Familienförderung: Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld

Familienförderung: Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld

Die finanzielle Unterstützung von Familien steht in Deutschland regelmäßig im Fokus gesetzlicher Anpassungen. Dabei spielen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag eine zentrale Rolle, da sie Familien direkt entlasten. Zum Jahresbeginn 2024 und darüber hinaus wurden und werden einige Änderungen umgesetzt, die Eltern zugutekommen sollen.


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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Für Familien werden das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag durch das „Inflationsausgleichsgesetz“ vom 8.12.2022 angehoben. Im Rahmen der Familienförderung beträgt das Kindergeld künftig für jedes Kind 250 Euro, der Kinderfreibetrag 6.024 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung 2.928 Euro.
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Kinderfreibetrag: Keine Übertragung bei Zusammenleben der Eltern

Kinderfreibetrag: Keine Übertragung bei Zusammenleben der Eltern

Die steuerlichen Freibeträge für Kinder, namentlich der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), stehen grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Bei getrennt lebenden bzw. nicht miteinander verheirateten Elternteilen kann also jeder für sich ein halb der kindbedingten Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil auf den anderen Elternteil ist nicht ohne weiteres möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Aktuell werden mit dem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ zum 1.1.2021 das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag angehoben.  Insgesamt führen die Maßnahmen zur Familienförderung zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro jährlich.
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Kinderfreibetrag: Jetzt wieder Vergleich mit dem „gezahlten“ Kindergeld

Kinderfreibetrag: Jetzt wieder Vergleich mit dem "gezahlten" Kindergeld

Es gibt viele Eltern, die vergessen haben, Kindergeld für ihre Sprösslinge zu beantragen. Nun könnte man glauben, dass die Eltern die kindbedingten Vergünstigungen wenigstens im Rahmen ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer über den Kinderfreibetrag erhalten würden. Doch weit gefehlt. Bei der sog. Günstigerprüfung wird nämlich nicht das „tatsächlich gezahlte Kindergeld“, sondern der „Anspruch auf Kindergeld“ mit der Steuerersparnis aus den Freibeträgen verglichen. Das heißt: Bereits der „Anspruch auf Kindergeld“ mindert die Begünstigungen bei der Einkommensteuer.
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Existenzminimum: Sind die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?

Existenzminimum: Sind die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?

Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese beiden Freibeträge oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Existenzminimum: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag wurden erhöht

Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2018 beschlossen. Danach wurden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag vom Gesetzgeber angepasst.
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Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?

Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?

Bei dauernd getrennt lebenden, geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern stehen der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) grundsätzlich beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil (Unterhaltsempfänger) auf den anderen Elternteil (Unterhaltszahler) ist ohne weiteres nicht möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.


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Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?

Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?

Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese Freibeträge für Kinder oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind. 
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Nach vier Jahren Stillstand gibt es nun endlich marginale Verbesserungen für Familien: Erhöht werden

  • das Kindergeld im Jahre 2015 um 4 Euro und im Jahre 2016 um weitere 2 Euro monatlich,
  • der Kinderfreibetrag von 2.184 Euro auf 2.256 Euro (2015) und weiter auf 2.304 Euro (2016) je Elternteil.


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Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden erhöht

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden für 2015 und 2016 erhöht

Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen.
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Steuerformulare für 2025

Jetzt downloaden oder clever online ausfüllen

Die Steuererklärung steht an – und viele fragen sich: Wo bekommen ich eigentlich die richtigen Formulare her? Ganz einfach: Ab sofort findest du bei uns alle offiziellen Formulare für das Steuerjahr 2025 (1.1. bis 31.12.2025) zum kostenlosen PDF-Download.

Das Finanzamt bevorzugt seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg und verschickt keine Formulare mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2025 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2025) an.

Wichtig: Die Einkommensteuererklärung ist in jedem Fall elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden. Alle anderen Personen können weiterhin auf Wunsch die Abgabe der Papierformulare nutzen.

Beachte bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für deine Steuererklärung 2025.

Unser Tipp: Spare dir das Ausdrucken und Ausfüllen per Hand – mit Lohnsteuer kompakt erledigst du deine Steuererklärung ganz einfach online, inklusive Live-Berechnung, Plausibilitätsprüfung und automatischem ELSTER-Versand.

Mache deine Steuererklärung einfach mit Lohnsteuer kompakt. Ø 1.240 Euro Erstattung in unter einer Stunde.

