Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


KI-Power für Ihre Steuer:

Mit IntelliScan KI beta
zur mühelosen Erstattung!

Nie wieder Steuerstress!
Lernen Sie hier, wie Sie mit IntelliScan Ihre Steuererklärung schneller und effizienter erledigen. Laden Sie einfach Ihre Dokumente hoch – unsere KI erkennt und verarbeitet alle wichtigen Informationen für Sie.

... im Jahr 2025



Wie sind Renovierungskosten nach dem Erwerb eines Hauses zu beurteilen?

Was sind Renovierungskosten nach dem Immobilienkauf?

Nach dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung werden häufig umfangreiche Renovierungen oder Modernisierungen durchgeführt. Diese Kosten sind in der Regel als Erhaltungsaufwand sofort steuerlich absetzbar – vorausgesetzt, die Immobilie wird vermietet.

Die 15 %-Grenze – das müssen Sie wissen

Achtung: Übersteigen die Renovierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf 15 % der Gebäudekosten, gelten sie steuerlich nicht mehr als sofort abziehbare Werbungskosten. Stattdessen werden sie zu den Anschaffungskosten gerechnet und dürfen nur über die Abschreibung (AfA) mit 2 % pro Jahr geltend gemacht werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Was zählt zur 15 %-Grenze – und was nicht?

Nicht in die 15 %-Grenze einbezogen werden:

  • Schönheitsreparaturen, wie Maler- und Tapezierarbeiten (sofern sie isoliert durchgeführt werden)
  • Kosten, die das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand versetzen (gehören direkt zu den Anschaffungskosten)
  • Herstellungskosten, also z. B. Anbauten oder grundlegende Verbesserungen am Gebäude
Ausnahme: Schönheitsreparaturen im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen

Laut Bundesfinanzhof (BFH) sind Schönheitsreparaturen doch einzubeziehen, wenn sie zeitlich, räumlich und sachlich mit anderen Sanierungsmaßnahmen verbunden sind. Wird dadurch die 15 %-Grenze überschritten, zählen auch diese Reparaturen zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten – und dürfen nur abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 14.6.2016, IX R 22/15).

Praktischer Tipp

Um steuerliche Nachteile zu vermeiden:

  • Achten Sie darauf, dass die Gesamtkosten in den ersten 3 Jahren unter der 15 %-Grenze bleiben.
  • Alternativ: Beginnen Sie mit der größeren Sanierung erst ab dem 4. Jahr nach dem Kauf.
Vertrauensschutz für Altfälle

Für Immobilienkäufe vor dem 1.1.2017 gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag Vertrauensschutz. Dann können Schönheitsreparaturen weiterhin aus der 15 %-Grenze ausgenommen werden (BMF-Schreiben vom 20.10.2017, BStBl 2017 I S. 1447).

Beispiel zur Veranschaulichung

Anschaffungskosten Gebäude (2018): 100.000 Euro

  • Schönheitsreparaturen 2018: 5.000 Euro (voll abziehbar)
  • Sanierungskosten 2019: 5.000 Euro
  • Sanierungskosten 2020: 5.100 Euro

Gesamtkosten innerhalb von 3 Jahren: 15.100 Euro → 15 %-Grenze überschritten

Folge: Alle Kosten gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten und dürfen nicht sofort abgezogen, sondern nur über 50 Jahre abgeschrieben werden. Ausnahme: Bei Käufen vor 2017 kann ein Antrag auf Vertrauensschutz gestellt werden.

Schaden nach Erwerb: Sofort abziehbar

Wurde ein Schaden erst nach dem Kauf und durch einen Dritten verursacht, zählen die Reparaturkosten nicht zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, sondern sind sofort abziehbar (BFH-Urteil vom 9.5.2017, IX R 6/16).

Sonderfall: Mieter verstirbt kurz nach Erwerb

Wenn kurz nach dem Kauf ein Mieter verstirbt und eine umfassende Renovierung nötig wird, sind die Aufwendungen nicht sofort abziehbar, wenn die 15 %-Grenze überschritten wird (FG Niedersachsen, Urteil vom 26.9.2017, 12 K 113/16).

Aufwendungen vor dem Kauf zählen nicht mit

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Kosten, die vor dem rechtlichen Eigentumsübergang entstehen, zählen nicht zur 15 %-Grenze (BFH-Beschluss vom 28.4.2020, IX B 121/19).

Wichtig: Netto- statt Bruttowerte zählen

Zur Prüfung der 15 %-Grenze müssen Nettoaufwendungen (ohne Umsatzsteuer) angesetzt werden. Finanzämter berechnen oft fälschlich mit Bruttobeträgen – das kann die Grenze zu Unrecht überschreiten.

