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(2016) Welche Besonderheiten gelten bei Pflege- und Betreuungsleistungen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Besonderheiten gelten bei Pflege- und Betreuungsleistungen?

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört auch die häusliche Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch mobile Pflegedienste oder selbständige Pflegekräfte, und zwar im Haushalt der Pflegeperson oder im Haushalt des Pflegebedürftigen.

Solche Pflege- und Betreuungsleistungen sind im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu 20.000 Euro mit 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, von der Steuerschuld abziehbar.

Anders als bis 2008 sind jetzt eine Feststellung und ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit sowie eine Unterscheidung nach Pflegestufen nicht mehr erforderlich. Es reicht aus, wenn Dienstleistungen zur Grundpflege, d.h. zur unmittelbaren Pflege am Menschen (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) oder zur Betreuung in Anspruch genommen werden.

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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