Schlagwort: BFH

Neue Arbeitshilfe: Den Kaufpreis einer Immobilie selber aufteilen!

Neue Arbeitshilfe: Kaufpreis einer Immobilie selber aufteilen!

Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazu gehörigen Grund und Boden mit. Falls die Immobilie vermietet werden soll, muss der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis auf das Gebäude und auf den Grund und Boden aufgeteilt werden, weil nur der Gebaudeanteil und eben nicht der Bodenanteil steuerlich abgeschrieben werden kann.
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Bildschirm-Arbeitsbrille als Werbungskosten absetzen?

Bildschirm-Arbeitsbrille als Werbungskosten absetzen?

Mit zunehmendem Alter ist eine „normale“ Brille mit Fernteil und Nahteil ungeeignet für die Arbeit am Computer, denn der mittlere Abstand zum Bildschirm wird dabei nicht zufriedenstellend erfasst. Hierzu gibt es spezielle Arbeitsbrillen mit zwei unterschiedlichen Dioptrien, deren oberer Teil die Distanz zum Bildschirm und deren unterer Teil die Distanz zur Tastatur berücksichtigt. Da diese Brille keinen Fernteil enthält, ist sie als gewöhnliche Alltagsbrille nicht geeignet. Die Frage ist, ob die Kosten einer Bildschirmbrille als Werbungskosten absetzbar sind.
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Hochbegabte Kinder: Lerntherapie nicht absetzbar

Hochbegabte Kinder: Lerntherapie nicht absetzbar

Etwa drei Prozent aller Kinder sind weit überdurchschnittlich intellektuell befähigt und gelten somit als hochbegabt. Von hochbegabten Kindern wird häufig erwartet, dass sie sich in der Schule durch herausragende Leistungen auszeichnen. Das ist zwar bei vielen, aber doch nicht bei allen hochbegabten Kindern der Fall. Sie bringen oftmals schlechte Noten nach Hause (sog. Minderleister).
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Gilt der Besuch einer Kunstausstellung als Fortbildung?

Besuch einer Kunstausstellung als Fortbildung absetzbar?

Der Besuch von schöngeistigen Veranstaltungen, wie Konzerten, Theateraufführungen, Museen, Lesungen u. Ä., fördert die Allgemeinbildung und ist damit grundsätzlich dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn solche Besuche für die Berufstätigkeit nützlich und förderlich sind (BFH-Urteil vom 8.2.1971, BStBl. 1971 II S. 368).
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Doppelter Haushalt: Eigener Hausstand nur noch mit finanzieller Beteiligung

Doppelter Haushalt: Eigener Hausstand nur noch mit finanzieller Beteiligung

Auch Ledige können die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung dafür ist u. a., dass sie einen eigenen Hausstand unterhalten oder mitunterhalten, d. h. die Haushaltsführung bestimmen oder zumindest mitbestimmen.
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Häusliches Arbeitszimmer bei Pool-Arbeitsplatz

Häusliches Arbeitszimmer bei Pool-Arbeitsplatz

Mit Pool-Arbeitsplatz ist hier nicht der Arbeitsplatz eines Bademeisters gemeint, sondern ein oder mehrere Schreibtische im Betrieb, die von mehreren Mitarbeitern an ihren Bürotagen je nach Bedarf genutzt werden. Denn zunehmend dürfen Mitarbeiter an einigen Tagen zu Hause arbeiten und müssen nur an den anderen Tagen im Betrieb anwesend sein.
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Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß

Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß

Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, profes-sionelle Zahnreinigung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.


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Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung zugunsten des Kunden geändert

Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung zugunsten des Kunden geändert

Für die vorzeitige Ablösung eines Immobilienkredits gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Die Immobilie soll lastenfrei verkauft werden oder das Darlehen soll in einen neuen Kredit mit günstigeren Konditionen umgeschuldet werden. In beiden Fällen wird die Bank eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 490 Abs. 2 und § 502 BGB).


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Kindergeld: Rettungshelfer und Rettungssanitäter als Berufsausbildung?

Kindergeld: Rettungshelfer und Rettungssanitäter als Berufsausbildung?

