Nutzerfrage: “Wo und wie trage ich bezogenes Arbeitslosengeld in meiner Steuererklärung ein?“
Lohnsteuer kompakt: “Arbeitslosengeld gehört zu den Lohnersatz- bzw. Einkommensersatzleistungen und unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Es gibt zwei Möglichkeiten die erhaltenen Einkommensersatzleistungen einzutragen:
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Untersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.