Schlagwort: Finanzamt

Steuererklärung 2013 – Frist verpasst?

Wer das letzte Wochenende im Mai keine Zeit für den Papierkram hatte oder einfach lieber das schöne Wetter genossen hat, sollte jetzt noch schnell um Aufschub beim Finanzamt bitten.

Abgabefrist für die Steuererklärung 2013 war dieses Jahr der 2. Juni 2014. Eigentlich sollte der Antrag auf Verlängerung schon vor Fristende beim Finanzamt eingegangen sein. Wer jedoch getrödelt hat,
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Mustereinspruch nicht anerkannter Scheidungskosten

ScheidungWie im März 2014 gebloggt, berücksichtigen die Finanzämter Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung. Daher haben wir ein Muster für euch (veröffentlicht auf www.test.de) wie man bei einer Ablehnung vom Finanzamt – binnen eines Monats nach Bekanntgabe – Einspruch einlegen sollte.

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Steuer? Klasse!

Unter diesem Motto hat Jan Schüßler von der CT Steuerprogramme unter die Lupe genommen. Auch Lohnsteuer kompakt stand dabei auf dem Prüfstand und kam besonders gut weg.
Kein Wunder – schließlich haben wir im letzten Jahr zahlreiche Verbesserungen eingeführt, die auch dem CT-Redakteur nicht verborgen geblieben sind.
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Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung gestrichen

Scheiden tut nun doppelt weh!

Der Fiskus erkennt anfallende Kosten für die Scheidung oder anderer Zivilkosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung an. Was im Mai 2011 noch beschlossen wurde, nämlich, dass sämtliche Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, wurde im Sommer 2013 vom Fiskus mit dem Rotstift bearbeitet.
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Wann kommt mein Steuerbescheid? – Frühestens Mitte März

Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2013 werden laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, frühestens Anfang März verschickt. Die Begründung dafür liegt in der andauernden Frist für Arbeitgeber, Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) und anderen Instituten, zur Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt.
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Update: Angabe von Einkommensteuer-Vorauszahlungen jetzt möglich!

Die geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen müssen generell in der Steuererklärung nicht eingetragen werden, diese werden im Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt automatisch berücksichtigt. Wenn Sie wissen wollten, wie viel Sie an Erstattung oder Nachzahlung zu erwarten haben, mussten Sie in der Vergangenheit die Vorauszahlungen von der von Lohnsteuer kompakt errechneten Steuerlast abziehen.

Jetzt können die Steuervorauszahlungen auch separat bei Lohnsteuer kompakt erfasst werden, um diese Angaben bei der Berechnung durch unser Programm zu berücksichtigen.
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Wie unterscheiden sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit?

Je nachdem ob Sie ein Gewerbe betreiben oder als Freiberufler tätig sind, müssen Sie im Bereich „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ oder „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ im Feld „Ergebnis lt. eigener Ermittlung“ den ermittelten Gewinn bzw. Verlust (Einnahmen – Ausgaben) eintragen.
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Fragen und Antworten: Kann ich die Kosten für die Steuersoftware absetzen?

Nutzerfrage: „Kann ich die Kosten, die ich an Sie bezahlt habe über 14.99 Euro  auch bei der Steuererklärung einreichen?“

Lohnsteuer kompakt: „Kosten für die Nutzung der Steuerberatungssoftware können Sie unter „Arbeitnehmer > Werbungskosten“ eingeben. Dies lohnt sich nur,
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Fragen und Antworten: Wie Sie für die Einkommensteuererklärung Ihre Steuernummern herausfinden.

Nutzerfrage: „Ich habe Probleme mit der Steuernummer, wo finde ich welche Nummer?“

Lohnsteuer kompakt: „Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Nummern, die in der‪ ‎Steuererklärung‬‬ an unterschiedlichen Stellen abgefragt werden:
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NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen

Rentner, Schüler und Studenten können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!

mail_greenUntersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.


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