Die finanzielle Unterstützung von Familien steht in Deutschland regelmäßig im Fokus gesetzlicher Anpassungen. Dabei spielen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag eine zentrale Rolle, da sie Familien direkt entlasten. Zum Jahresbeginn 2024 und darüber hinaus wurden und werden einige Änderungen umgesetzt, die Eltern zugutekommen sollen.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Für Familien werden das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag durch das „Inflationsausgleichsgesetz“ vom 8.12.2022 angehoben. Im Rahmen der Familienförderung beträgt das Kindergeld künftig für jedes Kind 250 Euro, der Kinderfreibetrag 6.024 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung 2.928 Euro.
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Kinderfreibetrag: Übertragung trotz Haushaltsgemeinschaft möglich?
Der Kinderfreibetrag steht grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Bei getrennt lebenden bzw. nicht miteinander verheirateten Elternteilen kann also jeder für sich ein Halb des Freibetrages in Anspruch nehmen. Wie wird das in einer Haushaltsgemeinschaft der Eltern geregelt?
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Kinderfreibetrag: Keine Übertragung bei Zusammenleben der Eltern
Die steuerlichen Freibeträge für Kinder, namentlich der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), stehen grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Bei getrennt lebenden bzw. nicht miteinander verheirateten Elternteilen kann also jeder für sich ein halb der kindbedingten Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil auf den anderen Elternteil ist nicht ohne weiteres möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen
Aktuell werden mit dem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ zum 1.1.2021 das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag angehoben. Insgesamt führen die Maßnahmen zur Familienförderung zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro jährlich.
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Kinderfreibetrag: Jetzt wieder Vergleich mit dem „gezahlten“ Kindergeld
Es gibt viele Eltern, die vergessen haben, Kindergeld für ihre Sprösslinge zu beantragen. Nun könnte man glauben, dass die Eltern die kindbedingten Vergünstigungen wenigstens im Rahmen ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer über den Kinderfreibetrag erhalten würden. Doch weit gefehlt. Bei der sog. Günstigerprüfung wird nämlich nicht das „tatsächlich gezahlte Kindergeld“, sondern der „Anspruch auf Kindergeld“ mit der Steuerersparnis aus den Freibeträgen verglichen. Das heißt: Bereits der „Anspruch auf Kindergeld“ mindert die Begünstigungen bei der Einkommensteuer.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag 2019
Aktuell werden mit dem „Familienentlastungsgesetz“ das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben.
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Existenzminimum: Sind die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?
Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese beiden Freibeträge oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Existenzminimum: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag wurden erhöht
Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2018 beschlossen. Danach wurden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag vom Gesetzgeber angepasst.
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Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?
Bei dauernd getrennt lebenden, geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern stehen der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) grundsätzlich beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil (Unterhaltsempfänger) auf den anderen Elternteil (Unterhaltszahler) ist ohne weiteres nicht möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.
Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?
Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese Freibeträge für Kinder oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Nach vier Jahren Stillstand gibt es nun endlich marginale Verbesserungen für Familien: Erhöht werden
- das Kindergeld im Jahre 2015 um 4 Euro und im Jahre 2016 um weitere 2 Euro monatlich,
- der Kinderfreibetrag von 2.184 Euro auf 2.256 Euro (2015) und weiter auf 2.304 Euro (2016) je Elternteil.
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden erhöht
Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen.
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Steuerformulare für 2025
Jetzt downloaden oder clever online ausfüllen
Die Steuererklärung steht an – und viele fragen sich: Wo bekommen ich eigentlich die richtigen Formulare her? Ganz einfach: Ab sofort findest du bei uns alle offiziellen Formulare für das Steuerjahr 2025 (1.1. bis 31.12.2025) zum kostenlosen PDF-Download.
Das Finanzamt bevorzugt seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg und verschickt keine Formulare mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2025 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2025) an.
Wichtig: Die Einkommensteuererklärung ist in jedem Fall elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden. Alle anderen Personen können weiterhin auf Wunsch die Abgabe der Papierformulare nutzen.
Beachte bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für deine Steuererklärung 2025.
Unser Tipp: Spare dir das Ausdrucken und Ausfüllen per Hand – mit Lohnsteuer kompakt erledigst du deine Steuererklärung ganz einfach online, inklusive Live-Berechnung, Plausibilitätsprüfung und automatischem ELSTER-Versand.
