Schlagwort: Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen: Steuerbonus für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau?

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 3 EStG). Vom BFH geklärt ist mittlerweile, dass nicht nur Arbeiten begünstigt sind, die genau innerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden, sondern auch solche, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem bzw. öffentlichem Grund durchgeführt werden. Es muss sich dabei allerdings um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12). Gilt das auch für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau?
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Arbeiten in Werkstatt des Handwerksbetrieb nicht begünstigt

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begünstigt sind allerdings nur Leistungen, die in „unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt“ erbracht werden. Nicht ganz geklärt ist bislang die Frage, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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Hochwasserkatastrophe 2017: Steuererleichterungen für Geschädigte

Durch die massiven Regenfälle Ende Juli 2017 und die damit verbundenen Überschwemmungen (Hochwasser) sind in weiten Teilen Süd-Niedersachens beträchtliche Schäden entstanden. Viele Menschen stehen nach der Hochwasserkatastrophe 2017 vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
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Ab in die eigenen vier Wände – Was es bei Immobilienkrediten zu beachten gilt und wie sich mit Wohnkapital Steuern sparen lässt

Besonders junge Familien verspüren irgendwann den Drang, aus ihrer Mietwohnung auszuziehen und in eine eigene Wohnimmobilie zu investieren. Ob Eigentumswohnung, Hauskauf oder Neubau – das Geld dafür ist in der Regel nicht direkt vorhanden und muss von der Bank oder einem anderen Kreditanbieter geliehen werden. Sofortkredite zur Hausfinanzierung helfen einem dabei, sich ohne ausreichendes eigenes Kapital den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Jedoch gibt es einige Dinge, die sowohl vor der Beantragung und während der Kreditlaufzeit beachtet werden müssen. Denn zum einen kann eine schlechte Kalkulation das Unterfangen in Gefahr bringen und zum anderen lässt sich ein Kredit unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen und somit bares Geld sparen.
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Handwerkerleistungen: Sind auch Vorarbeiten im Handwerksbetrieb begünstigt?

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro, im Jahr von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, und solche nur an und in der selbst genutzten Wohnung. Nicht ganz geklärt ist immer noch die Frage, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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Haushaltsnahe Dienste: Steuerbonus jetzt auch für Betreuung von Haustieren

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind also beispielsweise die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte sowie die Betreuung von Kindern durch selbstständige Tagesmütter oder Au-pairs im Haushalt des Auftraggebers. Die Frage ist, ob auch die Betreuung von Haustieren eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellt und entsprechende Kosten steuerlich abziehbar sind.
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Handwerkerleistung: Anschluss an Abwasserentsorgungsanlage steuerbegünstigt

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind nur Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Der Steuerabzug wird allerdings nur gewährt für Arbeiten an und in der selbst genutzten Wohnung.

Während der Fiskus nur Maßnahmen innerhalb der Grundstücksgrenzen begünstigen will, sieht der Bundesfinanzhof die erforderliche Verbindung zum Haushalt auch dann noch als gegeben an, wenn die Maßnahme die Grundstücksgrenze überschreitet und exklusiv dem Grundstück dient (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12).
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Jetzt Lohnsteuerermäßigung für 2017 beantragen!

Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber aufgrund der eingetragenen Freibeträge weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist einfach und kann sich lohnen.
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Handwerkerleistungen: Kein Steuerbonus für Arbeiten im Handwerksbetrieb?

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begünstigt sind allerdings nur Leistungen, die „im Haushalt“ erbracht werden. Die Frage ist, inwieweit auch Arbeiten begünstigt sind, die in der Werkstatt des Handwerksbetriebes ausgeführt werden.
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Hochwasserkatastrophe 2016: Steuererleichterungen für Geschädigte

Durch Unwetter mit Hochwasser im Mai und Juni 2016 sind in weiten Teilen Deutschlands Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Zahlreiche Orte sind verwüstet, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus mit verschiedenen Steuererleichterungen helfen.
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Elektronischer Datenabruf: Jetzt wird Ihre Steuerklärung noch einfacher!

Ab sofort können unsere Kunden verschiedene Daten, die das Finanzamt über Sie gespeichert hat, elektronisch abfragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
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Müssen Handwerker den Lohnanteil gesondert ausweisen?

Kunden haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine richtige Rechnung.  Dazu gehört auch, dass Handwerker auf der Rechnung der Lohnanteil gesondert ausweisen. Handelt es sich nämlich um Handwerkerleistungen lassen sich damit Steuern sparen.
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Die besten Steuertipps 2015 für Arbeitnehmer

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung rückt näher. Dieses Jahr haben alle Steuerpflichtigen bis zum 31. Mai 2016 Zeit Ihre Steuererklärung pünktlich einzureichen. Aber warum so lange warten, wenn es um bares Geld geht? Arbeitnehmer haben mehrere Chancen zum Steu­ersparen. Diese Steuertipps 2015 sollten Sie kennen!
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Handwerkerleistungen: Steuervergünstigung auch für Anliegerbeiträge

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung bzw. „im Haushalt“ sowie auf dem Grundstück. Sind aber auch Anliegerbeiträge für eine Straßenerneuerung begünstigt?
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Handwerkerleistungen: Arbeitslohn auch in der Werkstatt des Meisters begünstigt?

Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der selbst genutzten Wohnung sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, und zwar mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.


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Schornsteinfeger: Kosten wieder voll abzugsfähig

Das Bundesfinanzministerium (BMF) rudert zurück: Alle Ausgaben für Schornsteinfeger werden ab sofort wieder voll als Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt. In allen noch offenen Fällen wurde der Fiskus aufgefordert, die Steuerermäßigung rückwirkend zu gewähren. Damit sind alle Arbeit durch einen Schornsteinfeger wieder  in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
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Lohnsteuer-Ermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen

Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber aufgrund der eingetragenen Freibeträge weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist einfach und kann sich lohnen.
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Handwerkerleistungen: Auch Erweiterungen der Wohnfläche begünstigt

Aufwendungen für Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Berücksichtigt werden nicht nur regelmäßige Renovierungsarbeiten, sondern auch einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen – und dies nicht nur in der Wohnung, sondern auch auf dem Grundstück (§ 35a Abs. 3 EStG).
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Handwerkerleistungen: Kleinliche Aufteilung bei Schornsteinfeger-Rechnungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind bekanntlich steuerbegünstigt: Diese können mit 20 %, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Und zu den Handwerkern gehört auch der Schornsteinfeger (§ 35a Abs. 3 EStG).
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