Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kontoführungsgebühren

Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Kontoführungsgebühren



Wann kann ich Kontoführungsgebühren absetzen?

Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für beruflich veranlasste Überweisungen als Werbungskosten an. Beträge, die darüber hinausgehen, sind als Werbungskosten nur mit dem Teil abzugsfähig, der auf die Buchung von Gehaltsgutschriften entfällt.

Sie können darüber hinaus Kosten für beruflich veranlasste Überweisungen, z.B. zur Begleichung von Rechnungen für Arbeitsmittel in Ihrer Steuererklärung angeben.

(2019): Wann kann ich Kontoführungsgebühren absetzen?



Kann ich auch Gebühren für Kreditkarten absetzen?

Ja, das ist möglich. Aber nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Kreditkarte so gut wie ausschließlich bei Auswärtstätigkeiten nutzen. Ansonsten sollten Sie die Kosten Ihrer Kreditkarte in einen privaten und beruflichen Teil splitten.

Ermitteln Sie den beruflichen Nutzungsanteil in Prozent. Den Kostenanteil, der auf die berufliche Nutzung entfällt, können Sie als Werbungskosten abziehen.

Einen speziellen Nachweis gibt es für diese Kosten nicht. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, die Kreditkartenauszüge von drei aufeinanderfolgenden Monaten des Steuerjahres in Kopie beizufügen. Machen Sie deutlich, welcher Anteil des Kreditkartenumsatzes beruflich bedingt war. Diesen Prozentsatz bezogen auf die Gebühren der Kreditkarte können Sie dann in der Steuererklärung geltend machen.

(2019): Kann ich auch Gebühren für Kreditkarten absetzen?


Feldhilfen

Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren werden von den Finanzämtern immer mit einem Pauschbetrag in Höhe von 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten ohne Nachweis anerkannt.

Der Betrag von 16 Euro ist ein Jahresbetrag. Sie können den Betrag also auch dann absetzen, wenn Sie erst im Dezember ein Konto eröffnen. Diesen Betrag dürfen Sie auch dann geltend machen, wenn Ihnen der Arbeitgeber für die Kosten der Kontoführung einen Ersatz zahlt. Der Kostenersatz ist nämlich steuerpflichtig und wird zusammen mit Ihrem Gehalt versteuert.

Wichtig: Sollten Sie ein kostenloses Konto haben, für das auch keine Kontoführungsgebühren anfallen, dann können Sie leider keine pauschalen Kosten geltend machen.


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt