Aktien im Höhenrausch: Am 16. März 2015 überschritt der Dax erstmals 12.000 Punkte. Seit Jahresbeginn haben die deutschen Standardaktien im Schnitt über 20 Prozent zugelegt. Und seit dem Börsentief im Frühjahr 2009 hat sich der Dax sogar mehr als verdreifacht.
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Selbstanzeige: Kosten für Steuerberater nicht als Werbungskosten absetzbar
In den Jahren 2010 bis 2014 sind über 100 000 strafbefreiende Selbstanzeigen zu nicht versteuerten Kapitaleinkünften aus der Schweiz eingereicht worden. Im Zusammenhang mit der Selbstanzeige begegnen die Betroffenen zwei Problemen: Zum einen sind die Bedingungen für die Wirksamkeit der Straffreiheit außerordentlich kompliziert (siehe Uli Hoeneß), zum anderen sind die Kosten für die Selbstanzeige, d.h. für die Beschaffung der Belege und für den steuerlichen Berater, außerordentlich hoch. Die Frage ist, ob die hohen Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen absetzbar sind.
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Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art
Wieder wurde ein umfangreiches Steuerpaket beschlossen. Ähnlich einem Jahressteuergesetz bringt das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) vom 22.12.2014 verschiedene Änderungen im steuerlichen Bereich. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuregelungen, die im wesentlichen ab 2015 relevant sind und bei Lohnsteuer kompakt berücksichtigt werden.
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Luxemburg: Bankgeheimnis für Steuerausländer wird gelüftet
Schon seit 2005 versenden so gut wie alle EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die heimischen Finanzbehörden. Nur zwei EU-Mitgliedsländer haben bislang ihr Bankgeheimnis bewahrt und behalten stattdessen eine Zinssteuer von derzeit 35 % ein: Dies sind Österreich und Luxem-burg. Gleiches gilt für die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino.
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Darlehen an Angehörige: Zinsen jetzt mit günstigerem Steuersatz steuerpflichtig
Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren. Anders als Banken sind private Darlehensnehmer nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25 %ige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Vielmehr muss der Darlehensgeber selber die Zinseinnahmen versteuern und sie hierzu in seiner Steuererklärung in der „Anlage KAP“ in Zeile 16 (2013) angeben.
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NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen
Rentner, Schüler und Studenten können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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Steuern sparen mit der Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Rentner und nicht berufstätige Kinder können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.004 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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Sparer-Pauschbetrag sichert steuerfreie Zinsen
Zinsen sind wie auch Kursgewinne oder Dividenden grundsätzlich steuerpflichtig. Dank Sparer-Pauschbetrag stehen jedem Bürger jedoch bis zu 801 Euro steuerfreie Zinserträge im Jahr zu (zusammenveranlagte Ehegatten 1.602 Euro). Bei einem angenommenen Zinssatz von zwei Prozent sind damit Erträge aus Ersparnissen von bis zu 40.050 Euro steuerfrei. Bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent können sogar Erträge aus einem Anlagekapital von 53.400 Euro frei vom Steuerabzug bleiben (siehe Grafik). Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.
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