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Reisenebenkosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021 online. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Reisenebenkosten



Was kann ich als Reisenebenkosten absetzen?

Neben den Fahrtkosten, den Übernachtungs- und Verpflegungspauschbeträgen können Sie auch weitere Kosten absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstanden sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Parkgebühren, Mautgebühren, Garagenmiete
  • Telefongebühren für berufliche Gespräche
  • Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen
  • Gepäckaufbewahrungsgebühren
  • Kosten für den Ankauf von Devisen und Verlust beim Rückkauf
  • Schadensersatz infolge von Verkehrsunfällen
  • Schäden an Reisegepäck
  • Diebstahl von Gegenständen (beruflich genutzte Gegenstände, private Gegenstände, die zu beruflichen Zwecken mitgenommen wurden, notwendige persönliche Reisegegenstände)

Nicht erstattet wird der Verlust von Geld oder Schmuck.

Für viele Reisenebenkosten gibt es keine Belege. Sie können diese trotzdem in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Fertigen Sie dafür einen Eigenbeleg mit Ort, Tag, Art und Betrag der Aufwendung an und reichen diesen ein.

Tipp

Sollten Sie den genauen Betrag eines Postens nicht kennen, schätzen Sie diesen. Viele Finanzämter erkennen einen geschätzten Betrag in plausibler Höhe an.

(2021): Was kann ich als Reisenebenkosten absetzen?


Feldhilfen

Bezeichnung

Geben Sie hier an, welche Reisenebenkosten Sie erfassen wollen.

Zu den abziehbaren Reisenebenkosten gehören zum Beispiel

  • Auslagen für Fahrten am auswärtigen Tätigkeitsort,
  • Parkgebühren,
  • Autobahn-, Maut- oder Fährgebühren,
  • Auslagen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck,
  • Auslagen für berufliche Telefonate und
  • bei über einwöchiger Auswärtstätigkeit auch für ein 15-minütiges privates Telefonat wie bei doppelter Haushaltsführung (BFH-Urteil vom 5.7.2012),
  • Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen,
  • Beiträge zu einer auf Auswärtstätigkeiten beschränkten Reisegepäck- und Unfallversicherung,
  • Unfallschaden auf einer Auswärtstätigkeit,
  • Kosten für Internetzugang im Hotel,
  • Kosten für einen Trolley bei einem Piloten (FG Hamburg vom 23.5.2011, 6 K 77/10 ).
Betrag

Geben Sie hier die Höhe der Aufwendungen an.

Zu den abziehbaren Reisenebenkosten gehören zum Beispiel

  • Auslagen für Fahrten am auswärtigen Tätigkeitsort,
  • Parkgebühren,
  • Autobahn-, Maut- oder Fährgebühren,
  • Auslagen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck,
  • Auslagen für berufliche Telefonate und
  • bei über einwöchiger Auswärtstätigkeit auch für ein 15-minütiges privates Telefonat wie bei doppelter Haushaltsführung (BFH-Urteil vom 5.7.2012),
  • Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen,
  • Beiträge zu einer auf Auswärtstätigkeiten beschränkten Reisegepäck- und Unfallversicherung,
  • Unfallschaden auf einer Auswärtstätigkeit,
  • Kosten für Internetzugang im Hotel.
  • Kosten für einen Trolley bei einem Piloten (FG Hamburg vom 23.5.2011, 6 K 77/10 ).

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