewegung in diese Frage.
Steuererklärung 2025: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2025, die Sie im Blick haben sollten.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2026 auf 2,9 %
Zum 1. Januar 2026 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich an. Was das für Versicherte und Arbeitgeber bedeutet und wer betroffen ist, erfährst du hier.
Unterhalt steuerlich absetzen: Wann Angehörige als bedürftig gelten
Wer Angehörige finanziell unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Unterhalt steuerlich absetzen. Doch nicht jede Zahlung wird vom Finanzamt anerkannt. Entscheidend ist, ob der Empfänger als bedürftig gilt – und das hängt oft davon ab, ob er oder sie theoretisch arbeiten könnte. Dieser Beitrag erklärt, wann Unterhalt steuerlich absetzbar ist und was bei der sogenannten Erwerbsobliegenheit zu beachten ist.<
Erwerbsminderungsrente 2024: Was Rentner jetzt wissen müssen
Zum 1. Juli 2024 gibt es wichtige Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Rund drei Millionen Rentner profitieren von einem Zuschlag. Was genau sich ändert, wer Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente 2024 hat und wie sie berechnet wird, erfahren Sie hier.
Fahrtkostenerstattung an Großeltern: Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen
Viele Eltern setzen auf die Unterstützung der Großeltern bei der Kinderbetreuung. Doch dürfen die Fahrtkosten der Großeltern steuerlich als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden? Wir zeigen, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrtkostenerstattung an Großeltern möglich ist und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
Kindergeld bei seelisch behinderten Kindern: Was Eltern jetzt wissen müssen
Eltern können Kindergeld bei seelisch behinderten Kindern auch nach dem 25. Lebensjahr erhalten – vorausgesetzt, die Behinderung bestand bereits vorher und verhindert die eigenständige Lebensführung. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass ein psychologisches Gutachten ausreichen kann, um die Voraussetzungen für das Kindergeld nachzuweisen – ein ärztliches Gutachten ist nicht immer notwendig.
Reha-Maßnahme: Fitnessstudio-Mitgliedschaft bleibt Privatvergnügen
Wer eine ärztlich verordnete Reha-Maßnahme durchführt, kann die selbst getragenen Kosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen (§ 33 EStG). Allerdings wird eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet, sodass sich die Steuerersparnis oft nur begrenzt auswirkt. Viele Reha-Einrichtungen befinden sich weit entfernt, und lange Anfahrten sind gerade für Schmerzpatienten belastend. Ein Fitnessstudio mit Funktionstraining kann daher eine attraktive Alternative sein. Doch sind die Mitgliedsbeiträge für eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft auch steuerlich absetzbar?



