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Steuerformulare für alle Bürger
• ESt 1A – Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
• Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge
• Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
• Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anlage Sonderausgaben
• Anlage Außergewöhnliche Belastungen
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Steuerformulare für Arbeitnehmer
• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anlage N-DHH – Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Steuerformulare für Kapitalanleger
• Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anlage KAP-BET – Einkünfte aus Kapitalvermögen (Beteiligungen)
• Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
• Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Formulare für die Einnahme-Überschuss-Rechnung
• Anlage EÜR – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage EÜR – Anlageverzeichnis – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Steuerformulare für Eltern
• Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Steuerformulare für Rentner
• Anlage R – Renten und andere Leistungen
• Anlage R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
• Anlage R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung
Steuerformulare für Vermieter
• Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Anlage V FeWo- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung
• Anlage V – Sonstige
Weitere Anlagen für die Steuererklärung
• Anlage ESt 1 C – Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige
• Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
• Anlage N-GRE – zur Einkommensteuer von Grenzgängern (gilt nur zur Abgabe bei Finanzämtern in Baden-Württemberg)
• Anlage FW – Förderung des eigengenutzten Wohneigentums
• Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
• Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
• Anlage SO – Sonstige Einkünfte
• Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge
• Anlage 34b – Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen (§ 34b EStG)
• Anlage 35 c – Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
• Anlage Zinsschranke – Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h EStG) – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Anleitungen zur Steuererklärung
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
• Infoblatt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2020
• Anleitung zur Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge
• Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen
• Anleitung zur Anlage AV -Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anleitung zur Anlage R – Renten und andere Leistungen
• Anleitung zur Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Anleitung zur Anlage SO – sonstige Einkünfte
• Anleitung zur Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge
• Anleitung zur Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anleitung zur Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
• Anleitung zur Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anleitung zur Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anleitung zur Anlage AUS – Ausländische Einkünfte
• Anleitung zur Anlage FW -Förderung des eigengenutzten Wohneigentums
• Anleitung zur Anlage Sonderausgaben
• Anleitung zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen
• Anleitung zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
• Anleitung zur Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
• Anleitung zur Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige – Bald verfügbar
• Anleitung R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
• Anleitung R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung
Sonstige Angaben und Anträge
• Bescheinigung EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
• Bescheinigung außerhalb EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
• Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützungsleistungen (deutsch)
• Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützung (mehrsprachig)
• Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige gem. § 46 Abs. 2 AO
Merkblätter
• Merkblatt Anschreiben Beiblatt 2025
• Merkblatt Umgang mit Belegen 2025
• Merkblatt Verpflichtung elektronische Übermittlung 2025
Unser Tipp
Wir empfehlen dir, deine Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:
| Lohnsteuer kompakt | Steuerformular | |
| Datenabfrage per Interview: | Ja | Nein |
| Automatische Steuerberechnung: | Ja | Nein |
| Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: | Ja | Teilweise |
| Import alter Steuerdaten: | Ja | Nein |
| Briefvorlagen und Musterschreiben: | Ja | Nein |
| Online-Abgabe per ELSTER: | Ja | Nein |
| Prüfung vor der Abgabe: | Ja | Nein |
| Umfangreiches Steuerhandbuch: | Ja | Nein |
| Speicherung der Eingaben: | Ja | Nein |
| Automatische Berechnung von Wegstrecken: | Ja | Nein |
| Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren / Lebenspartnern | Ja | Nein |
Mindestunterhalt für Kinder 2026: Erhöhung der Unterhaltssätze
Wenn Eltern getrennt leben oder geschieden sind, stellt sich schnell die Frage nach dem Kindesunterhalt. Besonders relevant ist dabei der sogenannte Mindestunterhalt, also der gesetzlich festgelegte Betrag, den der barunterhaltspflichtige Elternteil mindestens zahlen muss. Für die Jahre 2025 und 2026 wurden die Unterhaltssätze erneut angepasst – allerdings deutlich moderater als in den Vorjahren. Was genau gilt und wie sich die Beträge zusammensetzen, zeigt dieser Überblick zum Mindestunterhalt Kinder 2025 und 2026.
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Ländergruppeneinteilung 2025: Diese Länder sind jetzt besser gestellt
Mit der Ländergruppeneinteilung 2025 ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für viele Steuerpflichtige, die Kinder oder Angehörige im Ausland unterstützen. Die neue Einteilung führt rückwirkend dazu, dass einzelne Länder steuerlich besser gestellt werden als zuvor. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des abziehbaren Unterhalts sowie auf bestimmte Freibeträge aus. Wer betroffen ist, sollte die Änderungen genau kennen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Bescheinigung EU / EWR 2025
Wer in einem EU- oder EWR-Staat lebt und Einkünfte aus Deutschland erzielt, kann durch die Bescheinigung EU/EWR 2025 steuerlich bessergestellt werden. Das Formular stellen wir zum kostenlosen Download bereit.
