Autor: Thilo Rudolph

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25.000 Euro.
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Grundsteuer: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

Grundsteuer: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

Die Reform der Grundsteuer nimmt langsam aber sicher konkretere Züge an. Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte eines neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Diese werden nachfolgend kurz vorgestellt, obwohl im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sicherlich noch Änderungen eintreten werden – Bayern hat schon heute Bedenken angemeldet. Maßgebend für die Bewertung sollen die Miethöhe, das Baujahr und der Wert des Grund und Bodens sein.
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Ausbildungsfreibetrag: Kein Anspruch für minderjährige Kinder

Ausbildungsfreibetrag: Kein Anspruch für minderjährige Kinder

Für Kinder in Schul- und Berufsausbildung, für die die Eltern Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, besteht zusätzlich ein Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag für „Sonderbedarf“, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist. Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder beträgt 924 EUR im Jahr (§ 33a Abs. 2 EStG).
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Grundsicherung: Erhöhung des Freibetrages für Riester- und Betriebsrenten

Grundsicherung: Erhöhung des Freibetrages für Riester- und Betriebsrenten

Menschen, die bedürftig sind und die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen.
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„Schulhund“: Kosten als Werbungskosten absetzbar?

"Schulhund": Kosten als Werbungskosten absetzbar?

Tiere werden aus Liebhaberei, aus Tierliebe, zur Unterhaltung und zum Vergnügen gehalten. Deshalb ist die Tierhaltung grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzurechnen, sodass die Kosten für Anschaffung und Unterhalt steuerlich leider nicht absetzbar sind. Wie ist aber der speziell ausgebildete „Schulhund“ einer Lehrerin zu bewerten, den diese regelmäßig in Ihrer Klasse einsetzt.
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Steuersparmodell: Firmenwagen für minijobbende Ehefrau?

Steuersparmodell: Firmenwagen für minijobbende Ehefrau?

Ein vermeintlich schönes Steuersparmodell: Ein Selbstständiger stellt seine Ehefrau bzw. Lebenspartnerin auf 450 Euro-Basis (Minijob) an und überlässt ihr auf Firmenkosten einen Firmenwagen. Der bei der Partnerin zu versteuernde Nutzungswert für die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung soll mit dem geringen Lohn verrechnet werden, wodurch sich der Zahlbetrag dann Richtung 0 Euro bewegt. Die Kosten für das Fahrzeug aber kann der Selbstständige als Betriebsausgaben absetzen. Wird das Finanzamt dieses Modell akzeptieren?
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PC-Magazin (Heft 04/2019): „SEHR GUT“

Steuererklärung ToGo leicht gemacht

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Mit Lohnsteuer Kompakt lässt sich die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen, auch die Datenübernahme aus dem Vorjahr ist möglich. Das Programm kann mit allen Funktionen kostenlos getestet werden. Ein Kauf ist erst für den Druck oder Versand über Elster erforderlich.

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Fazit:  Lohnsteuer Kompakt ist eine leicht zu bedienende Internetanwendung, die sich auch auf Mobilgeräten gut nutzen lässt. Wer keinen Bescheiddatenprüfer braucht, kommt mit 20 Euro günstig weg.

 

 


Investmentfonds: Die neue Anlage KAP-INV zur Steuererklärung

Investmentfonds: Die neue Anlage KAP-INV zur Steuererklärung

Kapitalanleger, die ihre Einkommensteuererklärung für das 2018 erstellen, sehen sich mit zwei neuen Anlagen konfrontiert, nämlich der Anlage KAP-BET und der Anlage KAP-INV. Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen. Die Anlage KAP-INV ist für die Erklärung von Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, vorgesehen. Sie gilt zum Beispiel bei Investmentanteilen, die im Ausland verwahrt werden. Sie kann beim Ausfüllen durchaus Probleme bereiten. Erträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind hingegen – wie bisher – in der Anlage KAP einzutragen.
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Schneeräumen: Aufwendungen steuerlich begünstigt

