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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


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Feldhilfen

Gesamtbetrag der Erträge

Erträge, für die das Investmentsteuergesetz (InvStG) gilt, sind teilweise steuerfrei.

Da die Aufwendungen nicht zum Abzug zugelassen (§§ 21, 44 InvStG), muss der Saldo zwischen den Erträgen und den Aufwendungen gebildete werden und als "Gesamtbetrag der Erträge" hier angegeben werden. Sollten die Aufwendungen die Erträge übersteigen, erfolgt die Eintragung des Verlustes hier mit negativem Vorzeichen.

In dem Feld "Korrekturbetrag" ist der steuerfreie Betrag (Eintragung mit negativem Vorzeichen) anzugeben. Abhängig von der Art des Investmentfonds ist ein bestimmter prozentualer Anteil der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds beträgt der steuerfreie Anteil 15 %,  bei Aktienfonds 30 %, bei inländischen Immobilienfonds 60 % und bei ausländischen Immobilienfonds sogar 80 %.


Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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