Mai mult timp pentru declarația fiscală 2020

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Vești bune pentru toți contribuabilii care nu vor să-și editeze declarația de venit pentru 2020 în perioada vacanței. Termenul de depunere a fost amânat de la 31 iulie 2021 la 31 octombrie 2021.

În cazul în care declarația fiscală este întocmită de un consilier fiscal sau de o asociație de asistență în domeniul impozitului pe venit, noul termen de depunere se încheie la 31 mai 2022. S-a obținut acum aprobarea oficială a Bundesrat-ului: prelungirea termenului de depunere este decisă.

Motivul prelungirii termenului limită este presiunea asupra cetățenilor, birourilor și consilierilor fiscali din cauza crizei Corona.

Cei care nu reușesc să depună declarația de impozit la timp, în ciuda prelungirii, pot solicita o nouă prelungire a termenului, dar trebuie să justifice bine acest lucru.

Important:

Pentru anul fiscal 2020, biroul fiscal poate, în cazuri individuale, să dispună ca declarațiile fiscale să fie depuse la o dată care poate fi mai devreme de 31 mai 2022.


Mai mult timp pentru declarația fiscală  2020

 

Dacă dvs… … depuneți benevol declarația fiscală: …sunteți obligat să depuneți
(cu consilier fiscal)
Pentru anul fiscal 2019 31.12.2023 31.07.2020
>(28.02.2021)
Für das Steuerjahr 2020 31.12.2024 Termene limită modificate:
02.08.2021 31.10.2021
(28.02.2022) (31.05.2022)
Pentru anul fiscal 2021 31.12.2025 01.08.2022
(28.02.2023)

 


More time for the tax return 2020

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Good news for all taxpayers who do not want to deal with their income tax return 2020 during the holiday season. The deadline for tax return submission has been postponed from 31 July 2021 to 31 October 2021.


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Homeoffice-Pauschale auch während Elternzeit und Arbeitslosigkeit?

Homeoffice-Pauschale: Abzug auch bei Arbeitslosigkeit und Elternzeit

In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Aber geht das auch, wenn man in Elternzeit oder gerade arbeitslos ist.
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Homeoffice-Pauschale: Kosten für Monatskarte des ÖPNV abziehbar?

Homeoffice-Pauschale: Kosten für Monatskarte des ÖPNV abziehbar?

In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zu Hause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag (Homeoffice-Pauschale) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Maximal sind 600 EUR im Jahr absetzbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG).
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Pauschalbesteuerung für Dienstwagen kann zur Nachzahlung führen

Pauschalbesteuerung für Dienstwagen zur Nachzahlung führen

Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalbesteuerung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
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Einzelfragen zur Sofortabschreibung für PCs und Notebooks

Einzelfragen zur Sofortabschreibung für PCs und Notebooks

Die Finanzverwaltung hat verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind oder noch werden. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben als Sofortabschreibung abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises.
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Berufskrankheit: Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung

Berufskrankheit: Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat festgestellt, dass eine Anerkennung von Covid-19 Erkrankungen als Berufskrankheit bei Personen möglich ist, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind (BMAS vom 7.1.2021).


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FFP2-Masken: Sind die Kosten steuerlich abziehbar?

FFP2-Masken: Sind die Kosten steuerlich abziehbar?

Seit einigen Wochen werden medizinische Masken, also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken der Standards KN95/N95, in vielen Bereichen des täglichen Lebens vorgeschrieben oder zumindest empfohlen. Dabei sind gerade die FFP2-Masken recht teuer. Wer diese täglich mehrere Stunden tragen und dementsprechend häufig ersetzen muss, dürfte jeden Monat Kosten von 50 Euro oder mehr aufwenden.
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Homeoffice-Pauschale auch für Studenten und Auszubildende

Homeoffice-Pauschale auch für Studenten und Auszubildende

Viele Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, üben ihre berufliche Tätigkeit derzeit zu einem großen Teil zu Hause aus, also im Homeoffice. Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird, sondern arbeiten in einer Ecke im Wohnzimmer oder am Küchentisch. In den Corona-Jahren 2020 und 2021 dürfen sie dann immerhin die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.  Diese Regelung gilt auch für Studenten und Auszubildende.
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Short-time allowance (Kurzarbeitergeld): Obligation to file a tax return

Short-time allowance (Kurzarbeitergeld): Obligation to file a tax return

As a result of the Corona crisis, the regulations regarding the receipt of short-time allowance were changed several times. For example, the period for receiving a short-time allowance was extended to up to 24 months. There are also specific regulations on the tax treatment of employer subsidies (Arbeitgeberzuschüsse) for short-time allowance and seasonal short-time allowance (Saison-Kurzarbeitergeld). But what do these rules mean for the tax return?


