Ältere Menschen ziehen oftmals wegen aufkommender Demenz oder wegen anderer Krankheiten in eine altengerechte Wohnanlage für betreutes Wohnen. So haben sie die Möglichkeit, in eigener Häuslichkeit eine autonome Lebensführung aufrecht zu erhalten und ihr Leben solange wie möglich eigenständig und nach ihren individuellen Bedürfnissen zu führen. Hier können sie im Bedarfsfall einen Pflegedienst, ambulante soziale Dienstleistungen, Hausnotruf, Unterstützung und Pflege bei Krankheit u.Ä. in Anspruch nehmen. Der Betreuungsumfang ist meist in einem Servicevertrag geregelt. Die Frage ist, ob die Kosten der Unterbringung in der Wohnanlage für betreutes Wohnen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
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Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie die zumutbare Belastung jetzt berechnen
Die Aufwendungen, die als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, kürzt das Finanzamt um die zumutbare Belastung, so insbesondere Krankheits-, Kur-, Pflege-, Behinderungskosten. Die Zumutbarkeitsgrenze wird in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz des „Gesamtbetrags der Einkünfte“ bemessen. Diese beträgt je nach Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 %.
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Sind Erpressungsgelder außergewöhnliche Belastungen?
Dass Steuern wahrlich alle Lebensbereiche betreffen, zeigt folgender Fall: Da hatte ein Ehepaar im Jahre 2005 im Türkei-Urlaub einen Teppich für 9.500 Euro gekauft, der wenige Monate später geliefert wurde. Sechs Jahre später hat die ausländische Lieferfirma die Eheleute angerufen und mitgeteilt, dass sie seinerzeit bei der Ausreise keine Erklärung beim Zoll abgegeben hätten.
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Umbaumaßnahmen aufgrund einer Behinderung sind außergewöhnliche Belastungen
Wenn ein Familienmitglied von einer Behinderung betroffen ist, werden oftmals erhebliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Eigenheim erforderlich, um dem Behinderten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Umzug in ein Pflegeheim zu ersparen. Solche Aufwendungen für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein, wenn Sie bestimmte Bedingungen beachten.
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Außergewöhnliche Belastungen – Außergewöhnliche Kosten
Wie Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern auch die außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen.
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Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen Holzlattenzaun führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
Sind Aufwendungen für den Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen blickdichten Holzlattenzaun außergewöhnliche Belastungen? Nein, sagt das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 30. April 2012 (Az.: 5 K 1934/11), dass sich mit dieser Frage befassen musste.
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Prozesskosten für Unterhalt: Keine außergewöhnliche Belastung
Prozesskosten im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen sorgen häufig für Streit mit dem Finanzamt. Viele Steuerpflichtige hoffen, diese Kosten steuerlich absetzen zu können – sei es als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastungen. Doch aktuelle Gerichtsentscheidungen setzen klare Grenzen, insbesondere in Fällen, bei denen nachehelicher Unterhalt im Spiel ist.
Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
Die Adoption eines Kindes ist insbesondere bei Auslandsadoptionen immer mit hohen Adoptionskosten verbunden, die subjektiv als „außergewöhnliche Belastung“ empfunden werden. Doch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen für die Adoption eines Kindes steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG absetzbar. Denn eine Adoption ist „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84; BFH-Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11).
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„Essen auf Rädern“ nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Viele ältere Menschen möchten zwar weiterhin in ihren eigenen vier Wänden wohnen, sind aber auf Hilfe angewiesen. So nutzen zahlreiche Bürger die Möglichkeit „Essen auf Rädern“ zu bestellen und sich ihr Mittagessen anliefern zu lassen. Die Kosten für diesen Service sind zumeist etwas höher, als wenn die Speisen selbst zubereitet würden.
Behinderung: Umbaumaßnahmen im Garten keine außergewöhnliche Belastung
Wenn ein Familienmitglied von einer Behinderung betroffen ist, werden oftmals erhebliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Eigenheim erforderlich, um dem Behinderten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Umzug in ein Pflegeheim zu ersparen. Behindertengerechte Umbaumaßnahmen sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar; allerdings werden die Kosten um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt. Doch was gilt bei Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen im Garten?
Klimakur: Überwinterung in Thailand als außergewöhnliche Belastung?
