(2016)
Wie muss ich Spenden beim Finanzamt nachweisen?
Damit Ihre Spendenzahlung steuerlich Berücksichtigung finden, müssen Sie diese nachweisen. Die Zuwendungsbestätigung muss vom Empfänger der Spende als Steuernachweis nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck ausgestellt sein und bestimmte notwendige Angaben enthalten.
Besonders wenn Sie kleinere Beträge spenden, ist ein vereinfachter Nachweis ausreichend. Dazu zählt zum Beispiel ein Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug. Der vereinfachte Nachweis greift bei Spenden bis 200 Euro, bei Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto oder wenn Ihre Spende eine gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder religiöse Organisation erreicht, vorausgesetzt, diese hat den Überweisungsträger hergestellt und darauf sind der steuerbegünstigte Zweck und Angaben über die Körperschaftsteuerbefreiung aufgedruckt.
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