Die Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden war Voraussetzung für die wohl wichtigste Neuerung 2013: Der Prüfung Ihres Steuerbescheide durch Lohnsteuer kompakt.
Suchergebnisse für: Steuerbescheid
Einfach online prüfen: Der elektronische Steuerbescheid
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, überprüft ein Finanzbeamter Ihre Angaben und Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid in Papierform per Post zugestellt. Alle Kunden von Lohnsteuer kompakt können ab sofort zusätzlich auch Ihren elektronischen Steuerbescheid abrufen und online in Ihrem Kundenkonto verwalten.
Steuerbescheid prüfen
Selbst in Zeiten von ELSTER kann der Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft sein. Es ist also wichtig, seinen Steuerbescheid genau zu prüfen, um kein Geld zu verschenken.
Mit Lohnsteuer kompakt geht das auch ohne Steuerberater.
Ob man zu viel gezahlte Steuern zurückbekommt oder nachzahlen muss, geht aus der Festsetzungstabelle hervor. Hier gilt es zu prüfen, ob die gezahlten Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag mit Ihren übermittelten Daten übereinstimmen.
Vor der Prüfung der Berechnung sollten Sie unbedingt auch Ihre persönlichen Daten, inklusive Ihrer Kontoverbindung auf Fehler kontrollieren. Es wäre doch sehr ärgerlich, wenn Ihre Steuererstattung wegen eines Zahlendrehers nicht auf Ihrem Konto landet.
Nach den persönlichen Informationen folgt eine Übersicht mit den Angaben zur Steuerberechnung. Prüfen Sie Ihren Bescheid auch auf diese Punkte sorgfältig.
1. Ihr Steuerabzug und Ihre Steuererstattung
Gleich auf der ersten Seite Ihres Steuerbescheids sehen Sie, ob und wie viel Geld vom Finanzamt erstattet werden. Kontrollieren Sie hier, ob der Steuerabzug vom Lohn richtig übernommen wurde. Vergleichen Sie dazu die Zahlen aus den Lohnsteuerbescheinigungen Ihrer Arbeitgeber. Hat der Finanzbeamte möglicherweise zu viel Lohnsteuer berechnet?
Besonders genau hinschauen sollten Sie, wenn Sie im Steuerjahr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren. Prüfen Sie an dieser Stelle auch, ob die Sparzulagen für vermögenswirksame Leistungen korrekt ausgewiesen sind.

2. Ihre Einkünfte und Werbungskosten
Im nächsten Schritt prüfen Sie die Übersicht Ihrer Einkünfte. Hat das Finanzamt hier alle Werbungskosten richtig erfasst oder etwas nicht anerkannt? Wenn Sie mit Ihren Werbungskosten unterhalb der 1.000-Euro-Grenze liegen, sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in dieser Höhe abgezogen wurde.

3. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge
Hat das Finanzamt alle Aufwendungen für die Altersvorsorge angerechnet? Sind die Beiträge für Riester-Verträge angerechnet worden? Kontrollieren Sie die angegebene Höhe der Einzahlungen mit Ihren eigenen Unterlagen. Maximal zieht das Finanzamt 2.100 Euro einschließlich der Zulagen ab.

4. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Stimmen die Ausbildungskosten mit den eigenen Daten überein? Wurden alle Spendenzahlungen berücksichtigt? Sind die Aufwendungen für die Haushaltshilfe, die Heimunterbringung oder den Unterhalt korrekt, ebenso wie die Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen?
Wenn Sie Kinder haben sollten auch die Kinderbetreuungskosten richtig erfasst worden sein (2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro).
5. Steuerfreie Leistungen
Wenn Sie im Steuerjahr steuerfrei Leistungen erhalten haben, sollten Sie diesen Passus genau prüfen. Auch wenn Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld steuerfreie Einnahmen sind, haben sie doch Einfluss auf die Höhe des Steuersatzes. Kontrollieren Sie also die Erläuterungen zu diesen Punkten.

