Ältere Menschen ziehen oftmals wegen aufkommender Demenz oder wegen anderer Krankheiten in eine altengerechte Wohnanlage für betreutes Wohnen. So haben sie die Möglichkeit, in eigener Häuslichkeit eine autonome Lebensführung aufrecht zu erhalten und ihr Leben solange wie möglich eigenständig und nach ihren individuellen Bedürfnissen zu führen. Hier können sie im Bedarfsfall einen Pflegedienst, ambulante soziale Dienstleistungen, Hausnotruf, Unterstützung und Pflege bei Krankheit u.Ä. in Anspruch nehmen. Der Betreuungsumfang ist meist in einem Servicevertrag geregelt. Die Frage ist, ob die Kosten der Unterbringung in der Wohnanlage für betreutes Wohnen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
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Suchergebnisse für: außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie die zumutbare Belastung jetzt berechnen
Die Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, kürzt das Finanzamt um die zumutbare Belastung, so insbesondere Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Die Zumutbarkeitsgrenze wird in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz des „Gesamtbetrags der Einkünfte“ bemessen. Diese beträgt je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 %.
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Sind Erpressungsgelder außergewöhnliche Belastungen?
Dass Steuern wahrlich alle Lebensbereiche betreffen, zeigt folgender Fall: Da hatte ein Ehepaar im Jahre 2005 im Türkei-Urlaub einen Teppich für 9.500 Euro gekauft, der wenige Monate später geliefert wurde. Sechs Jahre später hat die ausländische Lieferfirma die Eheleute angerufen und mitgeteilt, dass sie seinerzeit bei der Ausreise keine Erklärung beim Zoll abgegeben hätten.
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Umbaumaßnahmen aufgrund einer Behinderung sind außergewöhnliche Belastungen
Wenn ein Familienmitglied von einer Behinderung betroffen ist, werden oftmals erhebliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Eigenheim erforderlich, um dem Behinderten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Umzug in ein Pflegeheim zu ersparen. Solche Aufwendungen für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein, wenn Sie bestimmte Bedingungen beachten.
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Außergewöhnliche Belastungen – Außergewöhnliche Kosten
Wie Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern auch die außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen.
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Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen Holzlattenzaun führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
Sind Aufwendungen für den Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen blickdichten Holzlattenzaun außergewöhnliche Belastungen? Nein, sagt das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 30. April 2012 (Az.: 5 K 1934/11), dass sich mit dieser Frage befassen musste.
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Außergewöhnliche Belastung: Alte Steuerbescheide werden korrigiert
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar (§ 33 EStG). Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen. Das Finanzamt kürzt Ihre Aufwendungen automatisch um die so genannte zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG).
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Unterhaltszahlungen am besten im Januar bezahlen
Unterhaltsleistungen an Angehörige sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzbar, sofern eine entsprechende Verpflichtung besteht und das eigene Einkommen und Vermögen des Unterhaltsempfängers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zudem gilt in 2021 ein Höchstbetrag von 9.744 EUR für die abziehbaren Leistungen. Doch die Unterhaltszahlungen sollten nicht zu spät geleistet werden.
Formulare für die Steuererklärung 2020
Die offiziellen Formulare für die Steuererklärung 2020 des Bundesministeriums für Finanzen sind auf Lohnsteuer kompakt verfügbar! Das Finanzamt bevorzugt zwar seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg, allerdings dürfen Sie Ihre Steuererklärung auch zukünftig auf den Papier-Formularen per Hand ausfüllen. Im unten stehenden Bereich finden Sie daher die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2020.
Sie können aber auch unverbindlich und kostenlos die Online-Steuererklärung unter www.lohnsteuer-kompakt.de testen. Hier erhalten sie kostenlos individuelle Tipps und können in einer Live-Berechnung Ihre erwartete Steuerrückerstattung sehen. Lediglich für die Abgabe der Steuererklärung ist ein kostenpflichtiges Paket nötig. Alle Vorteile finden Sie hier.
Die Finanzämter verschicken keine Formulare für die Steuererklärung 2020 mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare für 2020 als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2020 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2020) an.
Beachten Sie bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für Ihre Steuererklärung 2020.
