Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze beachten, wenn er seinen Rentenanspruch nicht gefährden will (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Seit dem 1.7.2017 beträgt die unschädliche Grenze für den Hinzuverdienst bei Bezug einer Vollrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 6.300 Euro im Kalenderjahr (vorher: 450 Euro pro Monat mit zweimaliger Verdopplung).
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Kosten für Telefon-Hardware und Telefonie in der Steuererklärung

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Eigentlich ist die private Handynummer ja top secret. Doch wenn der Chef abends noch anruft, um einen wichtigen Fall zu besprechen, dann verweisen nur die wenigsten Arbeitnehmer ihren Boss in die Schranken, in dem sie via Fingerwisch den Anruf ablehnen. Gut, dass in diesem Fall – beim Angerufen werden – keine Kosten entstehen. Was jedoch passiert, wenn ein berufsbedingter Anruf erst spät abends möglich ist, vom eigenen Telefon oder Smartphone aus? Was steuerlich möglich ist, zeigt dieser Bericht.
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Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge 2017 und 2018
Sie wollen wissen wie hoch der Grundfreibetrag, der Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für Ihre Steuererklärung sind? Oder haben Sie Kinder und wollen gerne Ihren Kinderfreibetrag oder den Erziehungsfreibetrag kennen? Die Steuergesetze sowie die Verwaltungsanweisungen enthalten eine Vielzahl von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen.
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Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung bei Midijobs sehr vorteilhaft
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts im Wege der Entgeltumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge anzusparen (§ 1a BetrAVG). Falls der Arbeitgeber keine eigene
Altersvorsorge anbietet, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt. Vorteil der Entgeltumwandlung ist, dass der umgewandelte Teil des Bruttogehalts steuer- und
sozialversicherungsfrei bleibt.
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Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen 2018
Seit 2015 erheben die gesetzlichen Krankenkassen neben dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) oder ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) einen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich hoch ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird zusammen mit dem normalen Beitrag direkt vom Gehalt oder der Rente erhoben. Bisher ist der Beitrag allein vom Versicherten zu tragen.
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Kindergeld: Fachschulbesuch nach Berufstätigkeit keine Erstausbildung
Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule. Oftmals wird eine einschlägige Berufstätigkeit für den als zweiter Ausbildungsabschnitt vorausgesetzt. Dann ist die Frage, ob der zweite Ausbildungsabschnitt noch Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung ist oder eine „schädliche“ Zweitausbildung darstellt. Bekommen die Eltern dann noch Kindergeld?
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Gängige Fallen bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Berechnungen
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Bruttolohn ihrer Mitarbeiter zur Berechnung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge in den einzelnen Versicherungszweigen zugrunde zu legen – und das bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze, ab der eine Beitragspflicht entfällt.
Vor dem Hintergrund der seit diesem Jahr gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen besteht in vielen Betrieben die Gefahr, eine entsprechende Aktualisierung der verwendeten automatisierten Lohnsteuer-und Buchhaltungs-Software als auch von integrierten Warenwirtschafts- und Buchhaltungs-Systemen nicht rechtzeitig vorgenommen und entsprechende Updates verpasst zu haben.
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Haushaltsscheck: Änderungen jetzt leichter mit dem Änderungsscheck mitteilen
Bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit einem Monatsverdienst unter 450 Euro gibt es für Privathaushalte als Arbeitgeber eine wesentliche Erleichterung: Zur Anmeldung und Beitragszahlung kann – und muss! – der Arbeitgeber den sog. Haushaltsscheck verwenden. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie Ihre geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe ganz einfach bei der Minijobzentrale an und erteilen gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Nebenkosten.
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Rente mit 63: Keine Anrechnung von Arbeitslosenzeiten
Seit dem 1.7.2014 können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren die vorgezogene Rente mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Bei Versicherten, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt bereits ab 2016 in Schritten von jeweils 2 Monaten pro Jahrgang. So wird aus der „Rente mit 63“ schrittweise die „Rente mit 65“. Versicherte, die nach dem 1.1.1964 geboren sind, können die abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erst mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen (§ 236b SGB VI).
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Ferienzeit: Was Schüler zum Ferienjob wissen sollten
Die Sommerferien stehen bevor. Ideal für Schüler und Schulabgänger, um mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig Einblick in die Berufswelt zu erhalten. Bei Unternehmen sind Schüler und Schulabgänger als flexible Aushilfskräfte insbesondere in der Ferienzeit sehr beliebt. Sie vertreten während der Urlaubszeit Teile der Stammbelegschaft oder decken einen zusätzlichen saisonalen Bedarf ab. Durch die regelmäßig bestehende Sozialversicherungsfreiheit verursachen diese Aushilfskräfte zudem weniger Personalkosten.
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Kein Haushaltsscheck für Wohnungseigentümergemeinschaft
Bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit einem Monatsverdienst unter 450 Euro gibt es für den Privathaushalt als Arbeitgeber eine wesentliche Erleichterung: Zur Anmeldung und Beitragszahlung kann – und muss! – der Arbeitgeber den sog. Haushaltsscheck verwenden.
