Schlagwort: Arbeitnehmer

Gängige Fallen bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Berechnungen

Gängige Fallen bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Berechnungen

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Bruttolohn ihrer Mitarbeiter zur Berechnung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge in den einzelnen Versicherungszweigen zugrunde zu legen – und das bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, ab der eine Beitragspflicht entfällt.

Vor dem Hintergrund der seit diesem Jahr gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen besteht in vielen Betrieben die Gefahr, eine entsprechende Aktualisierung der verwendeten automatisierten Lohnsteuer-und Buchhaltungs-Software als auch von integrierten Warenwirtschafts- und Buchhaltungs-Systemen nicht rechtzeitig vorgenommen und entsprechende Updates verpasst zu haben.
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Flüchtlingshilfe: Verlängerung der Steuererleichterungen bis Ende 2018

Flüchtlingshilfe: Verlängerung der Steuererleichterungen bis Ende 2018

Nach wie vor suchen Flüchtlinge in Deutschland Schutz vor Krieg und Vertreibung. Nach wie vor helfen Tausende engagierte Bürger, Unternehmen, Initiativen und Organisationen den ankommenden Flüchtlingen mit persönlichem und finanziellem Engagement, um deren Betreuung und Versorgung sicherzustellen.
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Steuererklärung zurückziehen – Praktische Tipps zur Umsetzung

Steuererklärung zurückziehen – Praktische Tipps zur Umsetzung

 

Beim Einreichen von Steuererklärungen können immer wieder Fehler auftauchen. Gerade private Personen neigen in diesem Fall zu Fehlern, wenn sie sich keine Hilfe von anderen Personen einholen. Da kann es sehr nützlich sein, wenn gewusst wird, wie und wann eine Steuererklärung zurückgezogen werden kann. Wie die Abgabe einer Steuererklärung im Allgemeinen funktioniert und welche Termine beachtet werden sollten, verrät dieser Bericht.
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Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer und keine Selbständige

Telefoninterviewer, die für ein Meinungsforschungsinstitut tätig werden, sind steuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbständige anzusehen. Das Institut hat deshalb als Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, andernfalls kann es für die Lohnsteuer in Haftung genommen werden. Dies entschied der 2. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 14.3.2012 (2 K 476/06). Der Senat beurteilte die Interviewtätigkeit damit anders als Arbeits- und Sozialgerichte, die in der Vergangenheit die Tätigkeit häufig als selbständig ansahen.
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