Kaufempfehlung & Fazit
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Mit einem knappen Vorsprung besteigt “ Lohnsteuer kompakt “ als Testsieger das Siegertreppchen. Die Anwendung überzeugt durch den Wechsel-Service und die Geld-Zurück-Garantie.
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Polizeibeamte im Streifendienst sind üblicherweise einer festen Dienststelle zugeordnet. Diese gilt als so genannte erste Tätigkeitsstätte. Für die Zeit, in der die Beamten im Streifendienst, also außerhalb der Wache tätig sind, steht ihnen nur dann eine steuerliche Verpflegungspauschale zu, wenn die Abwesenheit von der Wache mehr als acht Stunden beträgt. Das ist jedoch eher selten der Fall. Auch können die Fahrtkosten zur Polizeiinspektion nur mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungs-Km geltend gemacht werden.
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Spenden für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke sowie an Parteien und Wählervereinigungen sind steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für Mitgliedsbeiträge an altruistische Organisationen und Vereine, die keine Vorteile für die Mitglieder selbst bieten. Bisher gibt es den Steuervorteil aber nur, wenn die Ausgaben per Spendenbescheinigung nachgewiesen werden.
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Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat, sofern im Steuerbescheid eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung – u.a. zur Form des Einspruchs – enthalten ist. Fehlt diese Belehrung oder ist sie unvollständig, verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr (§ 356 AO). Muss die Beleherung aber auch den Hinweis enthalten, dass der Einspruch per E-Mail möglich ist?
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Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt immer noch zu Lasten der Bürger einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr, d.h. für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes 0,5 % des fälligen Steuerbetrages. Dies Nachzahlungszinsen sind so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Die Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, kürzt das Finanzamt um die zumutbare Belastung, so insbesondere Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Die Zumutbarkeitsgrenze wird in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz des „Gesamtbetrags der Einkünfte“ bemessen. Diese beträgt je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 %.
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Das Land Berlin hat derzeit die schnellsten Finanzämter Deutschlands. Das geht aus einer Datenerhebung der Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Die Finanzämter in Berlin brauchen im Schnitt 45,2 Tage, um eine Einkommensteuererklärung zu bearbeiten. Vorjahres-Sieger Hamburg landet mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 46,7 Tagen auf dem vierten Platz.
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Auch in diesem Jahr gilt wieder: Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Da viele Steuerzahler dieses Thema gerne vor sich her schieben, gibt es Ende Mai wieder einiges mehr für die Mitarbeiter im Finanzamt zu tun. Viele Bürger möchten natürlich so schnell wie möglich ihren Steuerbescheid erhalten. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist das schnellste oder gar das langsamste?
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Das Gesetz sagt, dass Aufwendungen für ein Erststudium als Erstausbildung nicht unbegrenzt als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Abzug als Sonderausgaben bedeutet, dass die Studienkosten steuerlich „unter den Tisch fallen“, wenn keine entsprechend hohen Einnahmen erzielt werden. Was von den Studienkosten im Jahr der Zahlung nicht mit Einkünften verrechnet werden kann, ist steuerlich verloren. Jedenfalls werden die Kosten nicht auf spätere Jahre vorgetragen, um dann im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung zu erlangen.
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Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind auch die Unterkunftskosten bzw. die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar oder können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Anerkannt werden stets nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge. Doch was ist mit der neu gekauften Wohnungseinrichtung?
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Rheinland-Pfalz hat die beliebtesten Finanzämter Deutschlands. An zweiter Stelle der Beliebtheitsskala stehen die Finanzämter in Bremen, dicht gefolgt von Sachsen. Das geht aus einer Auswertung des Online-Steuer-Portals Lohnsteuer-kompakt.de von mehr als 100.000 anonymen Bewertungen hervor. Das Besondere an der Auswertung: Die teilnehmenden Steuerbürger konnten nur das Finanzamt bewerten, bei dem sie auch nachweislich eine Steuererklärung abgegeben hatten.
Private Aufwendungen sind in bestimmten schwierigen Lebenssituationen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, z.B. Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar. Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber über-nehmen. Das Finanzamt kürzt Ihre Aufwendungen automatisch um die sog. zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG).
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Die Juristerei differenziert zwischen dem leiblichen (biologischen) und dem rechtlichen Vater. Der rechtliche Vater ist derjenige, der aufgrund der Vorgaben des Gesetzes als „Vater“ behandelt wird, derweil der leibliche Vater derjenige ist, der das Kind gezeugt hat. Gilt bei einer Schenkung auch die günstige Steuerklasse I für Kinder?
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Spenden und Mitgliedsbeiträge werden bisher nur dann steuermindernd anerkannt, wenn die Zuwendungsbestätigungen und Belege über gezahlte Mitgliedsbeiträge der Steuererklärung beigefügt bzw. bei elektronischer Abgabe ans Finanzamt nachgeschickt werden („Belegvorlagepflicht“). In bestimmten Fällen genügt auch ein vereinfachter Nachweis, z.B. ein Kontoauszug.
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Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur neuen „Rürup“-Rentenversicherung sind im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ nur begrenzt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Gleichwohl müssen die Renten in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
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Nach früherer Rechtslage waren Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abzugsfähig. Denn eine Adoption sei „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84).
Nutzen Sie ein Arbeitszimmer gemeinsam mit Ihrem berufstätigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, ist häufig unklar, wer welche Aufwendungen in welcher Höhe steuerlich absetzen kann. Klar ist, dass als erstes die Arbeitszimmerkosten zu berechnen sind und den beiden Nutzern entsprechend dem Nutzungsverhältnis zugeordnet werden.
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Bei der steuerlichen Anerkennung von Kosten für einen Zivilprozess war der Fiskus schon immer knauserig: Solche Kosten wurden nur selten als „zwangsläufig“ erachtet und somit meistens als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt. Als zwangsläufige Aufwendungen erkannte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur an, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte.
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Gegen Ende Mai herrscht in den Finanzämtern Hochbetrieb: Viele Bürger müssen ihre Steuererklärung abgeben. Während die Steuerzahler jetzt unter Zeitdruck stehen, lassen sich die Behörden allerdings ordentlich Zeit. Wie schnell der Steuerbescheid dann wieder in den Briefkasten des Steuerzahlers flattert, hängt sehr stark davon ab, in welchem Bundesland und in welchem Ort man seine Steuern zahlen muss. Wo finden Sie aber die langsamsten Finanzämter Deutschlands?
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Hamburg hat die schnellsten Finanzämter Deutschlands. Das geht aus einer Datenerhebung des Online-Steuer-Portals Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Die Finanzämter in Hamburg brauchen im Schnitt 45 Tage, um eine Steuererklärung zu bearbeiten.
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Besucht Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, eine kostenpflichtige Privatschule, können Sie das Schulgeld teilweise als Sonderausgaben absetzen: Absetzbar sind 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob auch staatlich anerkannte private Hochschulen und Fachhochschulen begünstigt sind.
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