Formulare für die Steuererklärung 2020
Steuerformulare für alle Bürger
• ESt 1A – Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
• Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge
• Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
• Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anlage Sonderausgaben
• Anlage Außergewöhnliche Belastungen
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Steuerformulare für Arbeitnehmer
• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Steuerformulare zum Thema Corona
• Anlage Corona – Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse
Steuerformulare für Kapitalanleger
• Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anlage KAP-BET – Einkünfte aus Kapitalvermögen (Beteiligungen)
• Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
• Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Formulare für die Einnahme-Überschuss-Rechnung
• Anlage EÜR – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage EÜR – Anlageverzeichnis – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Steuerformulare für Eltern
• Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Steuerformulare für Rentner
• Anlage R – Renten und andere Leistungen
• Anlage R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
• Anlage R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung
Steuerformulare für Vermieter
• Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Weitere Anlagen für die Steuererklärung
• Anlage ESt 1 C – Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige
• Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
• Anlage FW – Förderung des eigengenutzten Wohneigentums
• Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
• Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
• Anlage SO – Sonstige Einkünfte
• Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge
• Anlage 34a – Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG) – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage 34b – Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen (§ 34b EStG)
• Anlage 35 c – Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
• Anlage Zinsschranke – Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h EStG) – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Anleitungen zur Steuererklärung
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2020
• Infoblatt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2020
• Anleitung zur Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge
• Infoblatt zur Anlage Corona – Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse
• Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
• Anleitung zur Anlage AV -Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anleitung zur Anlage R – Renten und andere Leistungen
• Anleitung zur Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Anleitung zur Anlage SO – sonstige Einkünfte
• Anleitung zur Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge
• Anleitung zur Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anleitung zur Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
• Anleitung zur Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anleitung zur Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anleitung zur Anlage AUS – Ausländische Einkünfte
• Anleitung zur Anlage FW -Förderung des eigengenutzten Wohneigentums
• Anleitung zur Anlage Sonderausgaben
• Anleitung zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen
• Anleitung zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
• Anleitung zur Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
• Anleitung zur Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
• Anleitung R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
• Anleitung R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung
Sonstige Angaben und Anträge
• Bescheinigung EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
• Bescheinigung außerhalbEU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
• Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützungsleistungen (deutsch)
• Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützung (mehrsprachig)
• Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige gem. § 46 Abs. 2 AO
Merkblätter
• Merkblatt Anschreiben Beiblatt 2020
• Merkblatt Umgang mit Belegen 2020
• Merkblatt Verpflichtung elektronische Übermittlung 2020
Unser Tipp
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:
Lohnsteuer kompakt | Steuerformular | |
Datenabfrage per Interview: | Ja | Nein |
Automatische Steuerberechnung: | Ja | Nein |
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: | Ja | Teilweise |
Import alter Steuerdaten: | Ja | Nein |
Briefvorlagen und Musterschreiben: | Ja | Nein |
Online-Abgabe per ELSTER: | Ja | Nein |
Prüfung vor der Abgabe: | Ja | Nein |
Umfangreiches Steuerhandbuch: | Ja | Nein |
Speicherung der Eingaben: | Ja | Nein |
Automatische Berechnung von Wegstrecken: | Ja | Nein |
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren / Lebenspartnern | Ja | Nein |
Pflege-Pauschbetrag wird verdoppelt und ausgeweitet
Viele Menschen betreuen und versorgen einen pflegebedürftigen Angehörigen entweder in dessen Wohnung oder in der eigenen Wohnung. Oftmals werden sie dabei von ambulanten Pflegediensten unterstützt. Dieser aufopferungsvolle Pflegedienst verdient höchste Anerkennung und wird in der Steuererklärung mit dem Pflege-Pauschbetrag honoriert.
Behinderten-Pauschbetrag wird ab 2021 verdoppelt
Wer behindert ist, hat entsprechend seinem Grad der Behinderung (GdB) Anspruch auf einen steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG). Dieser ist ein Jahresbetrag. Er wird in voller Höhe auch dann gewährt, wenn die Behinderung während des Jahres eintritt oder wegfällt. Wird der GdB während des Jahres herauf- oder herabgesetzt, richtet sich der Jahresbetrag nach dem höheren GdB. Treten mehrere Behinderungen aus verschiedenen Gründen auf, wird jeweils die Behinderung zugrunde gelegt, die zum höchsten Pauschbetrag führt.
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Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2021 mehr Netto vom Brutto
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
Vom Weihnachtsgeld 2020 mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2020 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
Künstliche Befruchtung: Wann sind die Kosten steuerlich abziehbar?
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar, wenn diese nicht von den Versicherungen übernommen werden. Die Aufwendungen wirken sich also nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung steuerlich aus. Für die Anerkennung der Kosten spielt es keine Rolle, ob die Ehefrau empfängnisunfähig oder der Ehemann zeugungsunfähig ist. Auch kommt es nach neuerer Rechtsprechung nicht darauf an, ob die Frau mit einem männlichen Partner oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.
Unterhalt: Wenn das studierende Kind mit dem Lebensgefährten zusammenlebt
Gar viele Eltern unterstützen ihre studierenden Kinder. Dann bekommen sie bis zum 25. Lebensjahr des Kindes Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge. Ist das Kind älter als 25 Jahre, können die Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 9.408 Euro (2020) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung abgesetzt werden (§ 33a Abs. 1 EStG). Probleme aber kann es geben, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten bzw. Lebensgefährtin in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt. Die Frage ist, ob dann der Unterhöchstbetrag aufzuteilen ist, weil zum einen der Lebensgefährte gar nicht unterhaltsberechtigt ist und zum anderen der Lebensgefährte mit eigenen Einnahmen zum Unterhalt des Kindes beiträgt.