Wie sind Renovierungskosten nach dem Erwerb eines Hauses zu beurteilen?



Was ist Erhaltungsaufwand?

Zum Erhaltungsaufwand gehören alle Ausgaben für die laufenden Instandhaltungsarbeiten bzw. Reparaturen sowie alle Kosten, die dadurch entstehen, dass bereits vorhandene Teile (z.B. Fenster) oder Anlagen (z.B. Heizung) erneuert oder verbessert werden.

Werden dagegen bisher noch nicht vorhandene Teile neu eingefügt (z.B. Einbau eines bisher noch nicht vorhandenen Badezimmers), liegt kein Erhaltungsaufwand, sondern Herstellungsaufwand vor, der sich nur über die Abschreibungen auswirkt. Die Abgrenzung, ob es sich um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt, ist jedoch oftmals schwierig.

Wenn die Maßnahme ohne Umsatzsteuer bis zu 4.000 Euro kostet, können Sie die Aufwendungen aber immer als Erhaltungsaufwand abziehen, auch wenn es sich eigentlich um Herstellungsaufwand handelt. Während der ersten drei Jahre nach Anschaffung eines Gebäudes sind jedoch Besonderheiten zu beachten.

Größerer Erhaltungsaufwand kann sofort oder auf 2 bis 5 Jahre verteilt als Werbungskosten abgezogen werden.

Was ist Erhaltungsaufwand?


Feldhilfen

Anzahl der Jahre, auf die der Erhaltungsaufwand verteilt werden soll

Geben Sie an, über wie viele Jahre der im Jahr 2025 entstandene Erhaltungsaufwand verteilt werden soll.

Bei größeren Erhaltungsaufwendungen müssen Sie die Kosten nicht in einem Jahr in voller Höhe ansetzen, sondern können diese auf mehrere Jahre verteilen.

Hierunter fallen Erhaltungsaufwendungen

  • die gemäß § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden dürfen oder
  • die gemäß § 11a oder § 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden darf, da es sich um
    • ein Baudenkmal oder
    • um ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder
    • einem städtischen Entwicklungsbereich handelt.
Rechnungsdatum

Geben Sie hier das Rechnungsdatum an, zu dem die Erhaltungsaufwendungen angefallen sind.

Erhaltungsaufwand

Geben Sie die Höhe der Erhaltungsaufwendungen  an.

Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u.a.:

  • Austausch der Fenster
  • Austausch der Türen
  • Erneuerung der Heizung
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfliesen
  • Neue Betonfliesen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen
Kosten entfallen auf...

Wählen Sie "ja" aus, wenn die Erhaltungsaufwendungen auf das gesamte Gebäude bzw. die gesamte Wohnung entfallen. Lohnsteuer kompakt berechnet dann automatisch den Anteil, der gemäß den erfassten Flächenanteilen auf die Vermietung entfällt.

Wenn Sie "nein" auswählen oder keine Angaben machen setzen, geht das Programm davon aus, dass die Aufwendungen ausschließlich mit der Vermietung zusammenhängen und somit in voller Höhe steuerlich abzugsfähig sind.

Rechnungsaussteller

Geben Sie hier den Namen der Firma an, die die Erhaltungsarbeiten im Jahr 2025 durchgeführt hat.

 

Beschreibung der Maßnahme

Geben Sie hier die Bezeichnung, z. B. die Art der Erhaltungsaufwendungen an.

Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen u. a.:

  • Austausch der Fenster
  • Austausch der Türen
  • Erneuerung der Heizung
  • Elektroinstallation
  • Handwerkerrechnung
  • Dach-Sanierung
  • Neuer Hausanstrich
  • Neuer Fußbodenbelag
  • Neue Wandfliesen
  • Neue Betonfliesen
  • Badrenovierung
  • Sonstige Schönheitsreparaturen
in 2025 abzuziehender Erhaltungsaufwand

Bei größeren Erhaltungsaufwendungen müssen Sie die Kosten nicht in einem Jahr in voller Höhe ansetzen, sondern können diese auf mehrere Jahre verteilen.

Hierunter fallen Erhaltungsaufwendungen

  • die gemäß § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden dürfen oder
  • die gemäß § 11a oder § 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden darf, da es sich um
    • ein Baudenkmal oder
    • um ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder
    • einem städtischen Entwicklungsbereich handelt.
Betrag, der 2025 abgesetzt wird

Geben Sie hier den Erhaltungsaufwand an, der im aktuellen Veranlagungsjahr 2025 abgezogen werden soll.

Summe aller Erhaltungsaufwendungen 2025

Summe der Erhaltungsaufwendungen 2025, den Sie bisher erfasst haben.


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt