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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2012) Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?

Die steuerliche Förderung bezieht sich bei der privaten Basisrente auf die gezahlten Beiträge, allerdings gelten Höchstbeträge. Alleinstehende dürfen bei den Sonderausgaben maximal 20.000 Euro pro Jahr ansetzen, zusammen veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro. Man muss aber wissen: Bis zum Jahr 2025 gilt eine Übergangsphase, erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt die volle Förderung durch das Absetzen der kompletten Beiträge.

Warum ist das so? Durch das Alterseinkünftegesetz von 2005 werden die Renten Schritt für Schritt höher besteuert. Als Ausgleich steigen die Möglichkeiten für die Versicherten, ihre Ausgaben für eine private Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen.

Bei der Steuererklärung für das Jahr 2010 werden daher 70 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Rürup-Versicherung als Sonderausgaben anerkannt, also 14.000 Euro bei Ledigen und 28.000 bei Ehepaaren. 2005 waren es noch 60 Prozent. Diese Quote klettert in den nächsten Jahren jeweils um zwei Prozent, bis 100 Prozent erreicht sind. Dieser Betrag gilt allerdings für alle Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen als gesamter Höchstsatz zum Absetzen der Beiträge.

So werden die Beiträge in den kommenden Jahren nach und nach stärker gefördert bis hin zur steuerlichen Freistellung ab 2025.

Im Gegenzug steigt die Besteuerung der ausgezahlten Renten bis 2040: Im Steuerjahr 2010 werden 60 Prozent der Rente aus der gesetzlichen und privaten Versicherung besteuert, der Rest der Rente ist noch steuerfrei. Bis 2020 steigt die Besteuerung jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Dann werden sowohl die gesetzliche Rente als auch die Rürup-Rente so wie jede private Vorsorge voll besteuert.

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