6. Frei- und Pauschbeträge
Last but not least prüfen Sie, ob alle Frei- und Pauschbeträge wie der Kinderfreibetrag oder der Ausbildungsfreibetrag vom Finanzamt berücksichtigt wurden.
Unser Tipp: Achten Sie insbesondere auf die „Erläuterung zur Festsetzung“ (Fließtext unter der Berechnung des Finanzamtes), da dort das Finanzamt genau angibt, wenn es bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt hat! Hier kann es auch hilfreich sein, bei Ihrem Finanzamt telefonisch nachzufragen, welche Werbungskosten nicht anerkannt wurden und warum.
Lesen Sie auf der folgenden Seite, wie Sie bei einem fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einlegen.
Fehler gefunden? Einspruch einlegen!
Der Steuerbescheid stimmt nicht? Dann wird es höchste Zeit, etwas dagegen zu tun und Einspruch einzulegen. Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Sie nur einen Monat Zeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid „bestandskräftig“. Können Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie im Urlaub oder auf Kur waren und das amtliche Schreiben erst später in Augenschein nehmen konnten, steht einer entsprechenden Verlängerung meistens nichts im Wege.
Wollen Sie gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen können Sie das Muster-Formular von Lohnsteuer kompakt nutzen, das in Ihrem Nutzerbereich zu finden ist. Die Begründung, was und warum etwas beanstandet wird, trägt man dazu in den entsprechenden Feldern ein.

Das Einspruchsverfahren ist für jeden Steuerzahler kostenlos. Das Einspruchsschreiben kann formlos beim Finanzamt abgegeben werden. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen Einspruch mit Abgabe des Absenders.
Übrigens: Wenn auf dem Steuerbescheid die E-Mail-Adresse des Finanzamts angegeben ist, kann man auch per Mail Einspruch einlegen. Damit lässt sich die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat besser einhalten als mit einem Brief, der erst dann als eingegangen gilt, wenn er im Hausbriefkasten des Finanzamts oder den Beamten auf dem Tisch liegt. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Natürlich kann sich die erneute Prüfung aber auch als Boomerang erweisen: Gibt die Finanzbehörde dem Einspruch zwar statt und findet aber zusätzliche steuererhöhende Sachverhalte, muss das Finanzamt auf diese Verböserung hinweisen. Dann hat der Steuerpflichtige immer noch die Möglichkeit, seinen Einspruch zurückzunehmen und es bleibt alles beim Alten.
Sollte man vor dem Finanzamt gescheitert sein, kann man vor dem Finanzgericht eine Klage dagegen einreichen und noch auf eine zufrieden stellendes Urteil hoffen, vielleicht sogar inklusive Schadensersatzgeld.
Berichtigungsantrag – Die schnelle Variante
Hat man im Steuerbescheid nur „kleine“ Fehler wie Schreib- oder Rechenfehler gefunden, kann man auf einen Einspruch verzichten und stattdessen einen Berichtigungsantrag stellen.
Wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes erhält man schneller eine Entscheidung des Finanzamtes. Jedoch kann dann im Gegensatz zum Einspruch gegen die Entscheidung des Finanzamtes nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden. Kleiner Tipp: Geben Sie nicht nur einen Berichtigungsantrag, sondern gleichzeitig auch ein Einspruchsschreiben mit ab!
Verzögerungen beim Steuerbescheid – Besondere Fälle dauern länger
Wer seinen Steuerbescheid noch nicht in den Händen hält, muss sich unter Umständen noch etwas länger gedulden. Die Finanzämter können bestimmte Steuererklärungen nicht bearbeiten, weil die dafür notwendige Software nicht verfügbar ist. Der Radiosender MDR Info wurde von einem seiner Hörer darauf aufmerksam gemacht.
Weiterlesen
Falscher Steuerbescheid: Einspruch beim Finanzamt ist auch per Mail möglich
Zahlendreher, vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten, unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse oder falsch angewendete Vorschriften – die Liste, warum ein Steuerbescheid falsch sein kann, ist lang. Zum Glück kann der Steuerzahler sich dagegen wehren und Einspruch gegen einen unrichtigen Steuerbescheid einlegen. Das ist auch online möglich.