Schneeräumen: Aufwendungen steuerlich begünstigt

Wenn der Schnee das Land in eine zartweiße Decke hüllt, sieht das zwar schön aus, bedeutet aber für Hauseigentümer und Mieter: Schneeräumen und Gehweg streuen. Auch öffentliche Gehwege müssen von den Anwohnern schnee- und eisfrei gehalten werden. Sonst drohen bei einem Unfall Schadenersatzforderungen.
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Spenden und Mitgliedsbeiträge: Die Attac-Organisation ist nicht gemeinnützig

Spenden und Mitgliedsbeiträge: Die Attac-Organisation ist nicht gemeinnützig

Attac Deutschland ist das Projekt des gemeinnützigen Attac-Trägervereins e. V. mit Sitz in Frankfurt/Main. Die Organisation hat zurzeit etwa 29.500 Mitglieder. Die Attac-Organisation setzt sich ein für eine Umverteilung des globalen Reichtums, eine strenge Regulierung der Finanzmärkte, einen gerechten Welthandel und umfassende soziale Sicherheit. Dabei ging es z. B. um ein Sparpaket der Bundesregierung, die Finanztransaktionssteuer, die Bekämpfung der Steuerflucht, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, ein Bahnprojekt, die wöchentliche Arbeitszeit oder das sog. bedingungslose Grundeinkommen.
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Erste Tätigkeitsstätte: Geschickte Zuordnung spart Steuern

Erste Tätigkeitsstätte: Geschickte Zuordnung spart Steuern

Das Reisekostenrecht hält zuweilen einige Kuriositäten bereit. Insbesondere die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern, die in mehreren Betrieben oder Filialen arbeiten, kann zu interessanten Ergebnissen führen. In der Praxis wird oftmals der Fehler begangen, bei den steuerlichen Auswirkungen aufgrund der Zuordnung der Tätigkeitsstätte nur ein einziges Jahr zu betrachten.
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Krankenversicherung: Geringere Belastungsgrenze für Zuzahlungen

Krankenversicherung: Geringere Belastungsgrenze für Zuzahlungen

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für alle möglichen medizinischen Leistungen zuzahlen und Eigenanteile übernehmen, z. B. zu Arzneimitteln, Massagen, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung. Bei den Zuzahlungen gibt es jedoch eine Belastungsgrenze, die vor finanzieller Überforderung schützen soll. Die Eigenbelastung des Versicherten und seiner Familie ist begrenzt auf 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken auf 1 %.
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Steuerbescheide: Keine Änderung trotz falsch übermittelter Lohndaten

Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Die Finanzverwaltung darf rechtskräftige Steuerbescheide nur unter bestimmen Voraussetzungen ändern. Eine Möglichkeit ist die Berichtigung sogenannter offenbarer Unrichtigkeiten wie etwa Schreib-, Rechen- oder Eingabefehler (§ 129 AO). Das sind rein mechanische Fehler, die – im Gegensatz zu Fehlern bei der rechtlichen Würdigung – korrigiert werden können. Doch die Würdigung, ob ein solcher mechanischer Fehler vorlag, ist gerade im Zeitalter der Digitalisierung stets eine Wertungsfrage.
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Beruflicher Aufenthalt im Ausland: Neue Werte für den Kaufkraftausgleich

Beruflicher Aufenthalt im Ausland: Neue Werte für den Kaufkraftausgleich

Bei einem beruflich veranlassten Auslandsaufenthalt entstehen aufgrund des Währungsgefälles häufig höhere Lebenshaltungskosten. Dann kommt der sog. Kaufkraftausgleich ins Spiel, der die Unterschiede der Kaufkraft der fremden Währung und der Kaufkraft des Euro durch Zuschläge (im öffentlichen Dienst) oder durch Abschläge (in der Privatwirtschaft) ausgleichen soll. Diese Zahlung des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Aktientausch: Steuerfalle „Barabfindung“ ist rechtmäßig

