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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2020) Was kann ich nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020 online. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Was kann ich nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen?

Nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen können Sie Kosten für jede Art von Unterricht. Das schließt auch Nachhilfeunterricht ein, nicht jedoch die reine Hausaufgabenbetreuung.

Auch Aufwendungen für die „Vermittlung besonderer Fähigkeiten“ (beispielsweise Musikunterricht oder Computerkurse) gelten steuerlich nicht als Kinderbetreuungskosten.

Nicht absetzbar sind außerdem folgende Posten:

  • Zahlungen für sportliche Aktivitäten, z.B. Beiträge für einen Sportverein
  • Aufwendungen für Klassenfahrten
  • Sachkosten für Bücher, Spielzeuge oder ähnliches
  • Ihre Fahrtkosten, wenn Sie Ihr Kind beispielsweise zu einer Aufsichtsperson oder in den Hort bringen und wieder abholen
  • Aufwendungen für die Verpflegung Ihres Kindes

Bewertungen des Textes: Was kann ich nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen?

         

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ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

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"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

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