Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer und gegebenenfalls dessen Ehepartner. Wie hoch die Grundzulage ausfällt, hängt vom Sparbetrag ab. Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen, mindestens aber den Sockelbetrag von 60 Euro. Bei Beamten sind die Besoldung und Amtsbezüge maßgebend.
Wer weniger anspart, erhält weniger Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, erhält dann jedoch auch keine staatliche Förderung. Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage erhalten, wenn sie einen eigenen Riester-Vertrag haben und mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.
Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern:
Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahre 2019. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2020 mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen.
Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 350 Euro für beide Ehepartner.
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008) bzw. 300 Euro pro Kind (geboren ab 2008). Zusammen sind das bei 2 Kindern (geb. vor 2008) 720 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, sodass die Familie selbst nur 880 Euro im Jahre 2020 aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.