Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2019) Wie lange habe ich rückwirkend Anspruch auf Kindergeld?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie lange habe ich rückwirkend Anspruch auf Kindergeld?

Um Kindergeld zu erhalten, ist ein Antrag zwingend erforderlich. Das Kindergeld ist stets schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen.

Vorsicht: Seit dem 1.1.2018 gilt für das Kindergeld eine spezielle Verjährungsregel mit einer Auszahlungsbeschränkung. Damit wurde die Auszahlungsfrist erheblich verkürzt: Das Kindergeld wird seither statt für die letzten vier Jahre rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.

Für die Berechnung der Freibeträge ist es unerheblich, ob Sie tatsächlich Kindergeld erhalten haben oder nicht. Wenn das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung die Höhe von Kindergeld und Kinderfreibetrag vergleicht, wird nicht Ihr tatsächlich erhaltenes Kindergeld erfasst, sondern lediglich Ihr Anspruch (siehe aber zur Neuregelung den Hinweis unten).

Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag höher ist als das Kindergeld. Ist das der Fall, werden die Freibeträge berücksichtigt. Das Kindergeld wird dann bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet.

Sind die Freibeträge geringer als das Kindergeld, bleibt es beim Kindergeld. Das Kindergeld ist also eine Art Vorauszahlung auf den möglichen Steuervorteil. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird der Anspruch auf Kindergeld zugrunde gelegt, auch wenn faktisch kein Kindergeld ausgezahlt wurde. Auf diese Weise muss der Steuerbescheid nicht geändert werden, falls die Eltern einen Antrag auf Kindergeld nachträglich stellen.

Derzeit müssen Sie als Eltern also immer zuerst den Antrag auf Kindergeld stellen, auch wenn Sie darauf spekulieren, dass für Sie die Freibeträge günstiger ausfallen. Das Kindergeld wird in jedem Fall der Einkommensteuer hinzugerechnet.

Achtung: In der Praxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen die kindbedingten Vergünstigungen nicht gewährt werden, weil zwar ein anzurechnender "Anspruch auf Kindergeld" besteht, dieses de facto aber nicht gezahlt wurde. Und vor allem: Da die rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes zudem per Gesetz auf sechs Monate begrenzt worden ist, kann oftmals auch das Kindergeld nicht mehr nachträglich realisiert werden. Anders ausgedrückt: Eltern, die vergessen haben, Kindergeld rechtzeitig zu beantragen, obwohl ihnen dieses zugestanden hätte, gehen nach derzeitiger Rechtslage (auch) bei der Einkommensteuer mehr oder weniger leer aus, da der "Anspruch auf Kindergeld“ angerechnet wird. Dadurch wird letztlich das Existenzminimum der Kinder besteuert. Aktuell gibt es aber Licht am Ende des Tunnels: Sehr versteckt im "Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ befindet sich eine gesetzliche Änderung, die die kindbedingten Vergünstigungen bei der Einkommensteuer betrifft. Aufgrund einer Änderung des § 31 EStG kommt es nun nicht mehr auf das zustehende, sondern auf das ausgezahlte Kindergeld an, wenn das Kindergeld zu spät beantragt worden und es damit nicht zur Auszahlung gekommen ist. Betroffene können dann wenigstes von den Freibeträgen bei der Steuerveranlagung profitieren.

 

Bewertungen des Textes: Wie lange habe ich rückwirkend Anspruch auf Kindergeld?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 1

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt