Aktientausch: Steuerfalle „Barabfindung“ ist rechtmäßig

Wenn Aktiengesellschaften fusionieren oder sich spalten, müssen die beteiligten Aktionäre häufig die Aktien ihres alten Unternehmens hergeben und bekommen dafür Aktien des neuen Unternehmens. Beim Aktientausch treten die erhaltenen Anteile steuerlich an die Stelle der bisherigen Anteile. Dadurch bleiben die steuerlichen Reserven dauerhaft verstrickt und werden erst bei einer zukünftigen Veräußerung realisiert und erst dann versteuert.
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Erstattungszinsen: Sparer-Pauschbetrag nicht ungenutzt lassen

Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält und sich über eine Erstattung freut, bekommt auf diese Steuererstattung zusätzlich so genannte Erstattungszinsen, und zwar in Höhe von 0.5 Prozent für jeden vollen Monat. Der Wermutstropfen: Die Erstattungszinsen müssen im Jahr der Zahlung als Kapitalertrag wieder versteuert werden (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG).
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Aktiengewinne: Wertpapiere vor dem Verkauf auf Kinder übertragen

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren unterliegen grundsätzlich der 25-prozentigen Abgeltungsteuer, auf Antrag können sie aber auch mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden. Dann müssen sie in die Anlage KAP zur Einkommensteuersteuererklärung eingetragen werden; zudem ist die so genannte Günstigerprüfung zu beantragen. Dieses Verfahren ist günstig, wenn der Anleger neben den Kapitalgewinnen und -erträgen nur über geringe weitere Einkünfte verfügt. Bei Kindern und Rentnern ist dies eher die Regel als die Ausnahme.
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Lebensversicherung: Was verlangt der Fiskus im Fall der Kündigung?

Eine Lebensversicherung macht keine rechte Freude mehr, seit die Zinsen so niedrig sind und die Überschussbeteiligung ständig sinkt. Zudem wurde soeben mit dem „Lebensversicherungsreformgesetz“ vom 1.8.2014 auch noch die Beteiligung an den Bewertungsreserven stark beschränkt. Bei Kündigung in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit ist der Rückkaufswert meistens niedriger als die eingezahlten Beiträge. So fragt der Kündungswillige, was bei Kündigung des Versicherungsvertrages zu versteuern ist und ob ein Verlust steuermindernd abgesetzt werden kann.
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Bitcoins: Gewinne und Verluste steuerlich behandeln

Bitcoins sind ist eine digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währung. Aber viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie er funktioniert. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über die extremen Wertsteigerungen gerade in jüngster Zeit. Anfang des Jahres 2017 notierte der Bitcoin noch bei rund 1.000 Dollar – und am 28. November 2017 knackte er die 10.000 Dollar-Marke.
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Verkauf von Gold: Wie Gewinne und Verluste steuerlich behandelt werden

Gold und Silber haben in den vergangenen Jahren erhebliche Wertentwicklungen gehabt. Da überlegen nicht wenige, sich von ihren Goldmünzen und Goldbarren zu trennen und „Kasse zu machen“. Wie aber werden Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Gold steuerlich behandelt?
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Investmentfonds: Neue Besteuerungsregeln ab 2018

Die Besteuerung von Investmentanlagen ist nicht einfach, sondern mittlerweile derart kompliziert und verwaltungsaufwendig, dass sie – so das Eingeständnis des Gesetzgebers – kaum mehr praktikabel ist. Nach derzeitiger Rechtslage gilt für Anlagen in Investmentfonds grundsätzlich das Prinzip der steuerlichen Transparenz: Der Investmentanleger soll die Erträge aus den über einen Investmentfonds gehaltenen Vermögensgegenständen so versteuern, als ob er diese Gegenstände selbst halten würde.
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Verlustbescheinigung bis 15. Dezember 2017 beantragen

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf„. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet. Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften.
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Kapitalübertragung: Mit Kindern Steuern sparen

