Scheiden tut nun doppelt weh!
Der Fiskus erkennt anfallende Kosten für die Scheidung oder anderer Zivilkosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung an. Was im Mai 2011 noch beschlossen wurde, nämlich, dass sämtliche Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, wurde im Sommer 2013 vom Fiskus mit dem Rotstift bearbeitet.
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Untersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.