Die Finanzverwaltung hat im letzten Jahr verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Die vorherige Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ von 800 Euro netto spielt für PCs, Notebooks und Software keine Rolle mehr. Wie zu erwarten, gab es bereits zahlreiche Fragen zu der Neuregelung der Sofortabschreibung.
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Kategorie: Unternehmer
Steuerverzinsung: Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat in Planung
Ein Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich (6 Prozent jährlich) für die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ist verfassungswidrig. Korrigiert werden muss der Zinssatz ab dem 1.1.2019. Der Gesetzgeber wurde zum Handeln aufgefordert, darf sich damit allerdings bis zum 31.7.2022 Zeit lassen (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Nunmehr sind die ersten Pläne zur neuen Steuerverzinsung bekannt geworden (Referentenentwurf des BMF vom 14.2.2021).
Spesen als Teil des Arbeitslohns sozialversicherungspflichtig
Arbeitnehmer, die auswärts tätig sind, dürfen je nach Abwesenheit eine Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen oder von ihrem Arbeitgeber steuerfrei als Spesen erstattet bekommen. Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit von der Tätigkeitsstätte und der Wohnung beträgt die Verpflegungspauschale 14 c, das heißt, bis zu diesem Betrag darf der Arbeitgeber die Mehraufwendungen für Verpflegung steuer- und prinzipiell auch sozialversicherungsfrei auszahlen.
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Fotovoltaik: Billigkeitsregelung nun auch für Anlagen auf Mietshäusern
Wie berichtet, lässt das Bundesfinanzministerium über eine Billigkeitsregelung Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht“). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden.
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Umsatzsteuer: Private Hundezüchter können als Unternehmer gelten
Das Züchten von Rassehunden setzt viel Sachverstand, Arbeit und noch mehr Tierliebe voraus. Selten ist der steuerliche Begriff der „Liebhaberei“ so angebracht wie bei der Hundezucht. Rechnen seriöse Hundezüchter mit spitzem Bleistift, kommen wohl nur die wenigsten auf einen Gewinn, selbst wenn Welpen heutzutage für 2.000 Euro und mehr verkauft werden. Aber auch wenn die Hundezucht als Hobby betrieben wird: Die Finanzbeamten haben wachsame Augen und prüfen mitunter sogar recht systematisch, ob die Züchter ihren steuerlichen Pflichten nachkommen.
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Fotovoltaikanlage: Investitionsabzugsbetrag vs. Billigkeitsregelung
Wie bereits mehrfach berichtet, lässt das Bundesfinanzministerium Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Fotovoltaikanlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht„). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden.
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Winterbeschäftigungsumlage: Arbeitnehmeranteil als Werbungskosten absetzbar
Durch das Saison-Kurzarbeitergeld sind Beschäftigte des Baugewerbes und des Baunebengewerbes in der Schlechtwetterzeit – vom 1. Dezember bis 31. März – begünstigt. Damit soll erreicht werden, dass die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer im Winter beschäftigt bleiben. Zusätzlich gibt es verschiedene Zusatzleistungen, wie Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld sowie Erstattung der Sozialabgaben, welche im Wege einer Umlage finanziert werden (§ 102 SGB III). Die sog. Winterbeschäftigungsumlage gilt im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau sowie im Gerüstbauerhandwerk.
Frührentner: Solarstrom-Nebeneinkünfte jetzt unschädlich für die Rente
Die auf 20 Jahre garantierten Einnahmen aus einer Fotovoltaikanlage stellen eine nette Form der zusätzlichen Altersversorgung dar. Die Einnahmen aus Solarstrom können jedoch zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente führen oder als schädliches Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden.
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Corona-Hilfen: Liegen steuerbegünstigte Entschädigungen vor?
Unternehmer, die Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse erhalten haben, müssen diese versteuern. Zwar unterliegen die Beträge nicht der Umsatzsteuer, sie erhöhen aber die steuerpflichtigen Betriebseinnahmen, sind einkommens- und gewerbesteuerpflichtig und daher in der Steuererklärung anzugeben.
