Schlagwort: Steuerbescheid

Neue Funktionen bei Lohnsteuer kompakt: „Kunden sparen im Schnitt 1000 Euro in nur einer Stunde

Das Portal Lohnsteuer kompakt hat verschiedene Neuerungen eingeführt, damit die Steuererklärung für 2013 möglichst einfach durchzuführen ist. „Wir haben uns an denAnregungen unserer Kunden orientiert und erbringen genau die Service-Leistungen, die das  Ausfüllen der Steuererklärung und den Umgang mit dem Finanzamt wirklich erleichtern“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt. „Mit den vielen Hilfestellungen dauert das Erstellen der Steuererklärung in der Regel nur eine Stunde, bei einer durchschnittlichen Steuerersparnis von 1000 Euro.“
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Das PC Magazin lobt Lohnsteuer kompakt

Yvonne Göpfert, Autorin des PC Magazins berichtet im Artikel „Steuererklärung online – 5 Tools für mehr Geld im Test“ vom 14.01.2014, wie Online-Steuerprogramme aufgrund ihrer Tools zu einer höheren Steuererstattung verhelfen.

Der Test von Lohnsteuer kompakt fällt äußerst positiv aus:
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Wann kommt mein Steuerbescheid? – Frühestens Mitte März

Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2013 werden laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, frühestens Anfang März verschickt. Die Begründung dafür liegt in der andauernden Frist für Arbeitgeber, Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) und anderen Instituten, zur Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt.
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Update: Angabe von Einkommensteuer-Vorauszahlungen jetzt möglich!

Die geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen müssen generell in der Steuererklärung nicht eingetragen werden, diese werden im Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt automatisch berücksichtigt. Wenn Sie wissen wollten, wie viel Sie an Erstattung oder Nachzahlung zu erwarten haben, mussten Sie in der Vergangenheit die Vorauszahlungen von der von Lohnsteuer kompakt errechneten Steuerlast abziehen.

Jetzt können die Steuervorauszahlungen auch separat bei Lohnsteuer kompakt erfasst werden, um diese Angaben bei der Berechnung durch unser Programm zu berücksichtigen.
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Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!

Untersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.


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Einfach online prüfen: Der elektronische Steuerbescheid

Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, überprüft ein Finanzbeamter Ihre Angaben und Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid in Papierform per Post zugestellt. Alle Kunden von Lohnsteuer kompakt können ab sofort zusätzlich auch Ihren elektronischen Steuerbescheid abrufen und online in Ihrem Kundenkonto verwalten.


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Fiskus lässt Steuerzahler zu lange warten

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung. Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2012 und damit die Auszahlung von Steuererstattungen werden nach Aussagen des Steuergewerkschaftschefs Thomas Eigenthaler voraussichtlich nicht vor Mitte März 2013 erfolgen. Die Finanzämter benötigen damit zu lange, um die Softwareprogramme für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2012 umzustellen, kritisiert der BdSt.
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Steuererklärung für 2012 ist ab sofort möglich

Mit Lohnsteuer kompakt starten Sie in die neue Steuersaison. Als erste deutsche Steuersoftware bietet Lohnsteuer kompakt Ihnen seit dem 16.11.2012 die Einkommensteuererklärung für 2012 an. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt ist erst nach Ablauf des Steuerjahres 2012 möglich.

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Verzögerungen beim Steuerbescheid – Besondere Fälle dauern länger

Wer seinen Steuerbescheid noch nicht in den Händen hält, muss sich unter Umständen noch etwas länger gedulden. Die Finanzämter können bestimmte Steuererklärungen nicht bearbeiten, weil die dafür notwendige Software nicht verfügbar ist. Der Radiosender MDR Info wurde von einem seiner Hörer darauf aufmerksam gemacht.
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Falscher Steuerbescheid: Einspruch beim Finanzamt ist auch per Mail möglich

Zahlendreher, vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten, unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse oder falsch angewendete Vorschriften – die Liste, warum ein Steuerbescheid falsch sein kann, ist lang. Zum Glück kann der Steuerzahler sich dagegen wehren und Einspruch gegen einen unrichtigen Steuerbescheid einlegen. Das ist auch online möglich.
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Achtung Spam: Der Virus steckt im Steuerbescheid

Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt aktuell vor einer Spam-Welle mit angeblichen Mitteilungen des Finanzamts bzw. der Steuerverwaltung. Sie fordern den Empfänger zum Öffnen des Mail-Anhangs auf, der einen Virus oder Trojaner auf dem Rechner des Empfängers ablegt. Das Landesamt empfiehlt dringend , die Nachricht sofort zu löschen und insbesondere die anhängende Datei keinesfalls zu öffnen.
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Glück gehabt: Steuerzahler darf zuviel erstattete Lohnsteuer behalten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt.
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Steuerbescheide erst ab Mitte März

Die Oberfinanzdirektion hat in einer Pressemitteilung daruaf hingewiesen, dass in diesem Jahr die Steuerbescheide wohl erst ab März verschickt werden können. Als Grund werden gesetzliche Änderungen genannt, die Arbeitgebern und Versicherungen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung usw. an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Erst nach Eingang dieser Daten ist eine abschließende Bearbeitung eines Steuerfalls möglich, so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landet.