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Steuererklärung 2025: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2025, die Sie im Blick haben sollten.
Formulare für die Steuererklärung 2025
Jetzt downloaden oder clever online ausfüllen
Die Steuererklärung steht an – und viele fragen sich: Wo bekomme ich eigentlich die richtigen Formulare her? Ganz einfach: Ab sofort findest du bei uns alle offiziellen Formulare für das Steuerjahr 2025 (1.1. bis 31.12.2025) zum kostenlosen PDF-Download.
Das Finanzamt bevorzugt seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg und verschickt keine Formulare mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2025 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2025) an.
Wichtig: Die Einkommensteuererklärung ist in jedem Fall elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden. Alle anderen Personen können weiterhin auf Wunsch die Abgabe der Papierformulare nutzen.
Beachte bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für deine Steuererklärung 2025.
Steuerformulare für alle Bürger
• ESt 1A – Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
• Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge
• Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
• Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anlage Sonderausgaben
• Anlage Außergewöhnliche Belastungen
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Steuerformulare für Arbeitnehmer
• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anlage N-DHH – Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Steuerformulare für Kapitalanleger
• Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anlage KAP-BET – Einkünfte aus Kapitalvermögen (Beteiligungen)
• Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
• Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Formulare für die Einnahme-Überschuss-Rechnung
• Anlage EÜR – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage EÜR – Anlageverzeichnis – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Steuerformulare für Eltern
• Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Steuerformulare für Rentner
• Anlage R – Renten und andere Leistungen
• Anlage R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
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Steuerformulare für Vermieter
• Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Anlage V FeWo- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung
• Anlage V – Sonstige
Weitere Anlagen für die Steuererklärung
• Anlage ESt 1 C – Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige
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• Anlage N-GRE – zur Einkommensteuer von Grenzgängern (gilt nur zur Abgabe bei Finanzämtern in Baden-Württemberg)
• Anlage FW – Förderung des eigengenutzten Wohneigentums
• Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
• Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
• Anlage SO – Sonstige Einkünfte
• Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge
• Anlage 34b – Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen (§ 34b EStG)
• Anlage 35 c – Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
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Anleitungen zur Steuererklärung
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
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• Anleitung zur Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
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• Anleitung zur Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige – Bald verfügbar
• Anleitung R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
• Anleitung R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung
Sonstige Angaben und Anträge
• Bescheinigung EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
• Bescheinigung außerhalb EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
• Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützungsleistungen (deutsch)
• Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützung (mehrsprachig)
• Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige gem. § 46 Abs. 2 AO
Merkblätter
• Merkblatt Anschreiben Beiblatt 2025
• Merkblatt Umgang mit Belegen 2025
• Merkblatt Verpflichtung elektronische Übermittlung 2025
Unser Tipp
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:
| Lohnsteuer kompakt | Steuerformular | |
| Datenabfrage per Interview: | Ja | Nein |
| Automatische Steuerberechnung: | Ja | Nein |
| Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: | Ja | Teilweise |
| Import alter Steuerdaten: | Ja | Nein |
| Briefvorlagen und Musterschreiben: | Ja | Nein |
| Online-Abgabe per ELSTER: | Ja | Nein |
| Prüfung vor der Abgabe: | Ja | Nein |
| Umfangreiches Steuerhandbuch: | Ja | Nein |
| Speicherung der Eingaben: | Ja | Nein |
| Automatische Berechnung von Wegstrecken: | Ja | Nein |
| Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren / Lebenspartnern | Ja | Nein |
Unterhalt steuerlich absetzen: Wann Angehörige als bedürftig gelten
Wer Angehörige finanziell unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Unterhalt steuerlich absetzen. Doch nicht jede Zahlung wird vom Finanzamt anerkannt. Entscheidend ist, ob der Empfänger als bedürftig gilt – und das hängt oft davon ab, ob er oder sie theoretisch arbeiten könnte. Dieser Beitrag erklärt, wann Unterhalt steuerlich absetzbar ist und was bei der sogenannten Erwerbsobliegenheit zu beachten ist.<
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Finanzamt muss Haushaltsgemeinschaft genau prüfen
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn sie mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Entscheidend ist, dass keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt – mit wenigen Ausnahmen. Doch was passiert, wenn das Finanzamt fälschlicherweise von einer Haushaltsgemeinschaft ausgeht? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klargestellt, dass Finanzämter und Gerichte ihre Prüfpflicht beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ernst nehmen müssen.