Weiterlesen
Achtung Spam: Der Virus steckt im Steuerbescheid
Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt aktuell vor einer Spam-Welle mit angeblichen Mitteilungen des Finanzamts bzw. der Steuerverwaltung. Sie fordern den Empfänger zum Öffnen des Mail-Anhangs auf, der einen Virus oder Trojaner auf dem Rechner des Empfängers ablegt. Das Landesamt empfiehlt dringend , die Nachricht sofort zu löschen und insbesondere die anhängende Datei keinesfalls zu öffnen.
Weiterlesen
Steuerbescheide erst ab Mitte März
Die Oberfinanzdirektion hat in einer Pressemitteilung daruaf hingewiesen, dass in diesem Jahr die Steuerbescheide wohl erst ab März verschickt werden können. Als Grund werden gesetzliche Änderungen genannt, die Arbeitgebern und Versicherungen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung usw. an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Erst nach Eingang dieser Daten ist eine abschließende Bearbeitung eines Steuerfalls möglich, so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landet.
Abnehmspritze Ozempic: Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung?
Die Abnehmspritze Ozempic ist derzeit in aller Munde – nicht nur wegen ihrer Wirkung bei Typ-2-Diabetes, sondern vor allem wegen ihres Einsatzes zur Gewichtsreduktion. Da Krankenkassen die Kosten in der Regel nicht übernehmen, stellt sich für viele die Frage: Kann die Abnehmspritze Ozempic zumindest steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden? Ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof könnte entscheidende Klarheit schaffen.
Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer: BFH stärkt steuerliche Absetzbarkeit
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt Zeitarbeitskräften erhebliche steuerliche Vorteile. Leiharbeitnehmer können ihre Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer in vielen Fällen nach den günstigeren Reisekostengrundsätzen geltend machen – und nicht nur mit der einfachen Entfernungspauschale. Wir zeigen, was das Urteil bedeutet und wer jetzt profitieren kann.
Fristverlängerung mit einem Klick beantragen
Nicht immer schafft man es rechtzeitig, alle Unterlagen zur Abgabefrist der Steuererklärung zusammenzutragen. Genau hier hilft unsere neue Funktion bei Lohnsteuer-kompakt: Über das integrierte Postfach können Sie jetzt direkt mit dem Finanzamt kommunizieren und eine Fristverlängerung bequem online beantragen.
Weiterlesen
Phishing im Namen der Steuerbehörden: So erkennen Sie betrügerische E-Mails
Aktuell häufen sich betrügerische E-Mails im Namen von Steuerbehörden – ein klassischer Fall von Phishing. Dabei täuschen Cyberkriminelle gezielt Bürgerinnen und Bürger, um an vertrauliche Informationen zu gelangen. Besonders perfide: Die Täter geben sich als ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern aus und versenden täuschend echte Nachrichten.
Weiterlesen
Steuernachzahlung: Kleinbetragsregelung bei der Finanzverwaltung
Auch kleine Beträge spielen bei der Steuer eine Rolle. Doch für die Steuernachzahlung gelten besondere Regeln, damit nicht unnötig Aufwand entsteht. Hier erfährst du, wann du Kleinbeträge erst später zahlen musst oder gar nicht bezahlen musst.
Einspruchsfrist: Wenn nicht an allen Werktagen zugestellt wird
Wer einen Steuerbescheid erhält, muss die Einspruchsfrist im Blick behalten. Doch was passiert, wenn nicht an allen Werktagen zugestellt wird? Dieser Artikel erklärt die aktuellen Regelungen zur Bekanntgabefiktion und gibt wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Rechte wahren.
Verspätungszuschlag bei komplizierter Gesetzeslage: Wann Steuerpflichtige nicht zahlen müssen!