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Krankenversicherung: Höhere Einkommensfreigrenze für Familienversicherung
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Da die Bezugsgröße sich meist jährlich ändert, ändert sich folglich auch die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Versicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahre 2015 beträgt die Einkommensgrenze 405 Euro monatlich.
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Krankenversicherung: Erhöhung des Zusatzbeitrag im Jahre 2016
Zum 1.1.2015 wurde der bisherige einkommensabhängige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent und der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag, die alleine vom Versicherten zu zahlen waren, umgewandelt in einen einkommensabhängigen kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung, der weiterhin alleine vom Versicherten zu tragen ist.
Steuererklärung für 2015: Das ist neu
Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück.Bei der Steuererklärung für 2015 gibt es ein paar Neuerungen, die Sie kennen sollten.
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Berufsausbildung: Wie Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung berücksichtigt werden
Bis 2013 war eine Bildungseinrichtung im Rahmen der Berufsausbildung oder Berufsfortbildung keine „regelmäßige Arbeitsstätte“, wenn es sich nicht um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelte. Zudem kam eine regelmäßige Arbeitsstätte nur im Rahmen bezahlter Arbeit in Betracht. Die Fahrtkosten waren folglich mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer oder mit den tatsächlichen Kosten absetzbar. Außerdem konnten Verpflegungspauschbeträge und Unterkunftskosten abgesetzt werden (BFH-Urteile vom 9.2.2012, VI R 42/11 und VI R 44/10).
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuern sparen mit Betriebskosten
Die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen ist seit längerem bereits steuerbegünstigt. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen sind zum Beispiel Wohnungsreinigung, Fenster putzen oder Gartenpflegearbeiten zu verstehen – vorausgesetzt diese werden von einem Dienstleister erbracht.
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Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Elterngeld 327/365: Flickr/ Dennis Skley, Lizenz: CC BY-ND 2.0
Ein Kind, das nach abgeschlossenem Hochschulstudium als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität tätig ist und gleichzeitig seine Promotion betreibt, ist im Sinne des Kindergeldrechts noch in Berufsausbildung. Sofern das Kind noch keine 25 Jahre alt ist, hatten bisher die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge. Allerdings konnten die hohen Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Verlust der Vergünstigungen führen. So war es bis 2011. Und wie ist es ab 2012?
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Steuererklärung für Studenten
Im Hörsaal sitzen, Hausarbeiten schreiben, Referate ausarbeiten und nebenbei noch arbeiten gehen – als Student hat man gut zu tun. Warum sollten Sie sich dann auch noch mit der Steuererklärung herumschlagen?
Ganz einfach: Weil es sich lohnt.
Wenn Sie neben dem Studium oder in den Semesterferien jobben, zahlen Sie wahrscheinlich auch Steuern. Und die können Sie sich zumindest zum Teil zurückholen. Im Zweitstudium, etwa beim Master, sollten Sie auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Dann können Sie den Fiskus an Ihren Ausbildungskosten beteiligen, wenn Sie später berufstätig sind. Doch der Reihe nach.
Müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich sind Studenten nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Ausnahme: Sie arbeiten selbständig, also auf Rechnung, und hatten im letzten Jahr zu versteuernde Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro (Stand: 2016). Dann will das Finanzamt eine Steuererklärung von Ihnen sehen, weil Sie gegebenenfalls noch nachzahlen müssen. Das gleiche gilt, wenn Sie Mieteinnahmen hatten oder Kapitaleinkünfte, mit denen Sie über dem Grundfreibetrag lagen.
Wenn Sie angestellt sind, etwa als studentische Hilfskraft, oder in den Semesterferien gejobbt haben, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben – sollten es aber auf jeden Fall. In der Regel bekommen Sie die gezahlten Steuern vollständig zurück! Arbeiten Sie auf Minijob-Basis, also mit maximal 450 Euro, lohnt sich das auch nicht unbedingt. Denn dann sind Sie von der Lohnsteuer befreit und haben ohnehin keine Rückzahlung zu erwarten. Anders sieht es aus, wenn Sie auf Steuerkarte jobben. Dann führt Ihr Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer für Sie ab. Und die können Sie sich über die Steuererklärung zurückholen.
Wenn Sie die Steuererklärung freiwillig machen, können Sie sich damit vier Jahre Zeit lassen. Die Steuererklärung für 2015 können Sie also bis zum 31. Dezember 2019 abgeben – aber vielleicht möchten Sie ja schon eher an Ihr Geld. Wenn Sie pflichtveranlagt sind, müssen die Unterlagen bis zum 31. Mai 2016 beim Finanzamt sein.
