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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2021) Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden.

In Fällen, in denen Sie als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des von Ihnen (mit-) versicherten Kindes, für welches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin geltend machen, können Sie die entsprechenden Eintragungen vornehmen. Ihre Beiträge können Sie als Sonderausgaben absetzen und in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen.

Bitte vergessen Sie nicht, die Identifikationsnummer der mitversicherten Person anzugeben.

Bewertungen des Textes: Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte

         

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Anzahl an Bewertungen: 4

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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