Ein Auftrag in einer anderen Stadt, eine kleine Wohnung vor Ort und regelmäßige Fahrten nach Hause: Auch Selbständige können einen betrieblich veranlassten zweiten Haushalt führen. Bei der doppelten Haushaltsführung bei Selbständigen kommt es steuerlich jedoch entscheidend darauf an, wo sich der Schwerpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit befindet. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.05.2026, VIII R 15/24, klargestellt.
Kategorie: Unternehmer
Reisekosten bei Seelotsen: Lotsrevier ist keine Betriebsstätte
Wer Schiffe durch ein Lotsrevier begleitet, arbeitet meist an wechselnden Orten und überwiegend unterwegs. Trotzdem behandelte die Finanzverwaltung im entschiedenen Fall das gesamte Revier wie eine feste Betriebsstätte. Dadurch sollte der Abzug der Fahrtkosten eingeschränkt werden.
Der Bundesfinanzhof hat diese Sichtweise nun aufgegeben. Reisekosten bei Seelotsen können deshalb bei einem vergleichbaren Tätigkeitsbild in größerem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar sein.
Verspätungszuschlag bei Feststellungserklärung: BFH verschärft Fristen für Personengesellschaften
Wer an einer Personengesellschaft beteiligt ist, denkt bei Steuerfristen oft zuerst an die eigene Einkommensteuererklärung. Bei einer GbR, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft kommt jedoch eine weitere Erklärung hinzu: die Feststellungserklärung. Wird sie verspätet abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag bei Feststellungserklärung entstehen – selbst dann, wenn bei den Gesellschaftern am Ende keine Einkommensteuernachzahlung anfällt.
E-Rechnung 2026: Neuer FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die grundsätzliche Pflicht zur Verwendung von E-Rechnungen im B2B-Bereich zwischen inländischen Unternehmern. Viele Unternehmen befinden sich weiterhin in der Umstellungsphase.
Zwar gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028, dennoch müssen Unternehmen bereits seit 2025 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Arbeitsfreistellung im Ausland: Wer darf den Arbeitslohn besteuern?
Die Arbeitsfreistellung im Ausland im Kontext der Doppelbesteuerung ist in der Praxis ein sensibles Thema. Problematisch wird es vor allem dann, wenn ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland vorübergehend im Ausland tätig ist und dort noch während des Einsatzes unter Fortzahlung des Arbeitslohns freigestellt wird. Dann stellt sich die entscheidende Frage: Welcher Staat darf den weitergezahlten Arbeitslohn besteuern?
Elektroauto-AfA für Gebrauchtwagen bestätigt – was Unternehmer jetzt wissen müssen
Die Elektroauto-AfA für Gebrauchtwagen sorgt seit ihrer Einführung für Aufmerksamkeit. Denn mit § 7 Abs. 2a EStG hat der Gesetzgeber eine besonders schnelle Abschreibung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge geschaffen. Lange war offen, ob diese Sonderabschreibung nur für Neufahrzeuge gilt. Nun ist klar: Auch gebrauchte Elektrofahrzeuge können profitieren – mit erheblichem steuerlichem Effekt für Unternehmer.
Aktivrente steuerfrei: Bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen
Immer mehr Menschen möchten im Ruhestand weiterarbeiten – sei es aus Freude an der Tätigkeit oder zur finanziellen Absicherung. Ab 2026 soll genau das mit der neuen Aktivrente steuerfrei möglich sein. Was das konkret bedeutet, wer davon profitiert und welche Bedingungen gelten, erfahren Sie hier im Überblick.
Steuerklasse VI ohne Identifikationsnummer: Was Arbeitgeber beachten müssen
Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer mit Steuerklasse VI berechnen, wenn ihnen keine steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers vorliegt. Doch es gibt Ausnahmen – und klare Fristen.
Künstlersozialversicherung 2026: Abgabesatz sinkt auf 4,9 Prozent
Gute Neuigkeiten für Unternehmen: Die Künstlersozialversicherung 2026 bringt eine finanzielle Entlastung mit sich. Ab dem 1. Januar 2026 sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf 4,9 Prozent – ein Schritt, der für Auftraggeber kreativer Leistungen bares Geld bedeutet.
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Elektroauto-AfA: Neue Abschreibung für E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen
Wer ein Elektrofahrzeug für sein Unternehmen anschafft, kann künftig massiv Steuern sparen. Die neue Elektroauto-AfA belohnt Investitionen in die Elektromobilität mit hohen Abschreibungssätzen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese gilt aber nur für Kfz im Betriebsvermögen.
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Doppelte Nutzung der Kleinunternehmerregelung bei Ehegatten: Was erlaubt ist
Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen beide die Kleinunternehmerregelung bei Ehegatten nutzen – selbst bei ähnlicher Tätigkeit. Ein aktuelles Urteil bringt Klarheit darüber, wann die doppelte Anwendung zulässig ist und wo die Grenze zur missbräuchlichen Gestaltung verläuft.
