(2012)
Bis zu welcher Höhe kann ich Renten und dauerende Lasten absetzen?
Die Absetzbarkeit von Renten bzw. dauernden Lasten hängt vom Datum des jeweiligen Vertrages ab. Denn mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde die Unterscheidung zwischen Renten und dauernden Lasten aufgegeben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG 2008).
Wurde Ihr Vertrag zur Zahlung einer Rente vor 2008 geschlossen, sind Ihre Zahlungen nur in Höhe des Ertragsanteils der Rente absetzbar. In ebendieser Höhe muss der Empfänger der Rente diese aber auch versteuern. Haben Sie den Vertrag später geschlossen, können Sie die Rentenzahlung in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen. Auch hier gilt: Der Empfänger der Rente muss die Zahlung in seiner Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ deklarieren. Gleiches gilt dann auch für die Zahlung einer dauernden Last.
Beispiel vor 2008:
Sie erwarben im Jahre 2006 ein Haus. Zum Zeitpunkt des Verkaufs war der Verkäufer 65 Jahre alt. Neben einer Einmalzahlung von 150.000 Euro vereinbarten Sie außerdem eine jährliche Rente von 15.000 Euro.
Die Höhe des Betrags, den Sie als Sonderausgaben geltend machen können, richtet sich nach dem vollendeten Lebensalter des Verkäufers zum Zeitpunkt des Verkaufs. Laut Paragraph 22 Nr. 1 Satz 3 EStG beträgt der Anteil 18 Prozent von 15.000 Euro = 2.700 Euro.
Rechner
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