Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, profes-sionelle Zahnreinigung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.
Kategorie: Steuerbescheid
Frührentner: Vergütungen aus Fotovoltaikanlage als schädlicher Hinzuverdienst
Wer vor der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf lediglich 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne seinen Rentenanspruch zu gefährden. Als Hinzuverdienst gelten hier Arbeitslohn aus einer abhängigen Beschäftigung und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit.
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Erneute Abgabe der Einkommensteuererklärung
Fall 1: Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht
Sollten Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung gefunden haben, ist dies grundsätzlich kein Problem. Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit auf Lohnsteuer kompakt ändern und erneut elektronisch per ELSTER an Ihr Finanzamt senden. Das Finanzamt wird die jeweils letzte, also die dann aktuellste Version bearbeiten.
Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet. Schicken Sie Ihre Steuererklärung nicht ans Finanzamt, werden Ihre Daten spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht.
Fall 2: Unterschriebene Steuererklärung bereits an das Finanzamt versendet
Auch in diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung erneut problemlos elektronisch an Ihr Finanzamt senden und danach die unterschriebene komprimierte Erklärung einreichen. Hierzu reicht es aus, Ihrem Finanzamt eine schriftliche Mitteilung beizulegen. Ein entsprechendes Anschreiben finden Sie bei unseren Musterbriefen („Erneute Abgabe Einkommensteuererklärung„).
Wenn Sie bereits die unterschriebene Steuererklärung eingereicht haben, informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.
Fall 3: Steuerbescheid Ihres Finanzamts liegt bereits vor
Wurde Ihnen bereits der Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt übersandt, müssen Sie gegen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nur dann kann eine Korrektur Ihres Steuerbescheids erfolgen.
Auch hierzu bieten wir Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben („Wechsel zur Zusammenveranlagung„) an.
Bei weiteren Fragen setzen Sie sich per E-Mail mit unserem Kundenservice in Verbindung. Auf Ihren Wunsch hin rufen wir Sie auch gerne telefonisch zurück.
Technischer Fehler bei ELSTER: Kein elektronischer Steuerbescheid abrufbar!
Schlechte Nachrichten für alle, die in den letzten Wochen Ihre Steuererklärung elektronische abgegeben haben. Wie uns das Bayerisches Landesamt für Steuern heute mitteilte, tritt aufgrund eines Fehlers bei einem Softwaremodul der Finanzverwaltung aktuell ein Problem bei der Bereitstellung der elektronischen Steuerbescheid-Daten auf. Alle elektronisch übermittelten Steuererklärungen sind von dem Fehler betroffen.
Solidaritätszuschlag: Hände weg vom Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz!
Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahre 1991 eingeführt und wird seitdem – mit Ausnahme vom 1.7.1992 bis 31.12.1994 – als Zuschlag zur Einkommen-, Körperschaft-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben, um gezielt den Aufbau Ost zu finanzieren. Der Steuersatz betrug vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 jeweils aufs ganze Jahr bezogen 3,75 %, vom 1.1.1995 bis 31.12.1997 dann 7,5 %, und seit dem 1.1.1998 liegt er bei 5,5 %.
Schornsteinfeger: Kosten wieder voll abzugsfähig
Das Bundesfinanzministerium (BMF) rudert zurück: Alle Ausgaben für Schornsteinfeger werden ab sofort wieder voll als Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt. In allen noch offenen Fällen wurde der Fiskus aufgefordert, die Steuerermäßigung rückwirkend zu gewähren. Damit sind alle Arbeit durch einen Schornsteinfeger wieder in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
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Neue Mütterrente: Überraschende Verschärfung bei der Besteuerung
Im Juli 2014 wurde bei Rentnern bzw. Rentnerinnen die Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von 12 auf 24 Monate erweitert. Statt einem Entgeltpunkt werden nun 2 Entgeltpunkte als Zuschlag zur laufenden Rente gewährt. Dies bedeutet pro Kind eine Rentenerhöhung von 28,61 Euro (West) bzw. 26,39 Euro (Ost). Wie ist nun diese Rentenerhöhung, die als „Mütterrente“ bezeichnet wird, zu versteuern?
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ElsterSmart: Wir haben die neue App getestet!
Die Finanzamt App ElsterSmart ist seit dem 07.09.2015 für Android-Geräte ab Version 4.0, iPhone und iPad verfügbar und kann über die App-Stores Google-Play und den Apple App Store auf kompatiblen Geräten installiert werden.
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Finanzamt-App ElsterSmart: Steuerbescheid ab August überall abrufbar
Schon im kommenden Monat sollen die Bundesbürger ihre Steuerbescheide im Urlaub oder von jedem anderen Ort über das Internet abrufen können. „Von August an kann jeder mit der Finanzamt-App ElsterSmart mit der Finanzverwaltung in Kontakt treten oder seinen Steuerbescheid lesen“, sagte der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans.
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Steuererklärung für Studenten – So funktioniert‘s!
