Wer seinen Steuerbescheid spĂ€ter als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhĂ€lt und sich ĂŒber eine Erstattung freut, bekommt auf diese Steuererstattung zusĂ€tzlich so genannte Erstattungszinsen, und zwar in Höhe von 0.5 Prozent fĂŒr jeden vollen Monat. Der Wermutstropfen: Die Erstattungszinsen mĂŒssen im Jahr der Zahlung als Kapitalertrag wieder versteuert werden (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG).
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Kategorie: Steuerbescheid
AuĂergewöhnliche Belastung: Alte Steuerbescheide werden korrigiert
AuĂergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar (§ 33 EStG). Doch vorher mĂŒssen Sie einen Teil der Kosten selber ĂŒbernehmen. Das Finanzamt kĂŒrzt Ihre Aufwendungen automatisch um die so genannte zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG).
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FrĂŒhrentner: VergĂŒtungen fĂŒr Solarstrom als schĂ€dlicher Hinzuverdienst
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze beachten, wenn er seinen Rentenanspruch nicht gefĂ€hrden will (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Seit dem 1.7.2017 betrĂ€gt die unschĂ€dliche Grenze fĂŒr den Hinzuverdienst bei Bezug einer Vollrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 6.300 Euro im Kalenderjahr (vorher: 450 Euro pro Monat mit zweimaliger Verdopplung).
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Neue Eigenheimförderung: Das Baukindergeld seit September 2018
Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden. Diese neue Eigenheimförderung gibt es – anders als die frĂŒhere Eigenheimzulage oder die vormalige 10e-Förderung – nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt fĂŒr Wiederaufbau (KfW).
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Lebenspartnerschaft: Umwandlung in Ehe steuerlich mit RĂŒckwirkung?
Seit 2013 werden Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft steuerlich genau wie Ehegatten behandelt. Sie können also auch die Zusammenveranlagung beantragen. FĂŒr die FĂ€lle vor 2013 gilt dies aber nur, wenn die Bescheide noch nicht bestandskrĂ€ftig sind bzw. waren. Am 1.10.2017 ist das „Gesetz zur EinfĂŒhrung des Rechts auf EheschlieĂung fĂŒr Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft getreten (EheöffnungsG). Dies gibt in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Steuerpflichtigen das Recht, ihre eingetragene Lebenspartnerschaft zivilrechtlich rĂŒckwirkend in eine Ehe umwandeln zu lassen.
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Steuerbescheide: Keine Ănderung bei Ermittlungsfehler des Finanzamts
Einmal erlassene Steuerbescheide können zu Ihrem Nachteil nur in engen Grenzen geĂ€ndert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Steuerbescheid vorlĂ€ufig oder unter dem Vorbehalt der NachprĂŒfung ergangen ist. Wenn ein solcher Vorbehalt oder eine VorlĂ€ufigkeit aber nicht vorliegen, versuchen die FinanzĂ€mter zuweilen, eine Ănderung damit zu begrĂŒnden, dass eine neue Tatsache vorliegen wĂŒrde, die dem zustĂ€ndigen Finanzbeamten erst jetzt bekannt geworden sei. Dies ermögliche eine Ănderung nach § 173 der Abgabenordnung (AO). In vielen FĂ€llen hat die Finanzverwaltung damit auch durchaus Erfolg – aber nicht immer!
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Vorsorge: Wie VersicherungsbeitrĂ€ge steuerlich berĂŒcksichtigt werden
Seit 2010 sind BeitrĂ€ge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Nur wenn diese BeitrĂ€ge niedriger sind als 1.900 Euro bei Arbeitnehmern und Rentnern bzw. 2.800 Euro bei SelbststĂ€ndigen, bleibt noch „Spielraum“ zur steuerlichen BerĂŒcksichtigung von anderen Versicherungen – und zwar gerade mal in Höhe des Differenzbetrages.
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Handwerkerleistungen: BFH muss zu Arbeiten auĂerhalb des Haushalts urteilen
Aufwendungen fĂŒr Handwerkerleistungen fĂŒr Renovierungs-, Erhaltungs- und ModernisierungsmaĂnahmen in der selbst genutzten Wohnung sind – zusĂ€tzlich zu haushaltsnahen Dienstleistungen – direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Bereits seit einiger Zeit beschĂ€ftigt die Finanzgerichte die Frage, inwieweit auch Arbeiten begĂŒnstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgefĂŒhrt werden.
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Schummeln bei der SteuererklÀrung
Ein paar Kilometer Umweg auf dem Weg ins BĂŒro sparen viel Geld. Ein Krimi ist selbstverstĂ€ndlich FachlektĂŒre. Und 30 Prozent Trinkgeld sind auf GeschĂ€ftsreisen ganz normal. Zumindest will man das dem Finanzamt weismachen. Doch wer bei der SteuererklĂ€rung Kosten aufbauscht oder gar erfindet, bewegt sich auf dĂŒnnem Eis.
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Steuerzinsen: BFH hat Zweifel an der VerfassungsmĂ€Ăigkeit!
Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr, d.h. fĂŒr jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes 0,5 % des fĂ€lligen Steuerbetrages als Steuerzinsen. Dies ist so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Krankheitskosten: KĂŒrzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemĂ€Ă
Wenn Sie in der SteuererklĂ€rung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, professionelle Zahnreinigungen, Behandlungen auf Privatrechnung usw., als auĂergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen ĂŒbernehmen mĂŒssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.
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Ehegatten-Einzelveranlagung: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung fĂŒr Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Ehegatten-Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene EinkommensteuererklĂ€rung abzugeben und erhĂ€lt auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt fĂŒr die Ehegatten durchgefĂŒhrt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die ĂŒblichen Frei-, Pausch- und HöchstbetrĂ€ge wie bei Ledigen gewĂ€hrt.