 

Steuerformulare für alle Bürger

ESt 1A – Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge

Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG

Anlage Sonderausgaben
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Steuerformulare für Arbeitnehmer

Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage N-DHH – Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Steuerformulare für Kapitalanleger

Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage KAP-BET – Einkünfte aus Kapitalvermögen (Beteiligungen)
Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende

Anlage G – Einkünfte aus GewerbebetriebAchtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger ArbeitAchtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

Formulare für die Einnahme-Überschuss-Rechnung

Anlage EÜR Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Anlage EÜR – Anlageverzeichnis – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

Steuerformulare für Eltern

Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Steuerformulare für Rentner

Anlage R – Renten und andere Leistungen
Anlage R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
Anlage R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung

Steuerformulare für Vermieter

Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage V FeWo- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung
Anlage V – Sonstige

Weitere Anlagen für die Steuererklärung

Anlage ESt 1 C – Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige 

Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
Anlage N-GRE – zur Einkommensteuer von Grenzgängern (gilt nur zur Abgabe bei Finanzämtern in Baden-Württemberg)

Anlage FW – Förderung des eigengenutzten Wohneigentums
Anlage L – Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftAchtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner

Anlage SO – Sonstige Einkünfte
Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge

Anlage 34b – Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen (§ 34b EStG)
Anlage 35 c – Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Anlage Zinsschranke – Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h EStG)Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

Anlage Mobilitätsprämie

Anleitungen zur Steuererklärung

Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
Infoblatt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2020
Anleitung zur Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge

Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen
Anleitung zur Anlage AV -Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anleitung zur Anlage R – Renten und andere Leistungen

Anleitung zur Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anleitung zur Anlage SO – sonstige Einkünfte
Anleitung zur Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge

Anleitung zur Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anleitung zur Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Anleitung zur Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anleitung zur Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Anleitung zur Anlage AUS – Ausländische Einkünfte
Anleitung zur Anlage FW -Förderung des eigengenutzten Wohneigentums

Anleitung zur Anlage Sonderausgaben
Anleitung zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Anleitung zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Anleitung zur Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
Anleitung zur Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige – Bald verfügbar

Anleitung R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
Anleitung R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung

Anleitung 35 c – Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Sonstige Angaben und Anträge

Bescheinigung EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
Bescheinigung außerhalb EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung

Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützungsleistungen (deutsch)
Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützung (mehrsprachig)

Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige gem. § 46 Abs. 2 AO

Merkblätter

Merkblatt Anschreiben Beiblatt 2025
Merkblatt Umgang mit Belegen 2025
Merkblatt Verpflichtung elektronische Übermittlung 2025

 

Unser Tipp
Wir empfehlen dir, deine Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:

Lohnsteuer kompakt Steuerformular
Datenabfrage per Interview: Ja Nein
Automatische Steuerberechnung: Ja Nein
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: Ja Teilweise
Import alter Steuerdaten: Ja Nein
Briefvorlagen und Musterschreiben: Ja Nein
Online-Abgabe per ELSTER: Ja Nein
Prüfung vor der Abgabe: Ja Nein
Umfangreiches Steuerhandbuch: Ja Nein
Speicherung der Eingaben: Ja Nein
Automatische Berechnung von Wegstrecken: Ja Nein
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren / Lebenspartnern Ja Nein

 


Mindestunterhalt für Kinder 2026: Erhöhung der Unterhaltssätze

Mindestunterhalt für Kinder 2026: Erhöhung der Unterhaltssätze

Wenn Eltern getrennt leben oder geschieden sind, stellt sich schnell die Frage nach dem Kindesunterhalt. Besonders relevant ist dabei der sogenannte Mindestunterhalt, also der gesetzlich festgelegte Betrag, den der barunterhaltspflichtige Elternteil mindestens zahlen muss. Für die Jahre 2025 und 2026 wurden die Unterhaltssätze erneut angepasst – allerdings deutlich moderater als in den Vorjahren. Was genau gilt und wie sich die Beträge zusammensetzen, zeigt dieser Überblick zum Mindestunterhalt Kinder 2025 und 2026.
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Ländergruppeneinteilung 2025: Diese Länder sind jetzt besser gestellt

Ländergruppeneinteilung 2025: Diese Länder sind jetzt besser gestellt

Mit der Ländergruppeneinteilung 2025 ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für viele Steuerpflichtige, die Kinder oder Angehörige im Ausland unterstützen. Die neue Einteilung führt rückwirkend dazu, dass einzelne Länder steuerlich besser gestellt werden als zuvor. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des abziehbaren Unterhalts sowie auf bestimmte Freibeträge aus. Wer betroffen ist, sollte die Änderungen genau kennen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.


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Formulare für die Steuererklärung 2025

Jetzt downloaden oder clever online ausfüllen

Die Steuererklärung steht an – und viele fragen sich: Wo bekomme ich eigentlich die richtigen Formulare her? Ganz einfach: Ab sofort findest du bei uns alle offiziellen Formulare für das Steuerjahr 2025 (1.1. bis 31.12.2025) zum kostenlosen PDF-Download.

Das Finanzamt bevorzugt seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg und verschickt keine Formulare mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2025 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2025) an.