Was Studenten absetzen können
Als Student zahlen Sie Semesterbeiträge oder womöglich auch hohe Studiengebühren, wenn Sie an einer privaten Einrichtung lernen. Diese Kosten können Sie in der Steuererklärung geltend machen – aber auch alle anderen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen. Fachliteratur zählt dazu ebenso wie Bau- und Bastelmaterialien, spezielle Software oder andere Dinge, die Sie für Ihr Studium brauchen. Kaufen Sie sich für Ihr Studium einen neuen Rechner oder andere Hardware, wird das Finanzamt davon ausgehen, dass Sie die Geräte auch privat nutzen. Zumindest einen Teil des Preises können Sie sich aber vom Fiskus zurückholen. Gehören Studienreisen oder Exkursionen zum Pflichtprogramm Ihres Studiums, können Sie dafür Reisekosten und Verpflegungspauschalen ansetzen. Auch Nachhilfestunden oder Sprachkurse lassen sich geltend machen, wenn sie fürs Studium nötig sind.
Für die Fahrt zur Uni können Sie die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer geltend machen, alternativ erkennt das Finanzamt aber auch das Semesterticket an. Sind Sie für das Studium in eine andere Stadt gezogen, können Sie unter Umständen mit doppelter Haushaltsführung mächtig Steuern sparen: Fahren Sie an den Wochenenden regelmäßig nach Hause und haben im Haus Ihrer Eltern einen eigenen Wohnbereich, dürfen Sie unter anderem Fahrtkosten und die Miete am Studienort absetzen. Das funktioniert aber nicht, wenn Sie nur alle paar Wochen bei den Eltern vorbeischauen und dann im alten Kinderzimmer übernachten. Auch wenn Sie für ein Pflichtpraktikum in einer anderen Stadt ein Zimmer mieten, können Sie versuchen, das unter doppelter Haushaltsführung anzusetzen.
Entscheidender Unterschied: Sonderausgaben oder Werbungskosten?
Generell kommen zwei Arten von Ausgaben für Studenten in Frage: Zum einen die Werbungskosten. Darunter werden alle beruflich bedingten Ausgaben zusammengefasst. Und zum anderen die Sonderausgaben. Anders als Werbungskosten sind Sonderausgaben nur limitiert absetzbar, es gilt ein Höchstbetrag von 6.000 Euro. Was noch viel wichtiger ist: Sonderausgaben können nur für das Jahr ihres Entstehens geltend gemacht werden. Werbungskosten können Sie hingegen unbegrenzt in die nächsten Jahre übertragen. Das nützt Ihnen dann etwas, wenn Sie im betreffenden Jahr zwar wenig Lohnsteuer gezahlt haben, aber hohe Ausgaben hatten. Das ist bei Studenten oft der Fall. Werden Sie dann nach dem Studium berufstätig, können Sie Ihre Verluste in der ersten Steuererklärung verrechnen. So können Sie sich nachträglich Ihre Studienkosten vom Fiskus zurückholen.
Die Sache hat nur einen Haken: Die Aufwendungen für das Studium sind zwar letztlich alle mehr oder weniger beruflich bedingt. Als Werbungskosten können Sie aber nur Ausgaben für eine Fort- oder Weiterbildung geltend machen. Kosten für die erste Ausbildung sind Sonderausgaben, das hat der Bundesfinanzhof erst kürzlich klargestellt.
Sie müssen aber nicht zwangsläufig ein Studium in der Tasche haben, wenn Sie den Werbungskostenabzug nutzen wollen. Es reicht, wenn Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Das kann der Bachelorabschluss sein, auf den Sie jetzt noch den Master draufsetzen. Es reicht aber auch eine Lehre oder eine andere Berufsausbildung, die mit einem Abschluss endet. Haben Sie also nach dem Abitur beispielsweise eine private Schauspielschule oder ein Berufskolleg besucht, kann das Studium ebenfalls als Weiterbildung gewertet werden. Und dann können Sie Ihre Werbungskosten auch noch Jahre später absetzen.
Wichtig ist dann nur, dass Sie Ihre Studienkosten in der Anlage N der Steuererklärung als Werbungskosten eintragen. Kreuzen Sie dann noch im Mantelbogen die „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an. Müssen Sie dann später einmal Einkommensteuer bezahlen, werden Ihre Verluste automatisch verrechnet.
Links neben dem Text finden Sie eine Reihe wichtiger weiterführender Artikel zum Thema. Falls Sie weitere Fragen und/oder Anregungen/Anmerkungen haben, wenden Sie Sich gerne an unseren Kundenservice: [email protected].
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unser Kundenservice keine steuerliche Beratung ausüben darf. Als Anbieter von Steuersoftware dürfen wir keine individuellen Steuerfragen beantworten und müssen uns auf die Lösung technischer Probleme beschränken.
Steuererklärung 2013! Was Sie jetzt wissen sollten!
Steueränderungen 2013
Das neue Jahr rückt näher – und damit auch die nächste Steuerklärung. Je früher Sie anfangen, desto eher haben Sie Ihr Geld auf dem Konto. Und diesmal gibt es für Viele sogar ein bisschen mehr:
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Steuererklärung für Rentner
Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie jetzt wissen
Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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