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Arbeitszimmer: EinsprĂŒche wegen teilweiser privater Mitbenutzung erledigt
Seit Jahrzehnten ist klar, dass ein hĂ€usliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt wird, wenn der Raum von den ĂŒbrigen WohnrĂ€umen abgetrennt ist, bĂŒromĂ€Ăig ausgestattet ist und so gut wie ausschlieĂlich beruflich genutzt wird. Eine private Mitbenutzung darf gegenĂŒber der beruflichen Nutzung allenfalls von nur ganz untergeordneter Bedeutung sein. Mathematisch ausgedrĂŒckt bedeutet das: Die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers muss mindestens 90 % der Gesamtnutzung betragen, und die private Nutzung darf nicht mehr als 10 % der Gesamtnutzung ausmachen.
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Lebenspartnerschaft: Umwandlung in Ehe steuerlich ohne RĂŒckwirkung
Seit 2013 werden Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft steuerlich genau wie Ehegatten behandelt. Sie können also auch die Zusammenveranlagung beantragen. FĂŒr die FĂ€lle vor 2013 gilt dies aber nur, wenn die Bescheide noch nicht bestandskrĂ€ftig sind bzw. waren. Am 1.10.2017 ist das „Gesetz zur EinfĂŒhrung des Rechts auf EheschlieĂung fĂŒr Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft getreten. Dies gibt in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Steuerpflichtigen das Recht, ihre eingetragene Lebenspartnerschaft zivilrechtlich rĂŒckwirkend in eine Ehe umwandeln zu lassen.
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Behinderten-Pauschbetrag: HÀlftige Aufteilung bei Einzelveranlagung zulÀssig
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung fĂŒr Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene EinkommensteuererklĂ€rung abzugeben und erhĂ€lt auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt fĂŒr die Ehegatten durchgefĂŒhrt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die ĂŒblichen Frei-, Pausch- und HöchstbetrĂ€ge wie bei Ledigen gewĂ€hrt.
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Studienkosten: Bescheide gegen die Ablehnung der Verlustfeststellung
Viele – aktuelle und ehemalige – Studenten haben in den vergangenen Jahren SteuererklĂ€rungen abgegeben, um die Kosten des Erststudiums als Werbungskosten abziehen zu können. Zeitgleich – oder spĂ€ter – haben sie einen Antrag auf Feststellung eines Verlustes gestellt, damit sich die hohen Werbungskosten gegebenenfalls in den kommenden Jahren auswirken. Denn ĂŒblicherweise sind in den Jahren des Studiums nicht genĂŒgend EinkĂŒnfte vorhanden, um die – vermeintlichen – Werbungskosten gleich verrechnen zu können. Daher kommt es zu einer Verlustfeststellung.
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Finanzamt vergisst RenteneinkĂŒnfte: Steuerbescheid darf nicht geĂ€ndert werden
Einige Rentner durften sich in den vergangenen Jahren ĂŒber ein schönes Steuergeschenk freuen: Wohl aufgrund eines technischen Versehens oder aufgrund eines Fehlers im âBetriebsablaufâ der Finanzverwaltung sind bei ihnen RenteneinkĂŒnfte nicht versteuert worden, und zwar trotz ordnungsgemĂ€Ăer ErklĂ€rung. NatĂŒrlich versuchen die FinanzĂ€mter jetzt, die Einkommensteuer auf die Renten nachtrĂ€glich doch noch festzusetzen.
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BEA-Freibetrag: Bei Ăbertragung ist ein Widerspruch des Vaters möglich
Der Familienleistungsausgleich ist schon kompliziert genug. Bei geschiedenen, getrennt lebenden sowie nicht miteinander verheirateten Eltern aber wird er noch schwieriger. Im Gegensatz zum Kindergeld, das immer nur einer Person gezahlt wird, stehen die steuerlichen FreibetrĂ€ge fĂŒr Kinder, nĂ€mlich Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (fĂŒr Betreuung, Erziehung und Ausbildung), grundsĂ€tzlich beiden Elternteilen jeweils zur HĂ€lfte zu. Die Frage ist: Ist eine Ăbertragung des hĂ€lftigen Betrages möglich?
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AuĂenputz am Eigenheim: Handwerkerkosten als SteuerermĂ€Ăigung geltend machen?
Wird der AuĂenputz am Eigenheim erneuert oder angestrichen, handelt es sich zweifelsfrei um Handwerkerleistungen, die steuerbegĂŒnstigt sind. Der Arbeitslohn kann mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (gemÀà § 35a Abs. 3 EStG). Die Frage ist nun: Gibt’s den Steuerbonus auch, wenn der AuĂenputz erstmalig im Rahmen eines Neubaus aufgebracht wird?
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Nachzahlungszinsen im Jahre 2013 verfassungsgemĂ€Ă
Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt immer noch zu Lasten der BĂŒrger einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr. D.h. die Nachzahlungszinsen fĂŒr jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes betragen 0,5 % des fĂ€lligen Steuerbetrages. Dies ist so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Polizeibeamte: RegelmĂ€Ăig keine Verpflegungspauschale bei Streifendienst
Polizeibeamte im Streifendienst sind ĂŒblicherweise einer festen Dienststelle zugeordnet. Diese gilt als so genannte erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte. FĂŒr die Zeit, in der die Beamten im Streifendienst, also auĂerhalb der Wache tĂ€tig sind, steht ihnen nur dann eine steuerliche Verpflegungspauschale zu, wenn die Abwesenheit von der Wache mehr als acht Stunden betrĂ€gt. Das ist jedoch eher selten der Fall. Auch können die Fahrtkosten zur Polizeiinspektion nur mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungs-Km geltend gemacht werden.
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