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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2020) Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Zu den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung zählen:

  • Alle regulären Arbeitnehmer,
  • Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit,
  • Geringfügig Beschäftigte, die vom Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machen,
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
  • Behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen,
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige.

Sind Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit?
Wenn Sie einen Antrag gestellt haben und daraufhin von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurden, tragen Sie bitte die Beiträge zu einer befreienden Lebensversicherung, für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Beiträge, die Sie an die Versicherungsgruppe oder Versorgungsgruppe Ihrer Berufsgruppe zahlen, ein. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse oder Beitragserstattungen müssen Sie vorher abziehen.

Tipp

Freiwillige Beiträge: Hier können Sie auch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzen, die Sie freiwillig leisten. Dies ist der Fall bei einer Höher- oder Weiterversicherung oder wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten. Falls Sie als Minijobber von Ihrem Wahlrecht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machen, tragen Sie Ihren Arbeitnehmeranteil ebenfalls ein.

Auch die freiwilligen Beiträge sind auf den Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen beschränkt. Im Jahre 2020 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.046 EUR bei Ledigen und 50.092 EUR bei Verheirateten. Diese Beiträge wirken sich mit 90 % steuermindernd aus, also mit höchstens 22.541 EUR / 45.082 EUR.

Rechner
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.

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