Schlagwort: Lohnsteuer kompakt


Focus Money (Heft 08/2018): Steuersoftware 2018 – Klick & Cash

[…] Umfassende Steuersoftware, wie das Wiso Steuer Sparbuch und die SteuerSparErklärung, aber auch Onlinedienste wie Smartsteuer oder Lohnsteuer Kompakt nehmen einem die mühsame Registrierung ab. Hier können Nutzer sich direkt für den Datenabruf freischalten lassen.[…]

Lohnsteuer kompakt – Für Alternative

Kleiner Anbieter schlägt sich tapfer: Das browserbasierte Angebot Lohnsteuer Kompakt stammt nicht von einem der drei Anbieter, die den Markt dominieren (Buhl Data, Haufe-Lexware, Akademische Arbeitsgemeinschaft [Wolters Kluwer]), sondern von der inhabergeführten Berliner Forium GmbH. Lohnsteuer Kompakt unterstützt Nutzer mittlerweile recht gut, viele Erklär-Hinweise sind umfassend und hilfreich. Die Übernahme von Vorjahresdaten ist auch von der Konkurrenz möglich, bei Nutzung der „vorausgefüllten Steuererklärung“ unterstützt der Service ebenfalls. An ein paar Stellen, etwa bei der Abschreibung von teureren Arbeitsmitteln, wie einem Computer, wären automatische Berechnungshilfen sinnvoll.



21 Millionen Steuererklärung per Internet

ELSTER: 21 Millionen Steuererklärung per Internet

Die Zahl elektronischer Steuererklärungen ist 2016 auf einen neuen Höchstwert gestiegen, meldete der Branchenverband Bitkom: Im vergangenen Jahr wurden 21 Millionen Einkommenssteuererklärungen über die elektronischen Schnittstellen bei der Finanzverwaltung eingereicht. 2012 waren es erst zwölf Millionen, also kaum mehr als die Hälfte, wie der Digitalverband Bitkom mitteilt. „Die elektronische Steuererklärung wird zum Regelfall“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
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Chip (Heft 03/2017): Gib mir mein Geld zurück

Online-Steuererldärungen auf Augenhöhe

Das Interessante an der Entwicklung ist, dass die Online-Branche die Feature-Liste aus den Software-Lösungen nicht eins zu eins übernimmt, sondern auch kreative neue Ideen einbringen. Die Entfernungsberechnung über Google Maps gab es zuerst bei Lohnsteuer kompakt. Gleiches gilt für den Import der komprimierten Steuererklärung aus anderen Anwendungen.

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Ebenso wie Lohnsteuer kompakt unterstützt auch smartsteuer mittlerweile die vorausgefüllte Steuererklärung. EinenWechselservice der besonderen Art gibt es bei Lohnsteuer kompakt: Wer die Steuererklärung auf Papier erstellt hat, kann die Formulare zur Digitalisierung einschicken – und hat anschließend durch die automatische Datenübernahme weniger Arbeit.




Steuererklärung für 2015: Optimierte Bedienbarkeit von Lohnsteuer-kompakt.de und SteuerGo.de

Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Vor allem die Bedienbarkeit der Anwendungen wurde deutlich verbessert und die Plausibilitätsprüfung optimiert.


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#WirLiebenSteuern: Das Gewinnspiel

#WirLiebenSteuern: Das Gewinnspiel

Postet einfach einen Beitrag oder ein Foto zum Motto „#WirliebenSteuern“ auf Facebook, Google plus oder Twitter. Alle Beiträge, Fotos oder Tweets mit dem Hashtag #WirliebenSteuern nehmen an der monatlichen Verlosung teil. Sichert Euch jetzt die Chance auf einen IKEA-Einkaufsgutschein! Jeder hat die Möglichkeit zur mehrmaligen Teilnahme.
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c’t-Magazin: Steuererklärung: Guter Rat ist günstig

Etliche Arbeitnehmer müssen bis Ende Mai ihre Steuererklärung abgeben. Besonders günstige Hilfe finden sie bei Steuer-Webdiensten im Internet. Im Vergleich zum vergangenen Jahr haben die Webdienste mächtig zugelegt: Die meisten können inzwischen weit mehr als nur einfache Steuerfälle bearbeiten, schreibt das Computermagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 12/15.


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Steuererklärung 2014: Die fünf wichtigsten Steuer-Änderungen

Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt eingetroffen sein. Besonders schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf dem Portal Lohnsteuer-kompakt.de erledigen. Das Programm führt die Steuerpflichtigen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und ist steuertechnisch immer auf dem neuesten Stand. „Vor allem für mobile Arbeitnehmer hat sich in diesem Jahr steuerrechtlich viel getan“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.
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Steuererklärung 2014: Abgabefrist endet am 1. Juni 2015

Steuererklärung 2015: Abgabefrist endet am 1. Juni 2015

„Am 30. Mai ist der Weltuntergang…“ – singen die Rheinländer zur Faschingszeit. Ganz so schlimm ist es zwar nicht und auch nicht so lustig, doch am 31. Mai ist grundsätzlich die Deadline für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember.
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PC-Welt (05/2015): Steuern 2015

Lohnsteuer kompakt:

Die Bedienerführung ist übersichtlich und intuitiv aufgebaut. Die meisten Eingabefelder verfügen über zusätzliche Hilfetexte, zudem erhält man durch Eingabe eines Begriffs in der Suchfunktion die entsprechende Hilfestellung. Ein Benutzerhandbuch steht ebenfalls zur Verfügung.

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Lohnsteuer kompakt wurde für die Nutzung auf Desktop-Rechnern optimiert, lässt sich aber auch gut auf Tablets bedienen.


Last-Minute-Steuer-Erklärung: Mit den Web-Diensten SteuerGo.de und Lohnsteuer-kompakt.de sparen

Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein. Dieses Jahr fällt der Stichtag auf einen Sonntag, so dass Steuerpflichtige die Erklärung auch erst am 1. Juni abgeben können. Schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf den Portalen Lohnsteuer-kompakt.de und SteuerGo.de erledigen. Der Vorteil: Steuerpflichtige können sofort loslegen, ohne lästige Installation und ständige Updates.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuern sparen mit Betriebskosten

Die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen ist seit längerem bereits steuerbegünstigt. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen sind zum Beispiel Wohnungsreinigung, Fenster putzen oder Gartenpflegearbeiten zu verstehen – vorausgesetzt diese werden von einem Dienstleister erbracht.
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Steuererklärung für 2014: Das ist neu

Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück. Bei der Steuererklärung für 2014 gibt es zwar keine bahnbrechenden Änderungen, ein paar Neuerungen müssen Sie aber doch beachten.


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Steuererklärung auf PC, Tablet und Smartphone: Mit Lohnsteuer kompakt und SteuerGo Zeit und Steuern sparen

Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo wurde speziell für Tablet-Nutzer konzipiert und ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Einmalig in Deutschland: Das klassische Online-Steuer-Programm Lohnsteuer kompakt ist ab sofort ebenfalls geräteübergreifend in gleichbleibender Qualität zu nutzen.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2015

Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr 2015 mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns auch 2015 am Herzen. Im vergangenen Jahr haben wir viel positives, aber auch kritisches Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und sehr gute Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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Steuererklärung für 2014 ab sofort verfügbar!

Unaufhaltsam rückt das Jahresende 2014 näher und Lohnsteuer kompakt startet in die neue Steuersaison.  Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärung für 2014 beginnen. Mit den aktuellen Steuertipps können Sie schon jetzt Ihre Steuererstattung optimieren. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung 2014 bei Ihrem Finanzamt ist erst ab Neujahr 2015 möglich.
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