Abgeltungsteuer: Antrag auf Günstigerprüfung nachträglich stellen?

Abgeltungsteuer: Antrag auf Günstigerprüfung nachträglich stellen?

Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer von 25 % an der Quelle – der sogenannten Abgeltungsteuer – ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Damit könnten Sie es steuerlich bewenden lassen – was aber manchmal für Sie doch nachteilig sein kann. Sie können Ihre Kapitalerträge aber auch in die Einkommensteuerveranlagung einbeziehen und beantragen, diese dann zum individuellen Steuersatz zu versteuern.


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Abgeltungsteuer: Zinsen auf erstattete Kreditbearbeitungsgebühren steuerpflichtig

Im Jahre 2014 hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge rechtswidrig sind und von den Banken zu erstatten sind. Dies betrifft insbesondere Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung, nicht jedoch Bausparverträge.
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Abgeltungsteuer: Kirchensteuereinbehalt ab 2015 auch von Versicherungen

Auszahlungen aus Lebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, gehören im Erlebensfall zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Versicherungsunternehmen muss davon also Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten. Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, muss davon ebenfalls Kirchensteuer zahlen.
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Vorabpauschale für thesaurierende Fonds 2023

Investmenterträge: Vorabpauschale für thesaurierende Fonds 2023

Seit 2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zwar grundsätzlich nur die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine sogenannte Vorabpauschale. Für diese gelten die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich auch hier nach der Art des Fonds.
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Verlustbescheinigung für Kapitalerträge bis 15.12.2023 beantragen

Verlustbescheinigung für Kapitalerträge bis 15.12.2023 beantragen

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet.
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Nachversteuerung: Zinsen aus Privatdarlehen

Nachversteuerung: Zinsen aus Privatdarlehen

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren – manchmal unverzinslich, meistens jedoch zu einem marktüblichen oder etwas günstigeren Zinssatz. Die vereinnahmten Zinsen sind steuerpflichtig und es kommt zu einer Nachversteuerung: Anders als Banken sind private Darlehensnehmer und Zinsschuldner nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25-prozentige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wie erfolgt die Nachversteuerung?
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Thesaurierende Fonds: Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2023?

Thesaurierende Fonds: Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2023?

Seit 2018 haben Anleger von Investmentfonds während der Haltedauer der Anteile eigentlich nur die tatsächlichen Ausschüttungen zu versteuern. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Der Gesetzgeber will auch bei nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuern muss. Deshalb müssen Anleger in diesen Fällen eine sog. Vorabpauschale versteuern.


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Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge wird erhöht

Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge wird erhöht

Von den Einkünften aus Kapitalvermögen bleibt bislang ein Betrag bis 801 Euro bei Ledigen und 1.602 Euro bei Verheirateten steuerfrei. Das ist der so genannte Sparerpauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Bis zu diesem Betrag kann der Sparer Freistellungsaufträge erteilen und so seine Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungsteuer kassieren (§ 20 Abs. 9 EStG). Das ändert sich 2023.


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Aktienverluste: Neue Falle bei ausgebuchten oder wertlosen Papieren

Aktienverluste: Neue Falle bei ausgebuchten oder wertlosen Papieren

Wer Aktienverluste realisieren muss, ist darüber natürlich nicht erfreut. Der Ärger potenziert sich aber noch, wenn der Anleger versucht, das Dickicht an steuerlichen Vorschriften zur Verrechnung von Aktienverlusten zu verstehen. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben es fertiggebracht, ein enormes Chaos anzurichten. Leider wird dieses Chaos aktuell noch vergrößert, denn das Bundesfinanzministerium hat soeben ein neues Schreiben mit der Überschrift „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ veröffentlicht.
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Kryptowährungen: Wie sind Bitcoin & Co, zu versteuern?

Kryptowährungen: Wie sind Bitcoin & Co, zu versteuern?

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin u.a. sind digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währungen. Viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie sie funktionieren. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste. Die Frage ist, wie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen sind.
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Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2022?

Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2022?

Seit 2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zwar grundsätzlich nur die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine sog. Vorabpauschale. Für diese gelten die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich auch hier nach der Art des Fonds.
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Verluste mit Aktien: Erfreulicher Beschluss des Bundesfinanzhofs

Verluste mit Aktien: Erfreulicher Beschluss des Bundesfinanzhofs

Bei Aktien gibt es bekanntlich verschiedene Arten von Verlusten: Kursverluste, die lediglich auf dem Depotauszug stehen, echte Verluste, die im Fall der Veräußerung realisiert werden, Verluste, die durch Ausbuchung wertlos gewordener Aktien entstehen, sowie Verluste aus der Risikoabsicherung durch Hebelprodukte. Grundsätzlich gilt für Verluste aus Kapitalvermögen, dass sie nur mit Gewinnen aus anderweitigem Kapitalvermögen verrechnet werden können, nicht aber mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten, wie Arbeitslohn oder Mieteinnahmen.


