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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2019) Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?

Wer in Deutschland wohnt und daher unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss hier auch seinen Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland in der Steuererklärung angeben. Auch steuerfreier Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit ist zu erklären, weil dieser meistens im Progressionsvorbehalt erfasst wird - und zwar in der "Anlage N". Dazu sind seit 2011 ergänzende Angaben in der "Anlage N-AUS" zu machen. Für jeden ausländischen Staat ist eine gesonderte "Anlage N-AUS" auszufüllen. Darin können Sie beispielsweise Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit angeben, die dann "wie Werbungskosten" von den ausländischen Einnahmen abgezogen werden. Dadurch vermindert sich der Betrag der ausländischen Einkünfte, der in den Progressionsvorbehalt eingeht und das Steuersatzeinkommen erhöht.

Bewertungen des Textes: Wer muss die Anlage N-AUS ausfüllen?

         

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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