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Erhöhtes Kinderkrankengeld verlängert und verbessert

Erhöhtes Kinderkrankengeld verlängert und verbessert

Wird das Kind eines Arbeitnehmers krank und muss betreut werden, hat er Anspruch darauf, von der Arbeit freigestellt zu werden. Zudem hat er Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn er gesetzlich krankenversichert ist, das Kind unter zwölf Jahre alt ist oder eine Behinderung hat, ein ärztliches Attest vorliegt und niemand anders im Haushalt die Versorgung des Kindes übernehmen kann. Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden bis zu 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern oder mehreren Krankheiten ist der Anspruch auf insgesamt 25 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden auf insgesamt 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt. Bei schwerstkranken Kindern besteht keine Begrenzung (§ 45 SGB V).


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Obligația depunerii declarației fiscale datorită indemnizației de muncă de scurtă durată

Kurzarbeitergeld führt fast immer zur Steuererklärungspflicht

Cu ocazia crizei Corona, reglementările referitoare la primirea indemnizației de scurtă durată au fost modificate de mai multe ori. Perioada de acordare a indemnizației de scurtă durată a fost extinsă până la 24 de luni.
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Sofortabschreibung für Computer, Zubehör und Software geplant

Sofortabschreibung für Computer und Software geplant

Am 19.1.2021 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zahlreiche neue und zum Teil verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen. Fast etwas untergegangen ist in der öffentlichen Wahrnehmung, dass auch eine weitreichende steuerliche Änderung in Bezug auf die Sofortabschreibung angestoßen werden soll.


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Ab 2021: Mehr Netto und weitere Steueränderungen

Ab Januar 2021: Das ändert sich

Neues Jahr, neue Regelungen. Auch 2021 bringt wieder jede Menge Veränderungen mit sich. Um sich einen Überblick zu verschaffen, finden Sie hier die wichtigsten Neuerungen Alle ausführlichen Neuerungen können Sie in unserem FAQ-Text Steuererklärung für 2020: Das ist neu nachlesen.
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Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bleibt dauerhaft

Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Trennung oder Heirat

Alleinerziehende haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Seit 2015 beträgt der Entlastungsbetrag 1.908 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind (§ 24b EStG).
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Steuererklärung: Abgabepflicht bei Erhalt von Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld führt fast immer zur Steuererklärungspflicht

Anlässlich der Corona-Krise wurden die Vorschriften rund um den Bezug von Kurzarbeitergeld mehrfach geändert. So wurde die Dauer für den Bezug von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Auch gibt es Sonderregelungen zur steuerlichen Behandlung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld. Was bedeuten die Regeleung aber für die Steuererklärung?


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Formulare für die Steuererklärung 2020

Die offiziellen Formulare für die Steuererklärung 2020 des Bundesministeriums für Finanzen sind auf Lohnsteuer kompakt verfügbar! Das Finanzamt bevorzugt zwar seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg, allerdings dürfen Sie Ihre Steuererklärung auch zukünftig auf den Papier-Formularen per Hand ausfüllen. Im unten stehenden Bereich finden Sie daher die amtlichen Formulare für die Steuererklärung 2020.
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Neue Homeoffice-Pauschale steuerlich absetzbar

Neue Homeoffice-Pauschale steuerlich absetzbar

Durch die Corona-Pandemie hat sich die Arbeitswelt verändert. Viele Arbeitnehmer üben deswegen ihre berufliche Tätigkeit zuhause aus (Homeoffice). Doch nicht immer verfügen sie über einen separaten Raum, der steuerlich als Arbeitszimmer akzeptiert wird. Für 2020 und 2021 können Arbeitnerhmer jetzt eine Homeoffice-Pauschale in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
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Welt am Sonntag berichtet über die schnellsten Finanzämter bei Lohnsteuer-kompakt.de

Wir freuen uns, dass die Welt am Sonntag (WamS) am 27.12.2020 vorab exklusiv über die Ergebnisse unserer Untersuchung der Bearbeitungsdauer der Finanzämter in 2020 berichtet hat. Unsere anonyme Auswertung basiert auf fast 500.000 über Lohnsteuer- kompakt.de erstellten Steuererklärungen. Insgesamt wurden 508 Finanzämter berücksichtigt, wobei pro Finanzamt mindestens 50 Steuererklärungen eingereicht wurden.

Auch über die Gründe der insgesamt schnelleren Bearbeitung wird berichtet:

„Hier zeigt sich ein kleiner Erfolg der Digitalisierungsstrategie der Finanzbehörden, durch sie werden negative Corona-Effekte insgesamt ausgeglichen“, sagt Lohnsteuer-kompakt-Geschäftsführer Felix Bodeewes.


Auswertung von Lohnsteuer-kompakt.de: Rheinland-Pfalz hat die schnellsten Finanzämter

Rheinland-Pfalz hatte 2020 die schnellsten Finanzämter Deutschlands, dicht gefolgt vom Saarland. Das geht aus einer Datenerhebung der Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 46,2 Tagen ist Rheinland-Pfalz schneller als der Vorjahressieger Nordrhein-Westfalen, der 2019 im Schnitt 47 Tage brauchte. Auch im bundesweiten Schnitt sind die Finanzämter im Corona-Jahr mit 53,1 Bearbeitungstagen rund einen Tag schneller als 2019 mit einer Bearbeitungsdauer von 54,7 Tagen.
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