(2021)
Was soll ich bei der Rentenanpassung angeben?
Unter der Rentenanpassung müssen Sie die Differenz zwischen Ihrer aktuellen monatlichen Rente und Ihrer Rente aus dem Jahr angeben, in dem der Rentenfreibetrag festgelegt wurde. Dieser steuerliche Freibetrag wird im Jahr nach Ihrem Rentenbeginn festgelegt. Der Rentenfreibetrag gilt lebenslang. Die Rentenanpassung finden Sie auf der Rentenanpassungsmitteilung oder Sie fragen bei Ihrem Versorgungsträger oder Ihrer Versicherung nach. Auf diese Weise sind alle zukünftigen Rentenerhöhungen voll zu versteuern, denn der Freibetrag bleibt trotz der Erhöhungen unverändert.
Sind Sie 2012 in Rente gegangen, wurde der Rentenfreibetrag für Sie im Jahr 2013 festgeschrieben.
Beispiel: Die Rentenanpassung ist die Differenz zwischen den Rentenbezügen von 2013 und 2021. Wenn die Renten angepasst werden, dann geschieht dies regelmäßig zum 1.07. eines Jahres.
Rentenbezüge 2013: 6 x 1.050 Euro + 6 x 1.056 Euro = 12.636 Euro
Rentenbezüge 2021: 6 x 1.380 Euro + 6 x 1.420 Euro = 16.800 Euro
=> Rentenanpassung = 4.164 Euro
Um die Rentenanpassung für 2021 zu ermitteln, ziehen Sie von Ihren Rentenbezügen 2021 die Rentenbezüge ab, die Sie im zweiten Rentenbezugsjahr erhalten haben.
Unregelmäßige Änderungen der Rentenhöhe, zum Beispiel weil Ihnen andere Einkünfte angerechnet wurden oder diese zwischenzeitlich weggefallen sind, gehören nicht zur Rentenanpassung.