Düsseldorfer Tabelle: Neue Unterhaltssätze ab 2024

Trennungskinder: Neue Düsseldorfer Tabelle 2024

Trennungskindern steht ab Januar 2024 deutlich mehr Unterhalt zu. Dementsprechend müssen getrennt lebende Väter oder Mütter für ihre Kinder mehr zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der „Düsseldorfer Tabelle„. Grundlage der Tabelle ist der sog. Mindestunterhalt, der in keinem Fall unterschritten werden darf.
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Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2024 beantragen

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge beantragen

Optimieren Sie Ihr monatliches Nettogehalt! Statt auf Steuererstattungen bis zum Jahresende zu warten, können Sie mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bereits während des Jahres Lohnsteuer-Freibeträge eintragen lassen. Dies führt dazu, dass Ihr Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Internat: Kosten für hochbegabtes Kindes absetzbar?

Internat: Kosten für hochbegabtes Kindes absetzbar?

Nach weit verbreiteter Meinung müssen hochbegabte Kinder außergewöhnlich gute Leistungen in der Schule zeigen. Doch eine große Anzahl dieser Kinder entspricht gar nicht diesem Vorurteil, sondern hat Schwierigkeiten: Diese Kinder verbergen ihre besonderen Begabungen, haben kaum soziale Kontakte, entwickeln zu wenig Selbstbewusstsein, fürchten den Erwartungsdruck von Eltern usw. Eine Lösung derlei Probleme bietet der Besuch spezieller Schulen für Hochbegabte, meist verbunden mit der Unterbringung in einem Internat. Die Frage ist, ob sich an den oftmals erheblichen Kosten das Finanzamt beteiligt.
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Immobilienverkauf der Haushälfte nach Trennung oder Scheidung

Immobilienverkauf der Haushälfte nach Trennung oder Scheidung

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung wieder verkauft, ist ein Veräußerungsgewinn zu versteuern. Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung, bleibt ein Veräußerungsgewinn aus dem Immobilienverkauf steuerfrei, sofern die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ununterbrochen „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wurde oder die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
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Alleinerziehende: Untervermietung von Räumen nicht steuerschädlich

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Untervermietung von Räumen ist nicht schädlich

Alleinerziehende haben Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Bis einschließlich 2022 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro zuzüglich 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Ab Januar 2023 wurde der Entlastungsbetrag um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben (§ 24b EStG).
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Krankenversicherungsbeiträge für Kinder nur mit Steuer-ID

Krankenversicherungsbeiträge für Kinder nur mit Steuer-ID

Eltern können auch die eigenen Krankenversicherungsbeiträge Ihres Kindes (Kind ist Versicherungsnehmer) als Sonderausgaben absetzen, wenn sie für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, zum Beispiel für Kinder in Berufsausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG).
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Mindestunterhalt für Kinder erhöht

Mindestunterhalt: Erhöhung der Unterhaltssätze

Geschiedene und getrennt lebende Väter und Mütter sowie Elternteile nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Mindestunterhalt für Trennungskinder – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Ausbildungsfreibetrag: Erhöhung des Abzugsbetrages

Ausbildungsfreibetrag: Erhöhung des Abzugsbetrages

Eltern haben für Kinder in Schul- und Berufsausbildung, für die sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro für „Sonderbedarf“, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist (§ 33a Abs. 2 EStG).
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Trennung oder Heirat: Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende möglich

Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Trennung oder Heirat

Alleinerziehende haben Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Bis einschließlich 2022 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro zuzüglich 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Ab Januar 2023 wird der Entlastungsbetrag um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben (§ 24b EStG).


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Ukraine-Krieg: Private Aufnahme von Flüchtlingen

Ukraine-Krieg: Private Aufnahme von Flüchtlingen

Der Ukraine-Krieg tobt unvermindert weiter. Dankenswerterweise gibt es hierzulande viele Bürger, die Geflüchtete aufnehmen. Doch dann stellt sich das eine oder andere steuerliche Problem, denn bei konsequenter Auslegung der aktuellen Vorschriften könnte das Engagement steuerlich sogar noch „bestraft“ werden. Allerdings gibt es einige Billigkeitsregelungen.
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Energiepreise 2022: Kinderbonus und Energiepauschale für Arbeitnehmer

Energiepreise 2022: Kinderbonus und Energiepauschale für Arbeitnehmer

Die sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten sorgen für erhebliche Mehrbelastungen, welche die Bundesregierung nun ein wenig ausgleichen möchte. Zur Abfederung besonderer Härten aufgrund gestiegener Energiepreise wird im Jahr 2022 eine Entlastung für Familien über die Familienkassen gewährt. Zusätzlich sollen ab dem 1.9.2022 alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen 1 – 5 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt bekommen.


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Kein Kindergeld bei krankheitsbedingtem Abbruch der Ausbildung

Kein Kindergeld bei krankheitsbedingtem Abbruch der Ausbildung

Für ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG), eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG) oder wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).
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Mindestunterhalt für Kinder: Erhöhung der Unterhaltssätze

Mindestunterhalt für Kinder: Erhöhung der Unterhaltssätze

Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Väter und Mütter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Kein zeitanteiliger Abzug im Heiratsjahr

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Kein zeitanteiliger Abzug im Heiratsjahr

Alleinerziehende, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört und für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag. Vorausgesetzt in dem Haushalt lebt keine andere erwachsene Person (§ 24b EStG). Ziel des Entlastungsbetrages ist es, die höheren Kosten für die eigene Lebens- und Haushaltsführung der „echt“ Alleinerziehenden abzugelten. Seit 2020 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro zuzüglich einem Erhöhungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind von jeweils 240 Euro.
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BEA-Freibetrag: Keine Übertragung nach Volljährigkeit

BEA-Freibetrag: Keine Übertragung nach Volljährigkeit des Kindes

Eltern erhalten für ihre Kinder, die steuerlich zu berücksichtigen sind, neben dem Kinderfreibetrag auch den so genannten BEA-Freibetrag, also den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser beträgt im Jahre 2020 pro Elternteil 1.320 Euro, im Jahre 2021 beträgt er 1.464 Euro je Elternteil. Der BFH hat entschieden, dass eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrag für volljährige Kinder nicht möglich ist


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