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Anlagebetrug: Lichtschimmer für betrogene Anleger

Kapitalanlagebetrug: Lichtschimmer für betrogene Anleger

Betrugsfälle sind bei der Kapitalanlage nicht selten. Bei so genanten Schneeballsystemen wird die versprochene Rendite gar nicht erwirtschaftet, vielmehr stammen die Gewinnausschüttungen aus den Einzahlungen neuer Anleger. Und viele Anleger legen die vorgetäuschten Gewinne direkt wieder an – bis das ganze System zusammenbricht und der Anlagebetrug auffällt. Reingefallene Anleger sind dann gleich doppelt bestraft: Zum einen ist das Geld weg, zum anderen sollen sie auf die vorgegaukelten Scheingewinne auch noch Steuern zahlen. Das jedenfalls ist die harte Linie des Bundesfinanzhofs.


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Fonds: Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2020 und 2021?

Fonds: Wie hoch ist die Vorabpauschale für 2020 und 2021?

Seit dem 1.1.2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zunächst (nur) die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine sog. Vorabpauschale. Für diese gelten die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich auch hier nach der Art des Fonds.


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Rentenzahlungen: Steuerpflichtiger Zinsanteil bei verbilligter Veräußerung

Immobilienverkauf an Kinder: Veräußerungszeitrente ist steuerpflichtig

Häuser und Wohnungen werden häufig – vor allem unter Angehörigen – gegen langfristige monatliche Rentenzahlungen übertragen, wobei der Wert der Immobilie entweder auf die gewünschte Laufzeit verteilt wird oder durch die gewünschte „Rate“ dividiert und die Laufzeit entsprechend vereinbart wird. Man spricht hier von einer so genannten Veräußerungszeitrente.

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Steuerliche Erleichterungen bei Totalverlust von Kapitalanlagen

Steuerliche Erleichterungen bei Totalverlust von Kapitalanlagen

Die Aktie der Wirecard AG hat aufgrund von Bilanzmanipulationen einen spektakulären Kurssturz erlitten. Wahrlich ein Desaster für die Aktionäre (WKN: 747206) und Anleihegläubiger (WKN: A2YNQ5) der Wirecard AG. Aktionäre haben seit dem Höchststand im September 2018 nahezu 99 Prozent verloren. Sie sind damit nicht mehr weit von einem Totalverlust entfernt. Das lenkt den Blick auf die Frage, ob Anleger den (Beinahe-) Totalverlust in diesem und in ähnlichen Fällen zumindest steuermindernd verrechnen können.
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Bitcoins und Co.: Sind Gewinne aus dem Verkauf überhaupt zu versteuern?

Bitcoins und Co.: Sind Gewinne aus dem Verkauf überhaupt zu versteuern?

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin, IOTA u.a. sind digitale, anonyme, notenbankunabhängige Währungen. Viele wissen nicht wirklich, was genau das ist und wie sie funktionieren. Was allerdings weithin wahrgenommen wird, sind Pressemeldungen über extreme Wertsteigerungen und drastische Wertverluste. Die Frage ist, wie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen sind.
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Freistellungsaufträge: Zu Jahresbeginn überprüfen und neu justieren!

Freistellungsaufträge: Zu Jahresbeginn überprüfen und neu justieren!

Mit dem Freistellungsauftrag können Sie während des Jahres selbst über Ihren Sparerpauschbetrag verfügen und bis zu dieser Höhe Ihre Kapitalerträge brutto für netto kassieren. Damit wird verhindert, dass die Banken auf Kapitalerträge die Abgeltungsteuer einbehalten, die später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu erstatten wäre. Der Freistellungshöchstbetrag – für alle erteilten Freistellungsaufträge – beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro.
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Solidaritätszuschlag wird ab 2021 teilweise abgeschafft

Solidaritätszuschlag wird ab 2021 teilweise abgeschafft

Das Bundestag hat am 14.11.2019 die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen: Nicht schon 2020, sondern erst 2021(!) – rein zufällig findet im Jahre 2021 die Bundestagswahl statt – soll der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerzahler entfallen, weitere 6,5 Prozent werden teilweise entlastet, und 3,5 Prozent müssen ihn vorerst komplett weiterzahlen.
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Vereinnahmte Stückzinsen aus Altanleihen steuerpflichtig?

Vereinnahmte Stückzinsen aus Altanleihen doch steuerpflichtig

Beim Verkauf von verzinslichen Wertpapieren erhält der Verkäufer sog. Stückzinsen für die Zeit seit dem letzten Zinstermin. Diese vereinnahmten Zinsen waren bis 2008 als Kapitalertrag steuerpflichtig. Doch seit 2009 sind sie Teil des Veräußerungserlöses. Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig und unterliegt der Abgeltungsteuer – aber nur bei Wertpapieren, die ab 2009 gekauft wurden! Gleichwohl müssen die Stückzinsen gesondert berechnet und dem Käufer in Rechnung gestellt werden (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG).
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