Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin sind auf dem Vormarsch und etablieren sich zunehmend als Zahlungsmittel, auch wenn sie von vielen Bürgern wohl eher als Spekulationsobjekt betrachtet werden. Zum Wahrnehmung als spekulative Anlage tragen sicherlich Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste bei. Wie dem auch sei: Wittert der Fiskus eine Einnahmequelle, hier in Form der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim Umtausch der virtuellen Währungen, möchte er diese Quelle gerne erschließen. Dass die Inhaber von Bitcoin und Co. ganz anderer Auffassung sind und Gewinne steuerfrei vereinnahmen möchten, liegt ebenfalls in der Natur der Sache.
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Schlagwort: Veräußerungsgewinne
Steuerliche Erleichterungen bei Totalverlust von Kapitalanlagen
Die Aktie der Wirecard AG hat aufgrund von Bilanzmanipulationen einen spektakulären Kurssturz erlitten. Wahrlich ein Desaster für die Aktionäre (WKN: 747206) und Anleihegläubiger (WKN: A2YNQ5) der Wirecard AG. Aktionäre haben seit dem Höchststand im September 2018 nahezu 99 Prozent verloren. Sie sind damit nicht mehr weit von einem Totalverlust entfernt. Das lenkt den Blick auf die Frage, ob Anleger den (Beinahe-) Totalverlust in diesem und in ähnlichen Fällen zumindest steuermindernd verrechnen können.
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Bitcoins und Co.: Sind Gewinne aus dem Verkauf überhaupt zu versteuern?
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin, IOTA u.a. sind digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währungen. Viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie sie funktionieren. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste. Die Frage ist, wie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen sind.
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Investmentfonds: Die neue Anlage KAP-INV zur Steuererklärung
Kapitalanleger, die ihre Einkommensteuererklärung für das 2018 erstellen, sehen sich mit zwei neuen Anlagen konfrontiert, nämlich der Anlage KAP-BET und der Anlage KAP-INV. Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen. Die Anlage KAP-INV ist für die Erklärung von Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, vorgesehen. Sie gilt zum Beispiel bei Investmentanteilen, die im Ausland verwahrt werden. Sie kann beim Ausfüllen durchaus Probleme bereiten. Erträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind hingegen – wie bisher – in der Anlage KAP einzutragen.
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Digitale Währungen: Eine steuerliche Betrachtung von Bitcoin & Co.
Seit einigen Jahren machen sich virtuelle Währungen wie Bitcoin, Litecoin und neuestens Ethereum weltweit einen Namen. Nachdem die Kryptowährung Bitcoin 2009 auf den Markt kam, verbreitet sie sich rasant. Anfangs war sie als Zahlungsmittel im Dark Web bekannt, doch die internationale Real- und Finanzwirtschaft erkannte schnell den Nutzen der digitalen Währung und der Technologie, die dahintersteht. Die sogenannte Blockchain ist eine neuartige Datenbank, die Transaktionen mittels Prüfkette dezentral validiert. Dies ist transparent, effizient und vor allem benötigt man keine vertrauenswürdige Drittpartei, der die Transaktion absichert. Internationale Zahlungen werden somit günstiger und können binnen Sekunden – anstatt Tagen – abgewickelt werden. Das machte Bitcoin schnell beliebt bei Usern, Investoren und Akzeptanzstellen.
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Aktienverkauf: Gewinnmitnahmen steuerpflichtig?
Das Jahr 2016 war für Aktienanleger nicht schlecht. Die Kurse sind gegen Jahresende nochmals ordentlich angestiegen. Da liegt es nahe, dass so mancher Aktienbesitzer über Gewinnmitnahmen nachdenkt – getreu der Anlageregel „Nur realisierte Gewinne sind echte Gewinne“. Dabei stellt sich die Frage: Verdient der Fiskus bei einem Aktienverkauf mit?
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Verluste bei Kapitalanlagen: 15. Dezember Stichtag für Verlustbescheinigung
Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf„.
Wann sind Kursgewinne aus Aktien steuerfrei?
Aktien im Höhenrausch: Am 16. März 2015 überschritt der Dax erstmals 12.000 Punkte. Seit Jahresbeginn haben die deutschen Standardaktien im Schnitt über 20 Prozent zugelegt. Und seit dem Börsentief im Frühjahr 2009 hat sich der Dax sogar mehr als verdreifacht.
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