Für Eltern, die ihren Sparerfreibetrag bei Kapitalerträgen ausgeschöpft haben, bietet sich die Möglichkeit der Kapitalübertragung zum Steuern sparen an. Dabei werden Kapitalanlagen auf ihre Kinder übertragen, so dass die Zinsen bei den Kindern anfallen. Diese haben einen eigenen Sparerfreibetrag von 801 Euro, und bis zu dieser Höhe können die Eltern im Namen ihrer minderjährigen Kinder gesonderte Freistellungsaufträge erteilen. Auf diese Weise lassen sich im Familienverbund die Steuerfreibeträge der Kinder nutzen.
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Gewinne aus Aktiengeschäften steuerlich geltend machen

So spannend der Aktienhandel auch sein mag – am Ende des Jahres steht immer die spannende Frage, wie erfolgreich dieser denn wohl gewesen sein mag? Konnte eine gute Rendite erzielt werden? Und wie hoch fällt diese aus?

Wenn Sie sich für den Aktienhandel entschieden haben, dann haben Sie das getan, weil Sie ihr Geld sinnvoll und gewinnbringend anlegen wollen. Selbstverständlich wissen Sie auch, dass der Aktienhandel ein heißes Eisen ist, an dem man sich auch verbrennen kann. Denn wo hohe Renditen ausgelobt werden, ist auch immer ein hohes Risiko mit an Bord. Und dieses sorgt dafür, dass der Aktienhandel nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf und viel Gewissenhaftigkeit vom Anleger verlangt.
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Gold: Wie Verkaufsgewinne und -verluste steuerlich behandelt werden

Gold und Silber haben in den vergangenen zwölf Monaten deutlich an Wert gewonnen. Da überlegen nicht wenige, sich jetzt von ihren Goldmünzen und Goldbarren zu trennen und „Kasse zu machen“. Wie aber werden Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Gold steuerlich behandelt?
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Kapitalerträge: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor (Verlustbescheinigung!). Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf„. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet.
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Lebensversicherung: Verluste aus Verkauf eines Altvertrages nicht absetzbar?

Bei „alten“ Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleibt die Ablaufleistung vollkommen steuerfrei, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt. Wird ein solcher „Altvertrag“ verkauft, gilt Folgendes: Bei einem Verkauf bis 2008 blieb der Erlös steuerfrei. Was passiert wenn die Lebensversicherung erst danach verkauft wurde?
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Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück.Bei der Steuererklärung für 2015 gibt es ein paar Neuerungen, die Sie kennen sollten.
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Rentennachzahlung: Zinsen auf den Nachzahlungsbetrag jetzt voll steuerpflichtig

Renten werden oftmals erst später bewilligt und dann in einem größeren Betrag nachgezahlt, z.B. aufgrund von Rechtsstreitigkeiten oder nach Klärung des Sachverhalts. Auf eine Rentennachzahlung muss der Versicherungsträger zusätzlich Zinsen zahlen – und zwar bei Renten von der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 4 % p.a. (§ 44 Abs. 1 SGB I).


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Freistellungsauftrag: Künftig nur noch mit Steueridentifikationsnummer gültig

Den Abzug von Abgeltungsteuer können Sie verhindern, wenn Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freistellungshöchstbetrag beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1 602 Euro. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde gefordert, dass ab 2011 im Freistellungsauftrag zusätzlich die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden muss.


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Steuersparmodell: Ist ein Darlehen zwischen Eheleuten steuerlich günstig?

Oft gewähren Angehörige einander Darlehen. Wird ein solches Privatdarlehen vom Darlehensnehmer zur Einkunftserzielung genutzt, kann er die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen und so seine Steuerschuld in Höhe des individuellen Steuersatzes von bis zu 45 % mindern. Der Darlehensgeber hingegen braucht die vereinnahmten Darlehenszinsen lediglich mit dem günstigen Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuern, oder?
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