Wird der Heilerfolg entscheidend durch das günstige Klima am Kurort bewirkt, handelt es sich um eine sogenannte Klimakur. Eine solche Klimakur kommt bei bestimmten Krankheiten in Betracht, z.B. Neurodermitis (Hautkrankheit mit stark juckendem, eventuell nässendem Ausschlag), Psoriasis (Schuppenflechte), Bronchialasthma, sowie bei anderen Krankheiten, bei denen Salz und Sonne helfen, wie Rheuma, Weißfleckenkrankheit (Vitiligo), Hautverhärtung (Sklerodermie). Ein günstiges Klima für diese Krankheiten herrscht am Toten Meer (Ein Bokek), am Mittelmeer, an der Nordsee oder in Davos. Kann auch ein Aufenthalt in tropischen Regionen, etwa in Thailand, als Klimakur in Betracht kommen?
Corona-Rückholaktion: Kein Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung
Zigtausend deutsche Bürger wurden in den Monaten März und April 2020 in einer bisher noch nicht dagewesenen Corona-Rückholaktion per Flugzeug nach Deutschland eingeflogen. Bei vielen geschah dies durch Maschinen, die vom Auswärtigen Amt gechartert wurden. Seit Juni des vergangenen Jahres haben die zurückgeholten Reisenden Rechnungen des Auswärtigen Amtes über Kostenbeteiligungen von 200 Euro bis 1.000 Euro erhalten.
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Außergewöhnliche Belastung: Alte Steuerbescheide werden korrigiert
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar (§ 33 EStG). Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen. Das Finanzamt kürzt Ihre Aufwendungen automatisch um die so genannte zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG).
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Unfallversicherung: Neue Berufskrankheiten aufgenommen
Zum 1. April 2025 erweitert die gesetzliche Unfallversicherung ihre Liste anerkannter Berufskrankheiten. Drei neue Diagnosen gelten künftig offiziell als Berufskrankheit – mit wichtigen Folgen für Betroffene. Wer ist betroffen, welche Ansprüche bestehen und was bedeutet das steuerlich?
Reha-Maßnahme: Fitnessstudio-Mitgliedschaft bleibt Privatvergnügen
Wer eine ärztlich verordnete Reha-Maßnahme durchführt, kann die selbst getragenen Kosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen (§ 33 EStG). Allerdings wird eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet, sodass sich die Steuerersparnis oft nur begrenzt auswirkt. Viele Reha-Einrichtungen befinden sich weit entfernt, und lange Anfahrten sind gerade für Schmerzpatienten belastend. Ein Fitnessstudio mit Funktionstraining kann daher eine attraktive Alternative sein. Doch sind die Mitgliedsbeiträge für eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft auch steuerlich absetzbar?
Erhöhung der Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung ab 2025
Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder Behindertenheim aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar. Dabei zieht das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung ab. Abzugsfähig sind jedoch nicht nur die medizinischen Kosten und Pflegeleistungen, sondern auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, da diese insgesamt als Krankheitskosten gelten. Wenn der eigene Haushalt im Zuge der Heimunterbringung aufgelöst wird, kürzt das Finanzamt die abzugsfähigen Heimkosten um eine sogenannte Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung – also die ersparten Wohn- und Verpflegungskosten.
Behinderten-Pauschbetrag: Nur noch mit elektronischer Beantragung
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf einen steuerlichen Behinderten-Pauschbetrag, der sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) richtet (§ 33b EStG). Ab dem 1. Januar 2026 wird der Nachweis für die Inanspruchnahme des Pauschbetrags vorrangig durch ein elektronisches Mitteilungsverfahren erfolgen. Damit entfällt in vielen Fällen die bisherige Vorlage von Papierdokumenten.
Steuererklärung 2024: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2024, die Sie im Blick haben sollten.
Adoptionskosten: Ablehnendes Urteil ist rechtskräftig
Die finanziellen Belastungen einer Adoption, insbesondere bei internationalen Verfahren, können enorm sein. Viele betroffene Eltern empfinden diese Kosten als außergewöhnlich und hoffen auf steuerliche Berücksichtigung. Doch die deutsche Rechtsprechung sieht dies anders: Adoptionskosten sind „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84; BFH-Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11).
Unterhaltsleistungen: Ab 2025 nur noch Banküberweisung zulässig
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen ausschließlich per Banküberweisung erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Was das für Sie bedeutet und welche Ausnahmen gelten, erfahren Sie hier.
Formulare für die Steuererklärung 2024
Die offiziellen Formulare für die Steuererklärung 2024 des Bundesministeriums für Finanzen sind nun auf Lohnsteuer kompakt verfügbar! Das Finanzamt bevorzugt seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg.
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