In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Studenten an deutschen Hochschulen eingeschrieben (Stand 2013 / 2014) und damit deutlich mehr als noch vor zehn Jahren, hier lag die Anzahl noch bei unter zwei Millionen. Studieren ist modern, bedeutet im Regelfall aber finanzielle Einschnitte über mehrere Jahre hinweg. Ein großer Anteil ist von Studienkrediten oder auf die finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen und geht neben dem Studium arbeiten.Was viele Studenten nicht wissen ist, dass sich eine Steuererklärung durchaus lohnen kann.
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Verlustfeststellung: Studienkosten für vergangene Jahre geltend machen
Derzeit ist eine schon sehr lange und sehr heftig diskutierte Rechtsfrage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig: Ob nämlich eine Verlustfeststellung und damit die Kosten für das Erststudium oder eine Erstausbildung außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses tatsächlich – wie es der Gesetzgeber will – nur begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind oder ob sie – wie es der Bundesfinanzhof präferiert – in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden müssen (Verfassungsbeschwerden 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14 u.a.).
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Lohnsteuer-kompakt.de mit BITMi-Gütesiegel „Software Made in Germany“ ausgezeichnet
Die Berliner Steuer-Anwendung Lohnsteuer kompakt ist vom Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) mit dem Gütesiegel „Software Made in Germany“ ausgezeichnet worden. Dr. Oliver Grün, BITMi-Präsident und Vorstand der GRÜN Software AG, überreichte das Gütesiegel an den Geschäftsführer des Betreibers forium GmbH, Felix Bodeewes.
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Poststreik und Finanzamt: Auswirkungen bei verspäteter Briefzustellung
In Deutschland wird zunehmend häufiger gestreikt. Im Juni streiken die Postbediensteten. Welche rechtlichen Auswirkungen können verspätet zugestellte Briefe haben?
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Elterngeld: Vorteilhafte neue Berechnungsmethode bei Selbstständigen
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, das der betreuende Elternteil durchschnittlich pro Monat erzielt hat. Bei Selbstständigen ist grundsätzlich der steuerliche Gewinn des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes maßgebend – das ist im Allgemeinen das letzte Kalenderjahr (§ 2b Abs. 2 BEEG).
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Traumjob Steuerberater?
Ist das Ausfüllen der Steuerformulare zu kompliziert, so tritt in der Regel der Steuerberater auf den Plan und nimmt seinen Klienten die nervenaufreibende Arbeit ab. Gleichzeitig hilft er außerdem bei steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und Problemen weiter.
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Steuererklärung 2014: Die fünf wichtigsten Steuer-Änderungen
Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt eingetroffen sein. Besonders schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf dem Portal Lohnsteuer-kompakt.de erledigen. Das Programm führt die Steuerpflichtigen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und ist steuertechnisch immer auf dem neuesten Stand. „Vor allem für mobile Arbeitnehmer hat sich in diesem Jahr steuerrechtlich viel getan“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.
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Last-Minute-Steuer-Erklärung: Mit den Web-Diensten SteuerGo.de und Lohnsteuer-kompakt.de sparen
Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein. Dieses Jahr fällt der Stichtag auf einen Sonntag, so dass Steuerpflichtige die Erklärung auch erst am 1. Juni abgeben können. Schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf den Portalen Lohnsteuer-kompakt.de und SteuerGo.de erledigen. Der Vorteil: Steuerpflichtige können sofort loslegen, ohne lästige Installation und ständige Updates.
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Erstausbildung: Steuerbescheide auf Vorläufigkeitsvermerk prüfen!
Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z.B. Lehre) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung, auch für ein Erststudium nach einer Lehre, in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 12 Nr. 5 EStG).
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Selbst gezahlte Benzinkosten auch bei 1 %-Regelung abziehbar
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss den privaten Nutzungswert entweder nach der 1 %-Pauschalmethode oder nach der Fahrtenbuchmethode als geldwerten Vorteil versteuern. In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Mitarbeiter sich an den Kosten des Fahrzeugs finanziell beteiligen müssen. Dies kann in Form einer pauschalen oder nutzungsabhängigen Vergütung, der Zahlung von Leasingraten oder der Zuzahlung zum Kaufpreis erfolgen. Dann spricht man von einer teilentgeltlichen Überlassung. Diese Zahlungen werden auf den zu versteuernden geldwerten Vorteil angerechnet.
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Arbeitgeberzuschüsse zu Krankenversicherung voll auf Basisbeiträge anrechenbar
Beiträge zur Basiskrankenversicherung sowie zur Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in voller Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Wer allerdings als privat Versicherter steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhält, muss sich diese anrechnen lassen.
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Steuerbescheid: Einspruch auch durch einfache E-Mail zulässig
Gegen einen unrichtigen Steuerbescheid kann man sich auch online wehren. Aufgrund des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ vom 25.7.2013 ist mit Wirkung ab dem 1.8.2013 nun in der Abgabenordnung explizit geregelt, dass „der Einspruch schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist“ (§ 357 Abs. 1 AO).
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