Verspätungszuschlag bei komplizierter Gesetzeslage – was bedeutet das konkret für Steuerpflichtige? In bestimmten Fällen kann der Zuschlag für eine verspätet abgegebene Steuererklärung entfallen, wenn die rechtlichen Regelungen so komplex sind, dass Laien sie nicht ohne Weiteres verstehen können. Ein aktuelles Urteil zeigt eindrucksvoll, dass nicht jede Fristversäumnis automatisch zu einer Sanktion führen muss. Besonders wenn die Abgabepflicht nur durch das Zusammenspiel schwer verständlicher Vorschriften entsteht, lohnt sich ein genauer Blick auf die gesetzlichen Grundlagen.
Wie verändert KI Ihre Steuererklärung – und warum lohnt sich das für Sie?
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr – sie ist in unserem Alltag angekommen. Auch bei Lohnsteuer-kompakt.de setzen wir bereits seit einiger Zeit KI ein, um Ihre Steuererklärung einfacher, schneller und komfortabler zu gestalten. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie KI-Technologie Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuer unterstützt, welche Funktionen bereits verfügbar sind – und warum sich das für Sie auszahlt.
Weiterlesen
Rentenfreibetrag Witwenrente: Neuberechnung bei Einkommensanrechnung
Ändert sich die Witwen- oder Witwerrente durch die Anrechnung eigenen Einkommens, kann das Auswirkungen auf die Steuer haben – insbesondere auf den Rentenfreibetrag. Viele wissen nicht, dass in solchen Fällen der Rentenfreibetrag Witwenrente neu berechnet wird. Erfahren Sie hier, wie die Finanzverwaltung damit umgeht, welche Urteile bereits vorliegen und wie Sie Ihre Steuerbescheide absichern können.
Steuererklärung: Kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung
Auch im Ruhestand bleibt die Steuererklärung für viele ein wichtiges Thema. Rentnerinnen und Rentner müssen in der Regel weiterhin ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt erklären – insbesondere in der Anlage R für Renteneinkünfte. Wer Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder der betrieblichen Altersversorgung bezieht, muss zusätzlich die Anlage R-AV / bAV ausfüllen. Für Renten aus dem Ausland kommt die Anlage R-AUS hinzu. Damit nicht jede Zahl mühsam selbst eingetragen werden muss, erhält das Finanzamt viele relevante Daten bereits elektronisch von den Rentenversicherungen und Versorgungseinrichtungen. Doch trotz dieser Erleichterung lohnt es sich, die gemeldeten Beträge zu überprüfen. Eine kostenlose Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei.
Weiterlesen
Wann starten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen?
Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis Ende Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
Renten aus Altverträgen vor 2005: Steuerfreiheit in Gefahr?
Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss vor 2005 genießen steuerliche Vorteile – doch es gibt Streit um die Besteuerung der Rentenzahlungen. Während Kapitalauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben, will die Finanzverwaltung Renten aus Altverträgen weiterhin besteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied 2021 zugunsten der Steuerpflichtigen, doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird dieses Urteil ausgehebelt. Was bedeutet das für Betroffene?
Auswertung von Lohnsteuer-kompakt.de: Hamburg hat die schnellsten Finanzämter Deutschlands
Hamburg führt im Jahr 2024 die Rangliste der schnellsten Finanzämter Deutschlands an und löst damit den Vorjahressieger Rheinland-Pfalz ab, das in diesem Jahr auf Platz sechs abrutschte. Hamburg verbesserte sich somit vom zweiten auf den ersten Platz.
Schnellste Finanzämter 2024: Hamburg an der Spitze
Im letzten Jahr galt weiterhin durch die Corona-Pandemie: Bis zum 2. September 2024 musste die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Da viele Steuerzahler dieses Thema gerne vor sich her schieben, gibt es im Abgabemonat oft einiges mehr für die Mitarbeiter im Finanzamt zu tun. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab, bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist im vergangenen Jahr das schnellste oder gar das langsamste gewesen?