Wichtig: Die Einkommensteuererklärung ist in jedem Fall elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden. Alle anderen Personen können weiterhin auf Wunsch die Abgabe der Papierformulare nutzen.

Beachte bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für deine Steuererklärung 2025.

Unser Tipp: Spare dir das Ausdrucken und Ausfüllen per Hand – mit Lohnsteuer kompakt kannst du deine Steuererklärung ganz einfach online erledigen, inklusive Live-Berechnung, Plausibilitätsprüfung und automatischem Elster-Versand.
Mache deine Steuererklärung einfach mit Lohnsteuer kompakt. Ø 1.240 Euro Erstattung in unter einer Stunde.

 

Steuerformulare für alle Bürger

ESt 1A – Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge

Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG

Anlage Sonderausgaben
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Steuerformulare für Arbeitnehmer

Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage N-DHH – Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Steuerformulare für Kapitalanleger

Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage KAP-BET – Einkünfte aus Kapitalvermögen (Beteiligungen)
Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende

Anlage G – Einkünfte aus GewerbebetriebAchtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger ArbeitAchtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

Formulare für die Einnahme-Überschuss-Rechnung

Anlage EÜR Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Anlage EÜR – Anlageverzeichnis – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

Steuerformulare für Eltern

Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Steuerformulare für Rentner

Anlage R – Renten und andere Leistungen
Anlage R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
Anlage R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung

Steuerformulare für Vermieter

Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage V FeWo- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung
Anlage V – Sonstige

Weitere Anlagen für die Steuererklärung

Anlage ESt 1 C – Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige 

Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
Anlage N-GRE – zur Einkommensteuer von Grenzgängern (gilt nur zur Abgabe bei Finanzämtern in Baden-Württemberg)

Anlage FW – Förderung des eigengenutzten Wohneigentums
Anlage L – Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftAchtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner

Anlage SO – Sonstige Einkünfte
Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge

Anlage 34b – Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen (§ 34b EStG)
Anlage 35 c – Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Anlage Zinsschranke – Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h EStG)Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

Anlage Mobilitätsprämie

Anleitungen zur Steuererklärung

Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
Infoblatt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2020
Anleitung zur Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge

Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen
Anleitung zur Anlage AV -Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anleitung zur Anlage R – Renten und andere Leistungen

Anleitung zur Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anleitung zur Anlage SO – sonstige Einkünfte
Anleitung zur Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge

Anleitung zur Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anleitung zur Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Anleitung zur Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anleitung zur Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Anleitung zur Anlage AUS – Ausländische Einkünfte
Anleitung zur Anlage FW -Förderung des eigengenutzten Wohneigentums

Anleitung zur Anlage Sonderausgaben
Anleitung zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Anleitung zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Anleitung zur Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
Anleitung zur Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige – Bald verfügbar

Anleitung R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
Anleitung R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung

Anleitung 35 c – Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Sonstige Angaben und Anträge

Bescheinigung EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
Bescheinigung außerhalb EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung

Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützungsleistungen (deutsch)
Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützung (mehrsprachig)

Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige gem. § 46 Abs. 2 AO

Merkblätter

Merkblatt Anschreiben Beiblatt 2025
Merkblatt Umgang mit Belegen 2025
Merkblatt Verpflichtung elektronische Übermittlung 2025

 

Unser Tipp
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:

Lohnsteuer kompakt Steuerformular
Datenabfrage per Interview: Ja Nein
Automatische Steuerberechnung: Ja Nein
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: Ja Teilweise
Import alter Steuerdaten: Ja Nein
Briefvorlagen und Musterschreiben: Ja Nein
Online-Abgabe per ELSTER: Ja Nein
Prüfung vor der Abgabe: Ja Nein
Umfangreiches Steuerhandbuch: Ja Nein
Speicherung der Eingaben: Ja Nein
Automatische Berechnung von Wegstrecken: Ja Nein
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren / Lebenspartnern Ja Nein

Unterhalt steuerlich absetzen: Wann Angehörige als bedürftig gelten

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Wer Angehörige finanziell unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Unterhalt steuerlich absetzen. Doch nicht jede Zahlung wird vom Finanzamt anerkannt. Entscheidend ist, ob der Empfänger als bedürftig gilt – und das hängt oft davon ab, ob er oder sie theoretisch arbeiten könnte. Dieser Beitrag erklärt, wann Unterhalt steuerlich absetzbar ist und was bei der sogenannten Erwerbsobliegenheit zu beachten ist.<


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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Finanzamt muss Haushaltsgemeinschaft genau prüfen

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Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn sie mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Entscheidend ist, dass keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt – mit wenigen Ausnahmen. Doch was passiert, wenn das Finanzamt fälschlicherweise von einer Haushaltsgemeinschaft ausgeht? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt, dass Finanzämter und Gerichte ihre Prüfpflicht beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ernst nehmen müssen.


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