Freiwillige Beiträge: Hier können Sie auch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzen, die Sie freiwillig leisten. Dies ist der Fall bei einer Höher- oder Weiterversicherung oder wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten. Falls Sie als Minijobber von Ihrem Wahlrecht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machen, tragen Sie Ihren Arbeitnehmeranteil ebenfalls ein.
Auch die freiwilligen Beiträge sind auf den Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen beschränkt. Im Jahre 2020 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.046 EUR bei Ledigen und 50.092 EUR bei Verheirateten. Diese Beiträge wirken sich mit 90 % steuermindernd aus, also mit höchstens 22.541 EUR / 45.082 EUR.