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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2021) Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg, zahlen Kirchenangehörige 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen folglich als Kirchensteuer 8 bzw. 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer.

Beachten Sie: Die Kirchensteuer wird mit gleicher prozentualer Höhe auch im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigt. Sollten Sie Kinder haben oder haben Sie in Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieb und/oder Einkünfte, die nach dem sog. Teileinkünfteverfahren versteuert werden, wird das zu zvE für Zwecke der Kirchensteuer gesondert berechnet. Sind bei Arbeitnehmern Kinderfreibeträge in ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen, errechnet sich die monatliche Kirchensteuer aufgrund einer so genannten fiktiven Lohnsteuer.

Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag: Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt 37,11 Euro.

Kirchensteuer mit zwei Kinderfreibeträgen: Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt nun 20,39 Euro.

Ist also in den ELStAM (Elektronische LohnSteuer Abzugs Merkmale) eine "Zahl der Kinderfreibeträge" eingetragen, verringert sich nicht die monatliche Lohnsteuer, sondern nur die monatliche Kirchensteuer sowie der monatliche Solidaritätszuschlag. Das gilt auch dann, wenn Sie während des Jahres Kindergeld erhalten.

In der Einkommensteuerveranlagung senken die Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen nur dann, wenn das Kindergeld nicht günstiger ist als der Steuervorteil. Doch zur Berechnung von Kirchensteuer und Soli werden die Kinderfreibeträge "fiktiv" abgezogen.

Vorteil: Auch wenn Kinder nur für einen Teil des Jahres zu berücksichtigen sind, werden für die Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages stets der volle Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag abgezogen. Dies kommt in Betracht bei Beendigung der Berufsausbildung oder Geburt eines Kindes.

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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