Versteuerung des Privatanteils bei Pickup: BFH bestätigt Pflicht zur Ein-Prozent-Regelung
Ein Pickup im Betriebsvermögen muss auch dann nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert werden, wenn im Haushalt bereits mehrere Privatfahrzeuge vorhanden sind. Die Versteuerung des Privatanteils bei Pickup ist verpflichtend, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird – das hat der Bundesfinanzhof mit aktuellem Urteil bekräftigt. Für Unternehmer bedeutet das: Ohne klare Dokumentation gilt der Anscheinsbeweis, dass der Pickup auch privat genutzt wurde.
Steuerhinterziehung: Neue Regeln bei Online-Käufen in der EU
Online-Verkäufe innerhalb der EU sind ein großes Geschäft – aber nicht alle Händler halten sich an die Steuerregeln. Einige Anbieter melden ihre Umsätze unvollständig oder umgehen die Mehrwertsteuerpflicht gänzlich. Um Steuerhinterziehung im Online-Handel besser zu bekämpfen, gelten seit 2024 neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister.
Abschreibungen für Fotovoltaikanlagen gehen ab 2022 verloren
Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kWp konnten nach bisherigen Recht von dem Liebhaberei-Wahlrecht Gebrauch machen: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann danach unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden. Die Billigkeitsregelung gilt für die Einkommen- und Gewerbesteuer, nicht aber für die Umsatzsteuer.
Fahrtenbuchmethode bei Dienstwagen: Kosten nie schätzen
Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent- oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Letztere ist mit einem hohen Aufwand verbunden, denn es müssen sämtliche Fahrten erfasst werden. Zudem müssen alle Kosten per Einzelnachweis belegt werden. Eine Schätzung von Aufwendungen kommt – auch teilweise – selbst dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Kosten seiner Dienstwagen nicht im Einzelnen erfasst hat und es dem Arbeitnehmer daher nahezu unmöglich ist, die Aufwendungen zu belegen (FG München, Urteil vom 29.1.2018, 7 K 3118/16).
Leiharbeitnehmer: Fahrtkosten und Entfernungspauschale
Leih- oder Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher, sondern zum Verleiher. Sie sind typischerweise stets bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig. Die Frage ist, ob sie ihre arbeitstäglichen Fahrten zur Entleiherfirma mit der Dienstreisepauschale (30 Cent je Fahrtkilometer) oder mit der geringeren Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen können. Das wären nur 30 Cent je Entfernungskilometer (2021: 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer; 2022: 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer).
Steuerbescheid: Absenkung des Zinssatzes auf Steuerzinsen geplant
Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält, muss bei einer Steuernachzahlung zusätzlich Steuerzinsen zahlen. Diese Nachzahlungszinsen betrugen bisher 0,5 Prozent je vollen Monat. Wer eine Steuererstattung erhält, bekommt entsprechende Erstattungszinsen (§ 233a AO). Die Höhe des Zinssatzes ist im Gesetz festgelegt (§ 238 AO). Ein Zinssatz von 6 % p.a. ist heutzutage außerordentlich hoch, wo doch die Marktzinsen schon seit etlichen Jahren nahe Null und sogar im Negativbereich liegen. Im Vergleich dazu stellt der Zinssatz des Fiskus von 6 % heute ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung dar.
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iPhone, iPad oder MacBook: Sind Apple-Geräte überhaupt beruflich nutzbar?
Spricht die Nutzung von Apple-Geräten, also von iPhone, iPad oder MacBook aber von vornherein gegen eine ausschließlich berufliche Nutzung? Anders ausgedrückt: Würde sich ein Arbeitnehmer oder ein Selbstständiger, der auf einen Computer beruflich angewiesen ist, üblicherweise für ein Gerät mit Microsoft-Anwendungen anstelle eines Apple-Gerätes entscheiden? Mit dieser Frage musste sich – allen Ernstes – das Finanzgericht Berlin-Brandenburg befassen.
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Fahrtenbuch: Eine leserliche Handschrift ist Pflicht
Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss einen Privatanteil versteuern. Dieser wird entweder pauschal nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung ermittelt oder per – ordnungsgemäßem – Fahrtenbuch. Naturgemäß gibt es mit dem Finanzamt immer wieder Streit zu der Frage, wie detailliert die Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch sein müssen und welche Mängel noch verzeihlich sind. Denn Hand aufs Herz: Wohl niemand hat Freude daran, ein Fahrtenbuch zu führen.
Betriebsfeiern: Verfassungsgericht prüft 110-Euro-Freibetrag
Betriebsfeiern und -ausflüge sind beliebt, auch wenn diese angesichts der Corona-Pandemie in den beiden letzten Jahren eher selten durchgeführt wurden. Doch es kommen bestimmt wieder bessere Zeiten. Damit die Arbeitnehmer die Veranstaltungen unbeschwert genießen können und keinen geldwerten Vorteil lohnversteuern müssen, hat der Gesetzgeber seit 2015 einen Freibetrag geschaffen.
Zuschlagsbesteuerung auch bei Nichtnutzung des Firmenwagen
Steht Arbeitnehmern ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, müssen sie für die Privatnutzung monatlich 1 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Zusätzlich wird für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Zuschlagswert von monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer (Zuschlagsbesteuerung) hinzugerechnet (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG).




















