(2012)
Muss ich eine EÜR abgeben?
Mittels der Anlage "Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR" wird die Einnahmen-Überschuss-Rechnung standardisiert,, wenn die Betriebseinnahmen für ein Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 Euro liegen und der Gewerbetreibende oder Freiberufler den Gewinn nicht durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt.
In der EÜR müssen Sie detaillierte Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben machen. Davon ausgenommen sind Kleinstunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich. Sie können Ihren Gewinn wie bisher formlos ermitteln (zum Beispiel aus einer Excel-Tabelle) und eingereichen.
Wichtiger Hinweis: Die Anlage EÜR wird aktuell nicht durch Lohnsteuer kompakt unterstützt.
Tipp: Prüfen Sie alle Daten Ihrer EÜR aufPlausibilität und vergleichen Sie diese wenn möglich mit den Daten anderer Unternehmer. Weichen Ihre Angaben weit von den üblichen ab, könnte das Finanzamt sich zu einer Einzelprüfung veranlasst sehen.
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