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Unwetterschäden 2021 steuerlich absetzbar
Die Unwetter des Sommers 2021 haben in den Flutgebieten enorme Schäden hinterlassen. In steuerlicher Hinsicht wird den Betroffenen durch die sogenannten Katastrophenerlasse geholfen. Doch auch jenseits der großen Katastrophengebiete sind lokal zahlreiche Unwetterschäden entstanden. Und hier stellt sich die Frage, inwieweit Eigenheimbesitzer die Kosten für die Beseitigung der Schäden steuerlich geltend machen können, das heißt in den Fällen, in denen die Katastrophenerlasse nicht unmittelbar gelten.
Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt
Das Bundesfinanzministerium vereinfachte Anfang Juni die Beurteilung der „Gewinnerzielungsabsicht“ kleiner Photovoltaikanlagen. Seither gilt, dass sich Betreiber kleiner Solaranlagen von der Ermittlung und Abführung der Einkommensteuer befreien lassen können.
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Firmenfahrrad: Geldwerten Vorteil nach Leasingende versteuern
Die Überlassung von Firmenfahrrädern und E-Bikes an Mitarbeiter hat in den letzten Jahren einen wahren Boom erfahren. Üblicherweise least der Arbeitgeber dabei das Firmenfahrrad und überlässt dieses dann dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung. Für letztere ist – wie bei der Überlassung eines Dienstwagens – ein Sachbezug zu versteuern, der in aller Regel pauschal ermittelt wird.
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Sachbezüge: Änderung bei den Bewertungsvorschriften
Arbeitnehmer müssen auch Sachbezüge versteuern, die ihnen ihr Arbeitgeber gewährt. Zwar gibt es bestimmte Freibeträge und Freigrenzen, doch diese betreffen nur die Höhe der Versteuerung. An der grundsätzlichen Steuerpflicht des „geldwerten Vorteils“ ändert sich dadurch nichts.
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Arbeitgeberleistungen: „Fahrzeugwerbung“ steht komplett vor dem Aus
Bringt der Arbeitnehmer einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers an seinem privaten Pkw an und erhält er dafür von seinem Arbeitgeber eine Vergütung für die „Fahrzeugwerbung“, so handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG. Diese sind steuerfrei, wenn sie weniger als 256 Euro im Jahr betragen – so die Theorie!
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Einzelfragen zur Sofortabschreibung für PCs und Notebooks
Die Finanzverwaltung hat verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind oder noch werden. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben als Sofortabschreibung abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises.
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Einnahmen-Überschussrechnung: Umsatzsteuer ist Einnahme und Ausgabe
Viele Gewerbetreibende und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs.3 EStG). Etwas vereinfacht ausgedrückt wird das Geld, das eingeht, im Zeitpunkt des Zuflusses als Einnahme und das Geld, das herausgeht, bei Abfluss als Ausgabe verbucht (§ 11 EStG). Zur Gewinnermittlung sind folglich die tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln.
Haushaltsauflösungen: An- und Verkauf über eBay steuerpflichtig
Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – vermeintlich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln vom 4.3.2015, 14 K 188/13).
Doppelte Haushaltsführung: Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung
Zu den abzugsfähigen Kosten für eine doppelte Haushaltsführung gehören auch Ausgaben für die Anschaffung von notwendigen Einrichtungsgegenständen und Hausrat für die Zweitwohnung (BFH-Urteil vom 3.12.1982, BStBl. 1983 II S. 467).
Neurentner: Höherer Besteuerungsanteil für gesetzliche Renten
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird mit dem sog. Besteuerungsanteil versteuert. Dies ist ein bestimmter Prozentsatz, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgelegt ist. Für Neurentner, die im Jahre 2020 erstmals Rente bezogen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 80 % des Rentenbetrages.
Neue Homeoffice-Pauschale steuerlich absetzbar
Durch die Corona-Pandemie hat sich die Arbeitswelt verändert. Viele Arbeitnehmer üben deswegen ihre berufliche Tätigkeit zuhause aus (Homeoffice). Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird. Für 2020 und 2021 können Arbeitnerhmer jetzt eine Homeoffice-Pauschale in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
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Steuererklärung für 2020: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2020 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2020, die Sie kennen sollten.




















