Kategorie: Urteile

Die Redaktion von Lohnsteuer-kompakt.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen – täglich für Sie recherchiert!

Adoption eines Kindes: Aufwendungen bleiben nicht abzugsfähige Belastung

Nach bisheriger Rechtslage sind Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abzugsfähig. Denn eine Adoption sei „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84).
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Entlastungsbetrag: Meldung des Kindes maßgebend für Haushaltszugehörigkeit

Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag zu, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt (§ 24b EStG).
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Prozesskosten: Überraschende Rückwärtsrolle des Bundesfinanzhofs

Bei der steuerlichen Anerkennung von Kosten eines Zivilprozesses ist der Fiskus seit jeher äußerst knauserig: Solche Kosten wurden selten als „zwangsläufig“ angesehen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Denn Prozesskosten würden den Steuerzahler nur dann treffen, wenn er den Prozess verliert.
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Berufsausbildung: Mehrere Ausbildungen = Einheitliche Erstausbildung

Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule.
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Nahrungsergänzungsmittel: Bei ärztlicher Verordnung jetzt endlich absetzbar

Aufwendungen für eine medizinisch gebotene Diätkost sind aufgrund besonderer gesetzlicher Regelung leider nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Denn „Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden“ (§ 33 Abs. 2 Satz 3 EStG).
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Renovierung nach Kauf eines Hauses: Aufpassen bei Schönheitsreparaturen

Nach dem Erwerb eines gebrauchten Gebäudes werden oftmals umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Solche Aufwendungen sind eigentlich Erhaltungsaufwand und als Werbungskosten absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. Doch wer nicht aufpasst, kann hier einiges falsch machen!
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Trennungskinder: Höherer Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ab August 2015

Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts durch das unterhaltspflichtige Elternteil ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. Seit 2010 wurde der Kindesunterhalt nicht erhöht, weil auch der steuerliche Kinderfreibetrag unverändert blieb.
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Vorgezogene Altersrente: Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehern ist rechtens

Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen ab 63 Jahren eine zwangsweise Frühverrentung hinnehmen (§ 12a SGB II). Wer die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann vom Jobcenter dazu aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen.
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Betreuungsgeld: Bundesverfassungsgericht kippt umstrittene Herdprämie

Das Betreuungsgeld gibt es erst seit dem 1.8.2013, zunächst in Höhe von 100 Euro monatlich nur für einjährige Kinder und ab dem 1.8.2014 in Höhe von 150 Euro für ein- und zweijährige Kinder. In Deutschland beziehen derzeit rund 455.000 Familien die Prämie. Muss die Prämie zurückgezahlt werden?
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Handwerkerleistungen: Auch Erweiterungen der Wohnfläche begünstigt

Aufwendungen für Handwerkerleistungen in der selbst genutzten Wohnung sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Berücksichtigt werden nicht nur regelmäßige Renovierungsarbeiten, sondern auch einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen – und dies nicht nur in der Wohnung, sondern auch auf dem Grundstück (§ 35a Abs. 3 EStG).
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Berufsausbildung: Wie Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung berücksichtigt werden

Bis 2013 war eine Bildungseinrichtung im Rahmen der Berufsausbildung oder Berufsfortbildung keine „regelmäßige Arbeitsstätte“, wenn es sich nicht um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelte. Zudem kam eine regelmäßige Arbeitsstätte nur im Rahmen bezahlter Arbeit in Betracht. Die Fahrtkosten waren folglich mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer oder mit den tatsächlichen Kosten absetzbar. Außerdem konnten Verpflegungspauschbeträge und Unterkunftskosten abgesetzt werden (BFH-Urteile vom 9.2.2012, VI R 42/11 und VI R 44/10).
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Kinderbetreuung: Barzahlung bei Angestellten und Minijobbern nicht erlaubt

Die Kinderbetreuung kann auf vielfältige Weise erfolgen: in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten und Kindergrippen, bei Tagesmüttern und Wochenmüttern, ferner durch Haushaltshilfen, Au-pairs, Nannys sowie Großmütter und Babysitter. Kosten der Kinderbetreuung sind nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn Sie „für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist“ (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
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Krankenversicherung: Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
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Verlustfeststellung: Studienkosten für vergangene Jahre geltend machen

Verlustfeststellung: Studienkosten für vergangene Jahre geltend machen

Derzeit ist eine schon sehr lange und sehr heftig diskutierte Rechtsfrage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig: Ob nämlich eine Verlustfeststellung und damit die Kosten für das Erststudium oder eine Erstausbildung außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses tatsächlich – wie es der Gesetzgeber will – nur begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind oder ob sie – wie es der Bundesfinanzhof präferiert – in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden müssen (Verfassungsbeschwerden 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14 u.a.).
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Arbeitszimmer: Kosten für Modernisierung des Badezimmers anteilig absetzbar

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis 1.250 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, sofern „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht, und in unbegrenzter Höhe, falls das Arbeitszimmer den „beruflichen Mittelpunkt“ darstellt. Bei der Kostenermittlung werden Aufwendungen, die den Raum direkt betreffen, in voller Höhe erfasst und Aufwendungen, die das Gebäude betreffen, mit dem Arbeitszimmeranteil einbezogen.
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Steuersparmodell: Ist ein Darlehen zwischen Eheleuten steuerlich günstig?

Oft gewähren Angehörige einander Darlehen. Wird ein solches Privatdarlehen vom Darlehensnehmer zur Einkunftserzielung genutzt, kann er die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen und so seine Steuerschuld in Höhe des individuellen Steuersatzes von bis zu 45 % mindern. Der Darlehensgeber hingegen braucht die vereinnahmten Darlehenszinsen lediglich mit dem günstigen Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuern, oder?
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Grundstücksverkauf in der Familie: Besteuerung des (fiktiven) Zinsanteils unzulässig?

Häuser und Wohnungen werden häufig – vor allem unter Angehörigen – gegen monatliche Kaufpreisraten übertragen, wobei der Wert der Immobilie entweder auf die gewünschte Laufzeit verteilt wird oder durch die gewünschte Rate dividiert und die Laufzeit entsprechend vereinbart wird.
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Kindergeld: Anspruch auch während der Vorbereitung auf die Promotion?

Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung haben die Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge sowie alle damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen. Zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts gehört auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird.
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Elterngeld: Vorteilhafte neue Berechnungsmethode bei Selbstständigen

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, das der betreuende Elternteil durchschnittlich pro Monat erzielt hat. Bei Selbstständigen ist grundsätzlich der steuerliche Gewinn des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes maßgebend – das ist im Allgemeinen das letzte Kalenderjahr (§ 2b Abs. 2 BEEG).
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Zweitwohnung: Auch Fahrten von der weiter entfernten Wohnung absetzbar?

Viele Arbeitnehmer – insbesondere Ledige – sind weit außerhalb ihres Heimatortes beschäftigt, nutzen dort eine Zweitwohnung oder Unterkunft und kehren meist an den Wochenenden in ihre Hauptwohnung zurück. Dabei stellt sich die Frage, wie die Fahrten steuerlich angesetzt werden können?
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