Aktientausch: Steuerfalle "Barabfindung" ist rechtmäßig

Wenn Aktiengesellschaften fusionieren oder sich spalten, müssen die beteiligten Aktionäre häufig die Aktien ihres alten Unternehmens hergeben und bekommen dafür Aktien des neuen Unternehmens. Beim Aktientausch treten die erhaltenen Anteile steuerlich an die Stelle der bisherigen Anteile. Dadurch bleiben die steuerlichen Reserven dauerhaft verstrickt und werden erst bei einer zukünftigen Veräußerung realisiert und erst dann versteuert.
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Berufskrankheiten: Psychische Erkrankungen wegen Stress nicht anerkannt

Berufskrankheiten: Psychische Erkrankungen wegen Stress nicht anerkannt

Wenn die berufliche Tätigkeit eine Berufskrankheit verursacht, haben die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist nicht jede Erkrankung, die auf eine berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden kann, ohne Weiteres eine Berufskrankheit. Vielmehr muss die Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sein oder zumindest kurz davorstehen. Leider weigern sich die Gerichte und die verantwortlichen Stellen nach wie vor, psychische Erkrankungen als Berufskrankheit anzuerkennen.
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Rückabwicklung von Darlehensverträgen: Nutzungsersatz steuerpflichtig?

Rückabwicklung von Darlehensverträgen: Nutzungsersatz steuerpflichtig?

Gerade in jüngster Zeit kommt es aufgrund einer für Verbraucher günstigen BGH-Rechtsprechung bezüglich fehlerhafter Widerrufsbelehrung häufig vor, dass Darlehensverträge widerrufen und rückabgewickelt werden. Beim Widerruf erlischt das Darlehensverhältnis rückwirkend zum Tag des Vertragsabschlusses und wandelt sich von da an in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer innerhalb von 30 Tagen die Darlehenssumme zurückzahlen muss und die Bank gleichzeitig die gesamten vom Darlehensnehmer geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen herausgeben muss.
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Übungsleiter und Ehrenamtliche: Vorteilhafte Neuregelung ab 2019

Übungsleiter und Ehrenamtliche: Vorteilhafte Neuregelung ab 2019

Bei nebenberuflich ausgeübten Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Dirigent oder Chorleiter, Trainer oder Mannschaftsbetreuer usw. bleiben Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG) und auch sozialversicherungsfrei (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Gleiches gilt für nebenberuflich ausgeübte künstlerische Tätigkeiten, z.B. als Organist in der Kirche, sowie für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
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Düsseldorfer Tabelle: Erhöhung des Mindestunterhalt

Düsseldorfer Tabelle: Erhöhung des Mindestunterhalt

Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Eltern nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes („Düsseldorfer Tabelle“). Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Sind Entschädigungen wegen Erwerbsunfähigkeit zu versteuern?

Sind Entschädigungen wegen Erwerbsunfähigkeit zu versteuern?

Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt werden, sind zu versteuern, unterliegen aber der sogenannten Fünftel-Regelung und werden ermäßigt besteuert. Zuweilen können Entschädigungen aber auch ganz steuerfrei bleiben. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach entschieden, dass eine Abfindung nicht zu versteuern ist, wenn der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer Schadenersatz leistet, weil der Chef etwa seine arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt hat.
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Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Stundenzettel plus Auflistung geleisteter Arbeiten

Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Stundenzettel plus Auflistung geleisteter Arbeiten

Auch Arbeitnehmer bedürfen hin und wieder Hilfe bei ihren Tätigkeiten und können ihrerseits andere Arbeitnehmer anstellen, also ein Unterarbeitsverhältnis begründen. Das ist steuerlich zulässig, wird von den Finanzämtern aber mit Argwohn betrachtet. Denn grundsätzlich unterstellen diese, dass ein Arbeitnehmer alle nötigen Mittel von seinem Arbeitgeber erhält, um seinen Job ausüben zu können. Und familiäre Mithilfe in Form eines Ehegatten-Arbeitsverhältnis wird per se kritisch gesehen.
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