Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über eine neue Funktion informieren, die die Steuerkommunikation für Nutzerinnen und Nutzer von Lohnsteuer-kompakt deutlich vereinfacht.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über eine neue Funktion informieren, die die Steuerkommunikation für Nutzerinnen und Nutzer von Lohnsteuer-kompakt deutlich vereinfacht.
Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Vor allem die Bedienbarkeit der Anwendungen wurde deutlich verbessert und die Plausibilitätsprüfung optimiert.
Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt eingetroffen sein. Besonders schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf dem Portal Lohnsteuer-kompakt.de erledigen. Das Programm führt die Steuerpflichtigen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und ist steuertechnisch immer auf dem neuesten Stand. „Vor allem für mobile Arbeitnehmer hat sich in diesem Jahr steuerrechtlich viel getan“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.
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Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein. Dieses Jahr fällt der Stichtag auf einen Sonntag, so dass Steuerpflichtige die Erklärung auch erst am 1. Juni abgeben können. Schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf den Portalen Lohnsteuer-kompakt.de und SteuerGo.de erledigen. Der Vorteil: Steuerpflichtige können sofort loslegen, ohne lästige Installation und ständige Updates.
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Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo wurde speziell für Tablet-Nutzer konzipiert und ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Einmalig in Deutschland: Das klassische Online-Steuer-Programm Lohnsteuer kompakt ist ab sofort ebenfalls geräteübergreifend in gleichbleibender Qualität zu nutzen.
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Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt eingetroffen sein. Dieses Jahr fällt der Stichtag auf einen Samstag, so dass Steuerpflichtige die Erklärung auch erst zum 2. Juni abgeben können. Besonders schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf dem Portal Lohnsteuer-kompakt.de erledigen. „Unsere Kunden erhalten im Schnitt eine Steuer-Rückerstattung von 1.069 Euro“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.
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Im Raum Würzburg erhielt ein Bürger Besuch von einem Betrüger, der sich als Finanzbeamter ausgab und versuchte, angebliche Steuerschulden nebst Mahngebühren einzutreiben.
Das Portal Lohnsteuer kompakt hat verschiedene Neuerungen eingeführt, damit die Steuererklärung für 2013 möglichst einfach durchzuführen ist. „Wir haben uns an denAnregungen unserer Kunden orientiert und erbringen genau die Service-Leistungen, die das Ausfüllen der Steuererklärung und den Umgang mit dem Finanzamt wirklich erleichtern“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt. „Mit den vielen Hilfestellungen dauert das Erstellen der Steuererklärung in der Regel nur eine Stunde, bei einer durchschnittlichen Steuerersparnis von 1000 Euro.“
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Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2013 werden laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, frühestens Anfang März verschickt. Die Begründung dafür liegt in der andauernden Frist für Arbeitgeber, Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) und anderen Instituten, zur Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt.
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Ab Januar 2014 bietet die Finanzverwaltung die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Führende Online-Steuererklärungs-Unternehmen beurteilen sie negativ.
Ab sofort bekommen Kunden von Lohnsteuer kompakt einen ganz besonderen Service geboten. Lohnsteuer kompakt weist Steuerpflichtige nach Eingabe ihrer Daten darauf hin, in welchen Bereichen sie noch legal Steuern sparen können. Das Besondere: Anstatt einfach nur allgemeine Tipps zu geben, rechnet Lohnsteuer kompakt das individuelle Steuer-Spar-Potenzial genau aus.
Ab sofort können Kunden von Lohnsteuer kompakt ihren elektronischen Steuerbescheid online abrufen und direkt prüfen. Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt von den Angaben des Steuerpflichtigen ab, kann dieser direkt Einspruch einlegen.
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Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung. Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2012 und damit die Auszahlung von Steuererstattungen werden nach Aussagen des Steuergewerkschaftschefs Thomas Eigenthaler voraussichtlich nicht vor Mitte März 2013 erfolgen. Die Finanzämter benötigen damit zu lange, um die Softwareprogramme für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2012 umzustellen, kritisiert der BdSt.
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Mit Lohnsteuer kompakt starten Sie in die neue Steuersaison. Als erste deutsche Steuersoftware bietet Lohnsteuer kompakt Ihnen seit dem 16.11.2012 die Einkommensteuererklärung für 2012 an. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt ist erst nach Ablauf des Steuerjahres 2012 möglich.
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Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.
„Ehepaare können noch bis zum 30. November ihre Steuerklasse wechseln. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn einem der Ehepartner Arbeitslosigkeit droht oder die Ehefrau schwanger ist“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.
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Einen großen Vorteil der Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt machen sich jedes Nutzer eines MAC-Rechners zunutze. Denn bei Lohnsteuer kompakt ist das Betriebssystem kein Auswahlkriterium.
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Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 10.000 pro Jahr können die Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt im Jahr 2012 vollkommen kostenfrei nutzen. Sie profitieren neben der für alle Nutzer kostenlosen Dateneingabe und -prüfung sowie der unentgeltlichen Steuerberechnung auch von der gebührenfreien Abgabe ihrer Steuerunterlagen.
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