Einzelveranlagung für Ehegatten: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet.
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Unterhaltszahlungen besser bereits im Januar leisten
Unterhaltszahlungen an Angehörige sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzbar, sofern eine entsprechende Verpflichtung besteht und das eigene Einkommen und Vermögen des Unterhaltsempfängers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zudem gilt in 2020 ein Höchstbetrag von 9.408 Euro für die abziehbaren Leistungen. Doch die Zahlungen sollten nicht zu spät geleistet werden.
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Formulare für die Steuererklärung 2019
Die offiziellen Formulare für die Steuererklärung 2019 des Bundesministeriums für Finanzen sind auf Lohnsteuer kompakt verfügbar! Das Finanzamt bevorzugt zwar seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg, allerdings dürfen Sie Ihre Steuererklärung auch zukünftig auf den Papier-Formularen per Hand ausfüllen. Im unten stehenden Bereich finden Sie daher die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2019.
Sie können aber auch unverbindlich und kostenlos die Online-Steuererklärung unter www.lohnsteuer-kompakt.de testen. Hier erhalten sie kostenlos individuelle Tipps und können in einer Live-Berechnung Ihre erwartete Steuerrückerstattung sehen. Lediglich für die Abgabe der Steuererklärung ist ein kostenpflichtiges Paket nötig. Alle Vorteile finden Sie hier.
Die Finanzämter verschicken keine Formulare für die Steuererklärung 2019 mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare für 2019 als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2019 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2019) an.
Beachten Sie bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für Ihre Steuererklärung 2019.
Formulare für die Steuererklärung 2019
Steuerformulare für alle Bürger
• ESt 1A – Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
• Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge
• Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
• Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anlage Sonderausgaben
• Anlage Außergewöhnliche Belastungen
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Steuerformulare für Arbeitnehmer
• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Steuerformulare für Kapitalanleger
• Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anlage KAP-BET – Einkünfte aus Kapitalvermögen (Beteiligungen)
• Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
• Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Formulare für die Einnahme-Überschuss-Rechnung
• Anlage EÜR – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage EÜR – Anlageverzeichnis – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Steuerformulare für Eltern
• Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Steuerformulare für Rentner
• Anlage R – Renten und andere Leistungen
Steuerformulare für Vermieter
• Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Weitere Anlagen für die Steuererklärung
• Anlage ESt 1 C – Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige
• Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
• Anlage FW – Förderung des eigengenutzten Wohneigentums
• Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage Weinbau – zur Anlage L für nichtbuchführende Weinbaubetriebe – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
• Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
• Anlage SO – Sonstige Einkünfte
• Anlage 34a – Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG) – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage Zinsschranke – Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h EStG) – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
Anleitungen zur Steuererklärung
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2019
• Infoblatt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2019
• Anleitung zur Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge
• Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
• Anleitung zur Anlage AV -Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anleitung zur Anlage R – Renten und andere Leistungen
• Anleitung zur Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Anleitung zur Anlage SO – sonstige Einkünfte
• Anleitung zur Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anleitung zur Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
• Anleitung zur Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anleitung zur Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anleitung zur Anlage AUS – Ausländische Einkünfte
• Anleitung zur Anlage FW -Förderung des eigengenutzten Wohneigentums
• Anleitung zur Anlage Sonderausgaben
• Anleitung zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen
• Anleitung zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
• Anleitung zur Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
• Anleitung zur Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
• Anleitung zur Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
Sonstige Angaben und Anträge
• Bescheinigung EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
• Bescheinigung außerhalbEU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
• Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützungsleistungen (deutsch)
• Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützungsleistungen (mehrsprachig)
Merkblätter
• Merkblatt Anschreiben Beiblatt 2019
• Merkblatt Umgang mit Belegen 2019
• Merkblatt Verpflichtung elektronische Übermittlung 2019
Unser Tipp
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:
Lohnsteuer kompakt | Steuerformular | |
Datenabfrage per Interview: | Ja | Nein |
Automatische Steuerberechnung: | Ja | Nein |
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: | Ja | Teilweise |
Import alter Steuerdaten: | Ja | Nein |
Briefvorlagen und Musterschreiben: | Ja | Nein |
Online-Abgabe per ELSTER: | Ja | Nein |
Prüfung vor der Abgabe: | Ja | Nein |
Umfangreiches Steuerhandbuch: | Ja | Nein |
Speicherung der Eingaben: | Ja | Nein |
Automatische Berechnung von Wegstrecken: | Ja | Nein |
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren / Lebenspartnern | Ja | Nein |
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2020 mehr Netto vom Brutto
Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie im Jahr 2019 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Fitnessclub: Kosten für Besuch steuerlich nicht abziehbar
Krankheitskosten sind bekanntlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Voraussetzung dafür aber ist, dass die medizinische Notwendigkeit, d. h. die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen, durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2f EStDV). Zählen aber auch die Beiträge für einen Fitnessclub dazu?
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