Junge Menschen machen oftmals im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes eine Ausbildung zum Rettungshelfer. Diese Ausbildung dauert im Allgemeinen nur 6 bis 8 Wochen und stellt die Mindestqualifikation für die Mitarbeit im Rettungsdienst und Krankentransport dar. Der Einsatz als Rettungshelfer ist möglich im Krankentransportwagen als Teammitglied neben einem Rettungssanitäter oder im Rettungswagen als Teammitglied neben einem Rettungsassistenten.
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Burnout: Bei beruflichem Zusammenhang Werbungskosten

Burnout: Bei beruflichem Zusammenhang Werbungskosten

Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, können Werbungskosten sein, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht. Schwierig ist der Nachweis bei psychosomatischen Erkrankungen, weil davon Menschen aller Bevölkerungskreise unabhängig von einer Erwerbstätigkeit betroffen sein können.
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Haushaltsnahe Dienste: Bonus auch für Notrufsystem beim betreuten Wohnen

Haushaltsnahe Dienste: Bonus auch für Notrufsystem beim betreuten Wohnen

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20.000 Euro mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr, von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 2 EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Steuervergünstigung können auch Personen in Anspruch nehmen, die in einem Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim oder Wohnstift leben.
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Die besten Steuertipps 2015 für Arbeitnehmer

Die besten Steuertipps 2015 für Arbeitnehmer

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung rückt näher. Dieses Jahr haben alle Steuerpflichtigen bis zum 31. Mai 2016 Zeit Ihre Steuererklärung pünktlich einzureichen. Aber warum so lange warten, wenn es um bares Geld geht? Arbeitnehmer haben mehrere Chancen zum Steu­ersparen. Diese Steuertipps 2015 sollten Sie kennen!
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Doppelter Haushalt: Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Verheirateten

Zahlreiche Städte verlangen inzwischen eine Zweitwohnungsteuer, zu zahlen von Bürgern mit Zweit- oder Ferienwohnung. Betroffen davon sind auch zigtausende Berufspendler, die am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten. Wird bei Ihnen eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt, können Sie neben der Wohnungsmiete und den Fahrtkosten auch die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten absetzen (R 9.11 Abs. 8 Satz 2 LStR).
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Arbeitszimmer: Wider Erwarten keine Lockerung der strengen Abzugsregeln

Arbeitszimmer: Wider Erwarten keine Lockerung der strengen Abzugsregeln

Seit Jahrzehnten ist klar, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt wird, wenn der Raum von den übrigen Wohnräumen abgetrennt ist, büromäßig ausgestattet ist und so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine private Mitbenutzung darf gegenüber der beruflichen Nutzung allenfalls von nur ganz untergeordneter Bedeutung sein.
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Geschiedene: Zahlung zum Versorgungsausgleich als Werbungskosten?

Nach neuem Scheidungsrecht ab 1.9.2009 sind einvernehmliche Vereinbarungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs durchaus erwünscht. Im Zusammenhang mit der Ehescheidung kommen verschiedene Zahlungen in Betracht, um den Versorgungsausgleich auszuschließen, die Kürzung der eigenen Versorgungsansprüche zu vermeiden oder die eigenen Versorgungsansprüche zu sichern.
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Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück.Bei der Steuererklärung für 2015 gibt es ein paar Neuerungen, die Sie kennen sollten.
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Fahrten zur Arbeit: Umwegfahrten aus dienstlichem Grund besser absetzbar

Häufig erledigen Arbeitnehmer auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch dienstliche Besorgungen, wie etwa einen Kunden besuchen, geschäftliche Dinge einkaufen, Geschäftspost zum Postamt bringen oder dort abholen, das Fahrzeug auftanken (sog. Dreiecksfahrten).


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Spiel und Wette: Pokergewinne beim erfolgreichen Pokerspieler steuerpflichtig

„Poker boomt in Deutschland!“ Gezockt wird in Casinos, auf Turnieren, auf Online-Plattformen und in privaten Runden. Pokern gilt als Glücksspiel, wenngleich es auch auf Geschick ankommt, nämlich auf analytische und psychologische Fähigkeiten. Ein Spieler kann ein Spiel zwar beeinflussen, er gewinnt deshalb aber noch lange nicht. Entscheidend ist das richtige Blatt. Grundsätzlich sind Spiel-, Sport-, Wett- und Lotteriegewinne nicht steuerpflichtig.


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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch Betreuung von Haustieren begünstigt

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind u.a. die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte sowie die Betreuung von Kindern durch selbstständige Tagesmütter oder Au-Pairs im Haushalt des Auftraggebers.


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Weihnachtsfeier: Wie das Finanzamt vom Gabentisch ferngehalten wird

„Ja, ist denn heut‘ scho‘ Weihnachten?“ In der Vorweihnachtszeit laden die meisten Unternehmen ihre Mitarbeiter zum Dank für gute Arbeit zu einer Weihnachtsfeier ein. Ist der Arbeitgeber großzügig, zeigt sich auch der Fiskus nicht kleinlich. Denn die Zuwendungen des Arbeitgebers bleiben für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern bestimmte Bedingungen beachtet werden. Sonst sitzt das Finanzamt mit am Gabentisch.


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Handwerkerleistungen: Steuervergünstigung auch für Anliegerbeiträge

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung bzw. „im Haushalt“ sowie auf dem Grundstück. Sind aber auch Anliegerbeiträge für eine Straßenerneuerung begünstigt?
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